Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Betrug
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Korruption
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Zahlungsunfähigkeit
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Der Nachweis, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen den Bieter vorliegen, muss durch Abgabe der Eigererklärung GWB §§ 123, 124 erbracht werden, Teil A Anlage 4