Beschreibung
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Kriterium Nr. 2.1 Architektonische und gestalterische Qualität Hier wird die Qualität des Entwurfs im Hinblick auf die Architektur, die Grundrisse und die Qualität der Gestaltung beurteilt. Insbesondere werden neben der Grundordnung, Anordnung und Nutzbarkeit der Räume, gute Raumzuschnitte, Anordnung der Gemeinschaftsflächen und der öffentlich zugänglichen Flächen und eine sinnfällige innere Erschließung, gute Nutzbarkeit und Möblierbarkeit, eine möglichst optimale Belichtung bei optimalem Sonnenschutz bietet, bewertet. Des Weiteren wird die attraktive, zeitlose Architektur, Raumerlebnis, gutes Verhältnis der Nutzfläche zur Verkehrsfläche, bewertet. Im Rahmen dieses Kriteriums erfolgt eine Bewertung der angebotenen architektonischen, räumlichen und baulichen Qualitäten, wobei insbesondere folgende baulichen Qualitäten berücksichtigt werden: - Architektonische Qualität - Struktur und Gestaltung - Flexibilität der funktionalen Einteilungen, Funktionen - Qualität der baulichen, konstruktiven Detaillösungen - Qualität der Raumzuschnitte - Qualität der Baumaterialien wie z.B. Bodenbeläge, Wandoberflächen, Türen, Decken, Wandkonstruktionen (z.B. Systemtrennwände), Einbaumöbel etc. Kriterium Nr. 2.2 Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen 40% der Punkte (Raumprogramm): Je Raum wird je m² Abweichung ein Maluspunkt aufsummiert. Der Bieter mit der geringsten Maluspunktesumme erhält die volle Punktzahl. Der Bieter, dessen Wertungssumme die geringste Maluspunktesumme um 20% übersteigt erhält 0 Punkte. Die Punkteverteilung zwischen diesen zwei Extremwerten erfolgt linear. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. 60% der Punkte (Funktionsbeziehungen): Im Rahmen der Bewertung wird die Anordnung der Räumlichkeiten im Hinblick auf attraktive Raumbeziehungen und gewünschte Funktionsbeziehungen sowie einen möglichst reibungslosen Ablauf des Verwaltungsbetriebes betrachtet. Bei der Bewertung fließen die planerischen und textlichen Inhalte des Angebots des Bieters unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen in die Angebotswertung ein. Kriterium Nr. 2.3 Konstruktion / Leitdetails Auf Basis des einzureichenden exemplarischer Detailschnitts M 1:50 wird bewertet: - Tragwerk / Konstruktion bzw. die bautechnische Qualität, insbesondere innovative Ansätze wie z.B. Holz- und Holzhybridbau. - die vorgesehene Fassadenstruktur, -gestaltung, der Glasflächenanteil, die Konzeption des Sonnenschutzes sowie die Gestaltung geschlossener Flächen, - die Qualität der Gebäudehülle, - die vorgesehene Dachgestaltung und der vorgesehene Dachaufbau, - die geplante Struktur der Leitungsführung einschließlich der Möglichkeiten von Nachinstallation der technischen Gebäudeausrüstung. Kriterium Nr. 2.4 Qualität der innenräumlichen Zonierung Bewertet wird die Qualität der innenräumlichen Zonierung, insbesondere die Atmosphären in unterschiedlichen Nutzungsbereichen. Es sollten dabei die verschiedenen Anforderun?gen an die einzelnen Funktionsbereiche gut umgesetzt werden, wie z.B. Raumqualität, Proportion, Lichteinfall, Behaglichkeit und Aufenthaltsqualität. Kriterium Nr. 2.5 Möglichkeit der Nutzungsänderung / Flexibilität. Bewertet wird das Konzept zur Umsetzung flexibler Raumkonzepte in den Regelgeschossen. Insbesondere wird darauf Wert gelegt, dass eine gewisse Belegungsflexibilität möglich ist, was z.B. durch eine getrennte Abrechnung der Betriebskosten, Aufteilung in eigene Nutzungseinheiten oder eine veränderte Aufteilung der Geschosse erreicht werden kann.