Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4YTEA8ER3X Zusätzliche Informationen: Die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt anhand der in der Unterlage SC-071-SV-2025-3-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Eignung sowie anhand der im Folgenden dargestellten Auswahlkriterien und Gewichtungsfaktoren. Gesamtumsatz (Gewich-tungsfaktor 36), Referenzen (Gewichtungsfaktor 33), Anzahl der technischen Fachkräfte (Gewich-tungsfaktor 11), Haftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 20), hinsichtlich dieses Kriteriums erfolgt eine Aufgliederung in weitere Unterkriterien: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 10, Betriebshaftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 10). Die konkreten Anforderungen sind unter Ziff. 5.1.9 Eignungskriterien je Bewertungskriterium ausgewiesen. Hinweis zu den weiteren Anforderungen an Bewerbergemeinschaften: Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Falle der Teilnahmeantragserstellung und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bewerbergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Hinweis zur Präqualifizierung: Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages ist die PQ-Nummer anzugeben, sofern vorhanden. Die ausweislich der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise (es gelten für alle Bewerber dieselben Eignungskriterien und Mindestanforderungen) müssen im PQ-Register enthalten sein. Wenn diese dort nicht oder nicht wie gefordert enthalten sind, sind sie separat mit Abgabe des Teilnahmeantrages einzureichen. Sollte der Teilnahmeantrag in die engere Auswahl gelangen, behält sich der AG vor im Rahmen seines Ermessens fehlende Eignungsnachweise, die sich also weder aus dem PQ-Register ergeben noch mit dem Teilnahmeantrag separat eingereicht wurden, auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen (sofern eine Nachforderung zulässig ist). Demgegenüber werden Nachweise, die in dem PQ-Register enthalten sind, aber nicht den Vorgaben entsprechen, nicht nachgefordert, es sei denn, die Unterlagen werden als fehlend qualifiziert. Es erfolgt vielmehr ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergeben-de Leistung mit dem Teilnahmeantrag- entweder die ausgefüllte Anlage 6 oder - oder die Angaben mittels einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Sollte der Teilnahmeantrag in die engere Auswahl gelangen, behält sich der AG vor im Rahmen seines Ermessens fehlende Eignungs-nachweise, die sich also weder aus EEE ergeben noch mit dem Teilnahmeantrag separat eingereicht wurden, auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen (sofern eine Nachforderung zulässig ist). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen / die Eigenerklärung bzw. die EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Hinweis auf § 47 VgV - Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die er-forderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unter-nehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat auf gesonderte Anforderung den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen nebst Erklärungen über Eignungskriterien und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Der Bewerber hat ggf. nach Prüfung einen Nachunternehmer bzw. ein drittes Unternehmen, bei dem zwingende Aus-schlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen oder die Eignung gemessen an Eignungskriterien nicht vorliegt, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen, siehe § 47 VgV. Sollten fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass das andere Unter-nehmen durch den Bewerber oder Bewerber innerhalb einer zu setzenden Frist ausgewechselt wird, siehe § 47 VgV; im Übrigen siehe § 36 Abs. 5 sofern keine Eignungsleihe gegeben ist. Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE): Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden; dann gilt § 50 VgV.