Zusätzliche Informationen
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Folgende Nachweise und Erklärungen sind vorzulegen a) mit dem Angebot: • Eigenerklärung über die Entrichtung der Sozialbeiträge durch den Auftragnehmer • Eigenerklärung über die Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen nach den gesetzlichen Bestimmungen • Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen berechtigt ist. Sollten im Handelsregister entsprechende Hinweise nicht eingetragen sein, so muss der Bieter zusätzliche Nachweise öffentlicher Kassen, Institutionen, Anstalten, Behörden etc. beibringen, aus denen dann die notwendigen Eintragungen hervorgehen. Kein Nachweis (Vorlage in Kopie) darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe älter als neun Monate sein. • Vorlage der Gewerbeerlaubnis in Kopie nach § 34 a Abs. 1 (Gewerbeordnung) GewO • Eigenerklärung, dass innerhalb der letzten drei Jahre keine Gewerbeuntersagung nach § 35 (Gewerbeordnung) GewO eingeleitet worden ist und dass das Gewerbe in diesem Zeitraum zu keiner Zeit von einem Stellvertreter nach § 45 GewO geführt worden ist. • Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 • Konzept in Form einer Eigenerklärung mit folgenden Inhalten: 1) Vorhandensein eines dokumentierten Sicherheitsüberprüfungsverfahrens bei Personaleinstellungen 2) Vorschrift zur Pflicht für das Führungs- und Sicherheitspersonal sich behördlichen Prüfungen mit Blick auf die Aufgabenerfüllung zu unterziehen 3) bislang vorhandene Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal und Qualifizierungsmaßnahmen/Fortbildungsmaßnahmen für das für die Aufgabenerledigung einzusetzende Führungs- und Sicherheitspersonal. Hierzu zählen z. B. auch Coaching für Vorgesetzte, Informationstechnologie, Erste Hilfe, Deeskalation, interkulturelle Kompetenz, Rechtskunde (aktueller Stand der für die Aufgabenerle digung maßgeblicher Gesetze), Auffrischungen • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) der Belegart NE für den Inhaber oder alle Gesellschafter der Geschäftsführer der bietenden Unternehmung • Detaillierte Kalkulation (Aufschlüsselung) der angebotenen Stundenverrechnungssätze • Nachweis der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Aufgabenfelder, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, sowie Angaben zur Eigentümerstruktur, Angaben zu Kooperationen mit anderen Unternehmungen und der Beteiligungsverhältnisse • Nachweis Haftpflichtversicherung bzw. Deckungszusage mit den folgenden Deckungen: • für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 € • für Sachschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 € • für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 250.000 € • für das Abhandenkommen bewachter Sachen in Höhe von mindestens 250.000 € • für Schlüsselverlust in Höhe von mindestens 250.000 € b) auf Verlangen des Auftraggebers nach Auftragsvergabe: • Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers, soweit sie für die städtische Aufgabenerfüllung herangezogen werden, müssen über den Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) und eine durch eine Ordnungsbehörde erstellte Wächtergenehmigung verfügen. Die Nachweise sind je eingesetztem Mitarbeiter und eingesetzter Führungskraft vorzulegen. • Für alle Mitarbeiter des Auftragnehmers, soweit sie für die städtische Aufgabenerfüllung herangezogen werden, ist die Auskunft nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz einzuholen (Führungszeugnis) und eine Sicherheitsprüfung durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) auf Grundlage des Sicherheitsprüfungsgesetzes Nordrheinwestfalens nachzuweisen und dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen beziehungsweise bis zum Einsatz des Personals nachzuweisen, dass diese in jedem Einzelfall beantragt wurde. Dies gilt sowohl für die unmittelbar mit der Aufgabenwahrnehmung einzusetzenden Kräfte als auch für Personal mit Führungsaufgaben. • Nachweis, dass die einzusetzenden Mitarbeiter über einen Ersthelfer- und Brandschutzhelferlehrgang verfügen. • Eigenerklärung eines jeden Mitarbeiters, dass keine für die Tätigkeiten relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs-,Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist und umgehend anzeigt wird, sobald ein Verfahren eingeleitet worden ist. • Nachweis für jeden einzusetzenden Mitarbeiter einer umfangreiche Zusatzqualifikation mit Blick auf die erfolgte Teilnahme an einer Schulung in interkultureller Kompetenz und Deeskalationstechniken. • Nachweis für jede einzusetzende Führungskraft von aufbauenden Schulungsmaßnahmen zu den Themenschwerpunkten interkulturelle Kompetenz und Deeskalationstechniken.