Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Ausschluss nach § 22 LkSG: als Eigenerklärung im Formblatt zur Eignungsprüfung abzugeben. Ausschluss nach Art. 5k der Verordnung (EU) NR. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung" abzugeben
Betrug
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§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Korruption
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§ 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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§ 123 Abs. 4 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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§ 123 Abs. 4 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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§ 123 Abs. 4 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Zahlungsunfähigkeit
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§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung anzugeben
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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§ 124 Abs. 1 NR. 2 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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§ 124 Abs. 1 NR. 2 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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§ 124 Abs.1 Nr. 4 und 6 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: als Eigenerklärung im Formblatt Eignungsprüfung abzugeben.