ZV - Neustadt bei Coburg - Freisportanlage Wildenheider Straße - Fachplanung Tragwerk (LPH 1-6 HOAI)

Fachplanung Tragwerk (LPH 1-6 HOAI) Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI 2021 Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI (98 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-6 HOAI) Honorarzone II Anrechenbare Kosten: ca. 351.226,00 EUR (netto) gemäß § 50 Abs. 1 …

CPV: 71327000 Bärverksprojektering
Plats för avrättning:
ZV - Neustadt bei Coburg - Freisportanlage Wildenheider Straße - Fachplanung Tragwerk (LPH 1-6 HOAI)
Plats för tilldelning:
Stadt Neustadt bei Coburg
Tilldelningsnummer:
1200-0452-2025/001070

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Neustadt bei Coburg
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : ZV - Neustadt bei Coburg - Freisportanlage Wildenheider Straße - Fachplanung Tragwerk (LPH 1-6 HOAI)
Beschreibung : Fachplanung Tragwerk (LPH 1-6 HOAI)
Kennung des Verfahrens : 681bff68-41d3-4ff2-973c-d30f83fe1744
Interne Kennung : 1200-0452-2025/001070
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens : Ursprünglich war eine Sanierung des bestehenden Gebäude geplant, wofür es keinen Tragwerksplaner bedarft hätte. Jetzt soll ein Neubau kommen. Der Umstand war nicht vorherzusehen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Neustadt b. Coburg
Postleitzahl : 96465
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Landkreis ( DE247 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 27 407,21 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das formelle Vergabeverfahren auf Grundlage einer Zweckvereinbarung namens und im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Stadt Neustadt bei Coburg Georg-Langbein-Str. 1 96465 Neustadt b. Coburg
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : ZV - Neustadt bei Coburg - Freisportanlage Wildenheider Straße - Fachplanung Tragwerk (LPH 1-6 HOAI)
Beschreibung : Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI 2021 Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI (98 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-6 HOAI) Honorarzone II Anrechenbare Kosten: ca. 351.226,00 EUR (netto) gemäß § 50 Abs. 1 HOAI Besondere Leistungen: (entfällt) Terminplanung: Fertigstellung LPH 1-4 bis 02.10.2025 Fertigstellung LPH 5-6 bis 28.02.2026 Geplanter Baubeginn: 02/2026 Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 09/2026 Geplanter Nutzungsbeginn: 10/2026 Sanierung und Ertüchtigung der "Freisportanlage an der Wildenheider Straße" in 96465 Neustadt b. Coburg
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 5 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-4 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: Stufe 2 (LPH 5-6 HOAI)

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 27 407,21 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Angaben zur Projekteinschätzung
Beschreibung : Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektteam
Beschreibung : Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektteam
Beschreibung : Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Terminplan
Beschreibung : Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Kommunikation
Beschreibung : Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Honorarangebot für Grundleistungen und für Stundensätze und Fahrtkilometer
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Dürr + Schwarz Baustatik GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 21/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Neustadt bei Coburg
Registrierungsnummer : t:09568810
Postanschrift : Georg-Langbein-Str. 1
Stadt : Neustadt bei Coburg
Postleitzahl : 96465
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Landkreis ( DE247 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9568810
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-7003

Offizielle Bezeichnung : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer : 09463000-0001SC1200- 50
Postanschrift : Steingasse 18
Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9561893155
Fax : +49 95618963155
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 09-0358002-61
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 09-0358002- 61
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Dürr + Schwarz Baustatik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE366647836
Postanschrift : Mauer 12
Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 (0)9561 23700
Fax : +49 09561 37010
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d35cc607-2bae-42c5-94c7-1cb663d081a3 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 22/10/2025 15:59 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00704454-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 205/2025
Datum der Veröffentlichung : 24/10/2025