Wäschedienstleistung

Der Geschäftsbereich Einkauf beabsichtigt für die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz die Wäschedienstleistungen zur Bearbeitung von Krankenhauswäsche, Berufswäsche, gesonderte Berufskleidung, Schmutzfangmatten und Gardinen an einen externen Dienstleister zu vergeben Die Wäschedienstleistung ist in 4 Lose unterteilt, es sind gesetzliche Vorschriften und Richtlinien vor allem aus dem Bereich der Hygiene und …

CPV: 98310000 Tvätt- och kemtvättstjänster
Plats för avrättning:
Wäschedienstleistung
Plats för tilldelning:
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Tilldelningsnummer:
SC4-2024-0002

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Wäschedienstleistung
Beschreibung : Der Geschäftsbereich Einkauf beabsichtigt für die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz die Wäschedienstleistungen zur Bearbeitung von Krankenhauswäsche, Berufswäsche, gesonderte Berufskleidung, Schmutzfangmatten und Gardinen an einen externen Dienstleister zu vergeben
Kennung des Verfahrens : a9ae0d0f-ff67-4564-ac47-44102be3aee7
Interne Kennung : SC4-2024-0002
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Langenbeckstraße 1
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55131
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YA5U
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Stationsversorgung; Pflege stationsgebundener Textilien; OP-Textilen (unsteril), Wahlleistungswäsche; Bereichskleidung OP und Intensiv; Berufsbekleidungsversorgung Trägerbezogen- Bereichsbezogen; Lohnwäsche hauseigener Wäscheartikel/ Sonderartikel
Beschreibung : Die Wäschedienstleistung ist in 4 Lose unterteilt, es sind gesetzliche Vorschriften und Richtlinien vor allem aus dem Bereich der Hygiene und dem Medizinproduktegesetz einzuhalten (nicht abschließend angegeben; Los 1 sortenreine Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing, Kommissionierung und Rücklieferung an verschiedene zentrale Anlieferstellen in Gebäude der Universitätsmedizin der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Mietwäscheverfahren, innerhalb der Vertragslaufzeit (Lieferungen und Abholung der Wäsche 6x pro Woche Mo-Sa) - Stationsversorgung - Pflege stationsgebundener Textilien - OP-Textilen (unsteril), - Wahlleistungswäsche - Bereichskleidung OP und Intensiv - Berufsbekleidungsversorgung Trägerbezogen-/Bereichsbezogen - Lohnwäsche hauseigener Wäscheartikel/ Sonderartikel Los 2 Belieferung, Bestückung und Rückholung der Berufsbekleidung im Poolwäschesystem mit den Leistungsteilen innerhalb der Vertragslaufzeit: (Waschen im Betrieb des AN, bis zu 6 x wöchentlich (Mo. - Sa.) - in zu definierenden Verpackungseinheiten hängend nach Bedarfsstellen / Endverbraucherstellen (Kleiderautomat) zu kommissionieren und in die definierten Kleiderautomaten gem. Verbrauchsaufkommen anzuliefern) - Berufsbekleidungsversorgung Poolwäsche - Betreuung der Kleiderautomaten Los 3 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing und Rücklieferung der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Mietwäscheverfahren innerhalb der Vertragslaufzeit (Waschen im Betrieb des AN; bis zu 5 x wöchentlich (Mo. - Fr.) ;Anlieferung; vorzugsweise in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr in zu definierenden Verpackungseinheiten nach Bedarfsstellen / Endverbraucher-stellen (Schranksystem) zu kommissionieren und in die definierten Schranksysteme gem. IST-Verbrauch (Zug um Zug-Tausch) anzuliefern - Sonstige Berufswäsche (Technik, Rettungsdienst etc.) - Stellung von Schranksystemen zur Bestückung/ Entnahme der personen- artikelbezogenen Berufswäsche Los 4 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion Rücklieferung und Auslage der nachfolgend erläuterten Mietartikel innerhalb der Vertragslaufzeit. (1 x monatlich an festgelegten Auslageorten) - Gestellung, Auslage, Abholung und Aufbereitung der Schmutzfangmatten Los 5 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion und Rücklieferung der nachfol-gend erläuterten Wäschearten, im Lohnwäscheverfahren, innerhalb der Vertragslaufzeit. (Waschen im Betrieb des AN; 1 x wöchentlich Abholen/ Bringen (Mo. - Fr.); vorzugsweise in der Zeit von 06:45 - 07:00 Uhr; i.d.R. hängender Transport ) - Wäscheservice Gardinen, Stores, Trennvorhänge Da die genauen Bedürfnisse und Anforderungen an die Wäschereien nicht alle in der Bekanntmachung angegeben werden können, sind diese in den Leistungsbeschreibungen und den Angaben in den Losen zu entnehmen.
Interne Kennung : I

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Langenbeckstraße 1
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55131
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 4 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Auftraggeber hat am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Option, den Vertrag zweimalig um je 24 Monate zu verlängern. Diese Option ist schriftlich spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Zahlungsziel: 30 Tage

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Die Bewertung der einzelnen Lose erfolgt nach unterschiedlichen Maßgaben. Nur bei den Losen IV und V ist allein der Preis maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Die Lose werden unterschiedlich bewertet: Los I, II, und III werden über die UfAB 2018 Methode bewertet, bitte der Bewertungsmatrix entnehmen Los IV und V der niedrigste Preis wird bezuschlagt
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Berufsbekleidungsversorgung Poolwäsche; Betreuung der Kleiderautomaten
Beschreibung : Die Wäschedienstleistung ist in 4 Lose unterteilt, es sind gesetzliche Vorschriften und Richtlinien vor allem aus dem Bereich der Hygiene und dem Medizinproduktegesetz einzuhalten (nicht abschließend angegeben; Los 1 sortenreine Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing, Kommissionierung und Rücklieferung an verschiedene zentrale Anlieferstellen in Gebäude der Universitätsmedizin der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Mietwäscheverfahren, innerhalb der Vertragslaufzeit (Lieferungen und Abholung der Wäsche 6x pro Woche Mo-Sa) - Stationsversorgung - Pflege stationsgebundener Textilien - OP-Textilen (unsteril), - Wahlleistungswäsche - Bereichskleidung OP und Intensiv - Berufsbekleidungsversorgung Trägerbezogen-/Bereichsbezogen - Lohnwäsche hauseigener Wäscheartikel/ Sonderartikel Los 2 Belieferung, Bestückung und Rückholung der Berufsbekleidung im Poolwäschesystem mit den Leistungsteilen innerhalb der Vertragslaufzeit: (Waschen im Betrieb des AN, bis zu 6 x wöchentlich (Mo. - Sa.) - in zu definierenden Verpackungseinheiten hängend nach Bedarfsstellen / Endverbraucherstellen (Kleiderautomat) zu kommissionieren und in die definierten Kleiderautomaten gem. Verbrauchsaufkommen anzuliefern) - Berufsbekleidungsversorgung Poolwäsche - Betreuung der Kleiderautomaten Los 3 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing und Rücklieferung der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Mietwäscheverfahren innerhalb der Vertragslaufzeit (Waschen im Betrieb des AN; bis zu 5 x wöchentlich (Mo. - Fr.) ;Anlieferung; vorzugsweise in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr in zu definierenden Verpackungseinheiten nach Bedarfsstellen / Endverbraucher-stellen (Schranksystem) zu kommissionieren und in die definierten Schranksysteme gem. IST-Verbrauch (Zug um Zug-Tausch) anzuliefern - Sonstige Berufswäsche (Technik, Rettungsdienst etc.) - Stellung von Schranksystemen zur Bestückung/ Entnahme der personen- artikelbezogenen Berufswäsche Los 4 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion Rücklieferung und Auslage der nachfolgend erläuterten Mietartikel innerhalb der Vertragslaufzeit. (1 x monatlich an festgelegten Auslageorten) - Gestellung, Auslage, Abholung und Aufbereitung der Schmutzfangmatten Los 5 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion und Rücklieferung der nachfol-gend erläuterten Wäschearten, im Lohnwäscheverfahren, innerhalb der Vertragslaufzeit. (Waschen im Betrieb des AN; 1 x wöchentlich Abholen/ Bringen (Mo. - Fr.); vorzugsweise in der Zeit von 06:45 - 07:00 Uhr; i.d.R. hängender Transport ) - Wäscheservice Gardinen, Stores, Trennvorhänge Da die genauen Bedürfnisse und Anforderungen an die Wäschereien nicht alle in der Bekanntmachung angegeben werden können, sind diese in den Leistungsbeschreibungen und den Angaben in den Losen zu entnehmen.
Interne Kennung : II

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Langenbeckstraße 1
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55131
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 4 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Auftraggeber hat am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Option, den Vertrag zweimalig um je 24 Monate zu verlängern. Diese Option ist schriftlich spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Zahlungsziel: 30 Tage

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Die Bewertung der einzelnen Lose erfolgt nach unterschiedlichen Maßgaben. Nur bei den Losen IV und V ist allein der Preis maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Die Lose werden unterschiedlich bewertet: Los I, II, und III werden über die UfAB 2018 Methode bewertet, bitte der Bewertungsmatrix entnehmen Los IV und V der niedrigste Preis wird bezuschlagt
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Sonstige Berufswäsche (Technik, Rettungsdienst etc)
Beschreibung : Die Wäschedienstleistung ist in 4 Lose unterteilt, es sind gesetzliche Vorschriften und Richtlinien vor allem aus dem Bereich der Hygiene und dem Medizinproduktegesetz einzuhalten (nicht abschließend angegeben; Los 1 sortenreine Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing, Kommissionierung und Rücklieferung an verschiedene zentrale Anlieferstellen in Gebäude der Universitätsmedizin der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Mietwäscheverfahren, innerhalb der Vertragslaufzeit (Lieferungen und Abholung der Wäsche 6x pro Woche Mo-Sa) - Stationsversorgung - Pflege stationsgebundener Textilien - OP-Textilen (unsteril), - Wahlleistungswäsche - Bereichskleidung OP und Intensiv - Berufsbekleidungsversorgung Trägerbezogen-/Bereichsbezogen - Lohnwäsche hauseigener Wäscheartikel/ Sonderartikel Los 2 Belieferung, Bestückung und Rückholung der Berufsbekleidung im Poolwäschesystem mit den Leistungsteilen innerhalb der Vertragslaufzeit: (Waschen im Betrieb des AN, bis zu 6 x wöchentlich (Mo. - Sa.) - in zu definierenden Verpackungseinheiten hängend nach Bedarfsstellen / Endverbraucherstellen (Kleiderautomat) zu kommissionieren und in die definierten Kleiderautomaten gem. Verbrauchsaufkommen anzuliefern) - Berufsbekleidungsversorgung Poolwäsche - Betreuung der Kleiderautomaten Los 3 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing und Rücklieferung der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Mietwäscheverfahren innerhalb der Vertragslaufzeit (Waschen im Betrieb des AN; bis zu 5 x wöchentlich (Mo. - Fr.) ;Anlieferung; vorzugsweise in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr in zu definierenden Verpackungseinheiten nach Bedarfsstellen / Endverbraucher-stellen (Schranksystem) zu kommissionieren und in die definierten Schranksysteme gem. IST-Verbrauch (Zug um Zug-Tausch) anzuliefern - Sonstige Berufswäsche (Technik, Rettungsdienst etc.) - Stellung von Schranksystemen zur Bestückung/ Entnahme der personen- artikelbezogenen Berufswäsche Los 4 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion Rücklieferung und Auslage der nachfolgend erläuterten Mietartikel innerhalb der Vertragslaufzeit. (1 x monatlich an festgelegten Auslageorten) - Gestellung, Auslage, Abholung und Aufbereitung der Schmutzfangmatten Los 5 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion und Rücklieferung der nachfol-gend erläuterten Wäschearten, im Lohnwäscheverfahren, innerhalb der Vertragslaufzeit. (Waschen im Betrieb des AN; 1 x wöchentlich Abholen/ Bringen (Mo. - Fr.); vorzugsweise in der Zeit von 06:45 - 07:00 Uhr; i.d.R. hängender Transport ) - Wäscheservice Gardinen, Stores, Trennvorhänge Da die genauen Bedürfnisse und Anforderungen an die Wäschereien nicht alle in der Bekanntmachung angegeben werden können, sind diese in den Leistungsbeschreibungen und den Angaben in den Losen zu entnehmen.
Interne Kennung : III

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Langenbeckstraße 1
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55131
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 4 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Auftraggeber hat am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Option, den Vertrag zweimalig um je 24 Monate zu verlängern. Diese Option ist schriftlich spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Zahlungsziel: 30 Tage

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Die Bewertung der einzelnen Lose erfolgt nach unterschiedlichen Maßgaben. Nur bei den Losen IV und V ist allein der Preis maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Die Lose werden unterschiedlich bewertet: Los I, II, und III werden über die UfAB 2018 Methode bewertet, bitte der Bewertungsmatrix entnehmen Los IV und V der niedrigste Preis wird bezuschlagt
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Schmutzfangmattenservice
Beschreibung : Die Wäschedienstleistung ist in 4 Lose unterteilt, es sind gesetzliche Vorschriften und Richtlinien vor allem aus dem Bereich der Hygiene und dem Medizinproduktegesetz einzuhalten (nicht abschließend angegeben; Los 1 sortenreine Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing, Kommissionierung und Rücklieferung an verschiedene zentrale Anlieferstellen in Gebäude der Universitätsmedizin der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Mietwäscheverfahren, innerhalb der Vertragslaufzeit (Lieferungen und Abholung der Wäsche 6x pro Woche Mo-Sa) - Stationsversorgung - Pflege stationsgebundener Textilien - OP-Textilen (unsteril), - Wahlleistungswäsche - Bereichskleidung OP und Intensiv - Berufsbekleidungsversorgung Trägerbezogen-/Bereichsbezogen - Lohnwäsche hauseigener Wäscheartikel/ Sonderartikel Los 2 Belieferung, Bestückung und Rückholung der Berufsbekleidung im Poolwäschesystem mit den Leistungsteilen innerhalb der Vertragslaufzeit: (Waschen im Betrieb des AN, bis zu 6 x wöchentlich (Mo. - Sa.) - in zu definierenden Verpackungseinheiten hängend nach Bedarfsstellen / Endverbraucherstellen (Kleiderautomat) zu kommissionieren und in die definierten Kleiderautomaten gem. Verbrauchsaufkommen anzuliefern) - Berufsbekleidungsversorgung Poolwäsche - Betreuung der Kleiderautomaten Los 3 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing und Rücklieferung der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Mietwäscheverfahren innerhalb der Vertragslaufzeit (Waschen im Betrieb des AN; bis zu 5 x wöchentlich (Mo. - Fr.) ;Anlieferung; vorzugsweise in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr in zu definierenden Verpackungseinheiten nach Bedarfsstellen / Endverbraucher-stellen (Schranksystem) zu kommissionieren und in die definierten Schranksysteme gem. IST-Verbrauch (Zug um Zug-Tausch) anzuliefern - Sonstige Berufswäsche (Technik, Rettungsdienst etc.) - Stellung von Schranksystemen zur Bestückung/ Entnahme der personen- artikelbezogenen Berufswäsche Los 4 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion Rücklieferung und Auslage der nachfolgend erläuterten Mietartikel innerhalb der Vertragslaufzeit. (1 x monatlich an festgelegten Auslageorten) - Gestellung, Auslage, Abholung und Aufbereitung der Schmutzfangmatten Los 5 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion und Rücklieferung der nachfol-gend erläuterten Wäschearten, im Lohnwäscheverfahren, innerhalb der Vertragslaufzeit. (Waschen im Betrieb des AN; 1 x wöchentlich Abholen/ Bringen (Mo. - Fr.); vorzugsweise in der Zeit von 06:45 - 07:00 Uhr; i.d.R. hängender Transport ) - Wäscheservice Gardinen, Stores, Trennvorhänge Da die genauen Bedürfnisse und Anforderungen an die Wäschereien nicht alle in der Bekanntmachung angegeben werden können, sind diese in den Leistungsbeschreibungen und den Angaben in den Losen zu entnehmen.
Interne Kennung : IV

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Langenbeckstraße 1
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55131
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 4 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Auftraggeber hat am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Option, den Vertrag zweimalig um je 24 Monate zu verlängern. Diese Option ist schriftlich spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Die Bewertung der einzelnen Lose erfolgt nach unterschiedlichen Maßgaben. Nur bei den Losen IV und V ist allein der Preis maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Die Lose werden unterschiedlich bewertet: Los I, II, und III werden über die UfAB 2018 Methode bewertet, bitte der Bewertungsmatrix entnehmen Los IV und V der niedrigste Preis wird bezuschlagt
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Wäscheservice Gardinen, Stores, Trennvorhänge
Beschreibung : Die Wäschedienstleistung ist in 4 Lose unterteilt, es sind gesetzliche Vorschriften und Richtlinien vor allem aus dem Bereich der Hygiene und dem Medizinproduktegesetz einzuhalten (nicht abschließend angegeben; Los 1 sortenreine Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing, Kommissionierung und Rücklieferung an verschiedene zentrale Anlieferstellen in Gebäude der Universitätsmedizin der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Mietwäscheverfahren, innerhalb der Vertragslaufzeit (Lieferungen und Abholung der Wäsche 6x pro Woche Mo-Sa) - Stationsversorgung - Pflege stationsgebundener Textilien - OP-Textilen (unsteril), - Wahlleistungswäsche - Bereichskleidung OP und Intensiv - Berufsbekleidungsversorgung Trägerbezogen-/Bereichsbezogen - Lohnwäsche hauseigener Wäscheartikel/ Sonderartikel Los 2 Belieferung, Bestückung und Rückholung der Berufsbekleidung im Poolwäschesystem mit den Leistungsteilen innerhalb der Vertragslaufzeit: (Waschen im Betrieb des AN, bis zu 6 x wöchentlich (Mo. - Sa.) - in zu definierenden Verpackungseinheiten hängend nach Bedarfsstellen / Endverbraucherstellen (Kleiderautomat) zu kommissionieren und in die definierten Kleiderautomaten gem. Verbrauchsaufkommen anzuliefern) - Berufsbekleidungsversorgung Poolwäsche - Betreuung der Kleiderautomaten Los 3 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion, Finishing und Rücklieferung der nachfolgend erläuterten Wäschearten, überwiegend im Mietwäscheverfahren innerhalb der Vertragslaufzeit (Waschen im Betrieb des AN; bis zu 5 x wöchentlich (Mo. - Fr.) ;Anlieferung; vorzugsweise in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr in zu definierenden Verpackungseinheiten nach Bedarfsstellen / Endverbraucher-stellen (Schranksystem) zu kommissionieren und in die definierten Schranksysteme gem. IST-Verbrauch (Zug um Zug-Tausch) anzuliefern - Sonstige Berufswäsche (Technik, Rettungsdienst etc.) - Stellung von Schranksystemen zur Bestückung/ Entnahme der personen- artikelbezogenen Berufswäsche Los 4 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion Rücklieferung und Auslage der nachfolgend erläuterten Mietartikel innerhalb der Vertragslaufzeit. (1 x monatlich an festgelegten Auslageorten) - Gestellung, Auslage, Abholung und Aufbereitung der Schmutzfangmatten Los 5 Abholung, sachgemäße Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion und Rücklieferung der nachfol-gend erläuterten Wäschearten, im Lohnwäscheverfahren, innerhalb der Vertragslaufzeit. (Waschen im Betrieb des AN; 1 x wöchentlich Abholen/ Bringen (Mo. - Fr.); vorzugsweise in der Zeit von 06:45 - 07:00 Uhr; i.d.R. hängender Transport ) - Wäscheservice Gardinen, Stores, Trennvorhänge Da die genauen Bedürfnisse und Anforderungen an die Wäschereien nicht alle in der Bekanntmachung angegeben werden können, sind diese in den Leistungsbeschreibungen und den Angaben in den Losen zu entnehmen.
Interne Kennung : V

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Langenbeckstraße 1
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55131
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 4 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Auftraggeber hat am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Option, den Vertrag zweimalig um je 24 Monate zu verlängern. Diese Option ist schriftlich spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Die Bewertung der einzelnen Lose erfolgt nach unterschiedlichen Maßgaben. Nur bei den Losen IV und V ist allein der Preis maßgeblich.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Die Lose werden unterschiedlich bewertet: Los I, II, und III werden über die UfAB 2018 Methode bewertet, bitte der Bewertungsmatrix entnehmen Los IV und V der niedrigste Preis wird bezuschlagt
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Entscheidung des Beschaffers im Anschluss an den Antrag des Bieters auf Überprüfung der Vergabeentscheidung

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Entscheidung des Beschaffers im Anschluss an den Antrag des Bieters auf Überprüfung der Vergabeentscheidung

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : City Clean GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : CXPDYD8Y9GU
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los IV
Titel : Schmutzfangmatten
Datum der Auswahl des Gewinners : 16/08/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 05/09/2024

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Registrierungsnummer : DE149065652
Postanschrift : Langenbeckstraße 1
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55131
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Servicecenter SC4 Einkauf
Telefon : +49 6131-17-6021
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,
Registrierungsnummer : DE355604198
Postanschrift : Stiftstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 613116-2234
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : City Clean GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE135587313
Postanschrift : Lise-Meitner-Str. 3
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10589
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0004

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5f2bb468-7201-4c87-9d63-a0714e1136fd - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/05/2025 11:43 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00321007-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 95/2025
Datum der Veröffentlichung : 19/05/2025