Beschreibung
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Bewertet wurde die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter sowie - einem Projektmitarbeiter anhand der fachspezifischen Berufserfahrung und anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. a) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung aa) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. bb) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des stellvertretenden Projektleiters (i.) Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter muss über einen Studienabschluss (Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens zehn (10) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre entweder als Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, oder als stellvertretender Projektleiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, jeweils innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende stellvertretende Projektleiter diese Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters in Jahren / Punkte >= 15 Jahre: 2 Punkte = 10 Jahre: 0 Punkte < 10 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 10 Jahre und 15 Jahre liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. cc) Anforderungen an die fachspezifische Berufserfahrung (i) und Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung (ii) des Projektmitarbeiters Der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter muss über einen Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom) der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule), sowie über mindestens fünf (5) Jahre fachspezifische Berufserfahrung nach Studienabschluss im Bereich der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 verfügen. Davon muss er mindestens fünf (5) Jahre als Projektmitarbeiter, Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, innerhalb der Leistungsphasen 3 bis 8 tätig gewesen sein. Erfüllt der in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzende Projektmitarbeiter Mindestanforderung(en) nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertung der fachspezifischen Berufserfahrung des Projektmitarbeiters erfolgt wie folgt: Fachspezifische Berufserfahrung des Projektmitarbeiters in Jahren / Punkte >= 7 Jahre: 2 Punkte = 5 Jahre: 0 Punkte < 5 Jahre: Ausschluss des Angebots Soweit die fachspezifische Berufserfahrung zwischen 5 Jahren und 7 Jahren liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. dd) Die Punkte für die fachspezifische Berufserfahrung werden addiert. Ein Bieter kann für die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Projektmitarbeiters maximal 6,00 Punkte erzielen (2 + 2 + 2). Hinweis: Die Gewichtung für dieses Zuschlagskriterium beträgt einheitlich 50 %. Fortsetzung dieses Kriteriums sogleich als neues Kriterium**