Trägerschaft OGS (Buterlandschule, Eilermarkschule und Viktoriaschule)

Außerunterrichtliche Betreuung an den Grundschulen der Stadt Gronau (Westf.) Die Stadt Gronau vergibt die Trägerschaft für die außerunterrichtliche Betreuung an drei Grundschulen der Stadt Gronau mit einer Laufzeit von 4 Jahren. Der Vertrag beginnt am 01.08.2025 und endet am 31.07.2029. Er verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, sofern nicht …

CPV: 85312100 Tjänster för dagcentrer
Plats för avrättning:
Trägerschaft OGS (Buterlandschule, Eilermarkschule und Viktoriaschule)
Plats för tilldelning:
Stadt Gronau
Tilldelningsnummer:
A/2025/002

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Gronau
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Trägerschaft OGS (Buterlandschule, Eilermarkschule und Viktoriaschule)
Beschreibung : Außerunterrichtliche Betreuung an den Grundschulen der Stadt Gronau (Westf.)
Kennung des Verfahrens : ba0b2528-0374-49d5-aa27-b2d0dd4aa8ea
Interne Kennung : A/2025/002
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85312100 Betreuung in Tagesstätten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Beckerhookstraße 85
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Albrechtstr. 27
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Gildehauserstr. 114
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXPWYREL00Y A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTMLkonforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können. B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache. D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus! E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüberhinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Buterlandschule
Beschreibung : Die Stadt Gronau vergibt die Trägerschaft für die außerunterrichtliche Betreuung an drei Grundschulen der Stadt Gronau mit einer Laufzeit von 4 Jahren. Der Vertrag beginnt am 01.08.2025 und endet am 31.07.2029. Er verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, sofern nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten vorher gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2031.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85312100 Betreuung in Tagesstätten

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Beckerhookstraße 85
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Albrechtstr. 27
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Gildehauserstr. 114
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, sofern nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten vorher gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2031.

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bewertungskriterien
Beschreibung : Siehe Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 73,6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Finanzielle Zuwendung
Beschreibung : Siehe Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 26,4
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Gronau -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Eilermarkschule
Beschreibung : Die Stadt Gronau vergibt die Trägerschaft für die außerunterrichtliche Betreuung an drei Grundschulen der Stadt Gronau mit einer Laufzeit von 4 Jahren. Der Vertrag beginnt am 01.08.2025 und endet am 31.07.2029. Er verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, sofern nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten vorher gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2031.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85312100 Betreuung in Tagesstätten

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Beckerhookstraße 85
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Albrechtstr. 27
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Gildehauserstr. 114
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, sofern nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten vorher gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2031.

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bewertungskriterien
Beschreibung : Siehe Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 73,6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Finanzielle Zuwendung
Beschreibung : Siehe Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 26,4
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Gronau -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Viktoriaschule
Beschreibung : Die Stadt Gronau vergibt die Trägerschaft für die außerunterrichtliche Betreuung an drei Grundschulen der Stadt Gronau mit einer Laufzeit von 4 Jahren. Der Vertrag beginnt am 01.08.2025 und endet am 31.07.2029. Er verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, sofern nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten vorher gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2031.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85312100 Betreuung in Tagesstätten

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Beckerhookstraße 85
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Albrechtstr. 27
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Gildehauserstr. 114
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, sofern nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten vorher gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2031.

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Bewertungskriterien
Beschreibung : Siehe Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 73,6
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Finanzielle Zuwendung
Beschreibung : Siehe Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 26,4
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Gronau -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 7 208 859 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Evangelische Jugendhilfe Münsterland gGmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot Nr. 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 3 392 859 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 1
Titel : Los 1 (Buterlandschule)
Datum der Auswahl des Gewinners : 02/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 03/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Diakonie West e.V.
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot Nr. 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 3 816 000 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 3
Titel : Los 3 (Viktoriaschule)
Datum der Auswahl des Gewinners : 02/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 03/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Gronau
Registrierungsnummer : 05554002002-31001-75
Postanschrift : Neustraße 31
Stadt : Gronau
Postleitzahl : 48599
Land, Gliederung (NUTS) : Borken ( DEA34 )
Land : Deutschland
Telefon : +49256212218
Internetadresse : https://www.gronau.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer : 05515-03004-07
Postanschrift : Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Münster, Kreisfreie Stadt ( DEA33 )
Land : Deutschland
Telefon : +492514770
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Evangelische Jugendhilfe Münsterland gGmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE814582536
Postanschrift : Verbundstraße 1
Stadt : Hiddenhausen
Postleitzahl : 32120
Land, Gliederung (NUTS) : Herford ( DEA43 )
Land : Deutschland
Telefon : +49255193430
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Diakonie West e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : VR 15202
Postanschrift : Sonnenwinkel 1
Stadt : Tecklenburg
Postleitzahl : 49545
Land, Gliederung (NUTS) : Steinfurt ( DEA37 )
Land : Deutschland
Telefon : 05482-680
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 10f82bde-b9df-4a3e-8f86-a99196706d00 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/04/2025 08:36 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00230932-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 70/2025
Datum der Veröffentlichung : 09/04/2025