Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Betrug
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Korruption
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB wird verwiesen.