Beschreibung
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14. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, die Auftragsabwicklung verhandlungssicher in Wort und Schrift in deutscher Sprache durchzuführen. 15. Eigenerklärung von min. 3 vergleichbaren Referenzen des Bewerbers für Planung von energietechnischen Anlagen größer 2 MW Leistung aus den Jahren 2013 - 2024. Jede der nachfolgenden Besonderheiten muss dabei mindestens einmal in den eingereichten Referenzen vorhanden sein, es ist auch möglich, dass eine Referenz mehr als eine Besonderheit abdeckt. Zudem ist es notwendig, dass jede Referenz mindestens eine der nachfolgenden Besonderheiten enthält: - Investitionssumme größer 15.000.000,00 EUR netto - Projektrelevante Ausschreibungs-, Planungs- und Koordinierungsleistung vergleichbaren Leistungsumfangs (HOAI-Leistungsphasen 5 - 8) unter Einbindung von mindestens 3 verschiedenen Losen bzw. ausführenden Gewerken der folgenden Themenfelder: Maschinentechnik, Apparate- und Rohrleitungsbau, BoP, Bautechnik, Elektrotechnik, Leittechnik, Verfahrenstechnik, TGA - Projektrelevante bzw. -spezifischer Technologie in Bezug auf Großwasserraumkessel - Projektrelevante bzw. -spezifische Technologie in Bezug auf industrielle Wärmepumpensysteme >500 kW - Projektrelevante bzw. -spezifischer Technologie in Bezug auf ein System zur Wasseraufbereitung - Ausführungsplanung und Realisierung Bautechnik für eine Anlage im projektrelevanten Bereich inklusive TGA und Peripherie (HOAI-Leistungsphasen 5 - 8) Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen: - Angabe der einschlägigen Besonderheiten, - kurze Beschreibung des Referenzprojekts zur Planung von energietechnischen Anlagen größer 2 MW Leistung aus den Jahren 2013 - 2024, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Zeitraum der erbrachten Planungsleistungen, - Angabe zur Größe des Bauvorhabens im Projektvolumen (Investitionssumme) in EUR netto, - Umfang der erbrachten Leistungen unter Angabe der erbrachten HOAI - Leistungsphase bzw. vergleichbar dazu erbrachter Leistungen. Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die die genannten Mindestanforderungen erfüllen. Alle eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderung erfüllen, werden mit den unten angegebenen Punkten bewertet. Referenzen, die mehrere der Anforderung gleichzeitig erfüllen, erhalten für jede erreichte Besonderheit die Punktwerte kumuliert. Die maximale Punktezahl für eine einzelne Referenz liegt dadurch bei 120 Punkten, die minimale bei 10 Punkten. Es werden höchstens sieben eingereichte Referenzen bewertet. Bei mehr als sieben eingereichten Referenzen werden die sieben Referenzen mit dem höchsten Punktwert berücksichtigt. - Weniger als 3 Referenzen, die den oben genannten Mindestkriterien entsprechen: Ausschluss aus dem Verfahren - Investitionssumme >15 Mio. EUR netto: 20 Punkte - Projektrelevante Ausschreibungs-, Planungs- und Koordinierungsleistung vergleichbaren Leistungsumfangs (HOAI-Leistungsphasen 5 - 8) unter Einbindung von mindestens 3 verschiedenen Losen bzw. Gewerken der folgenden Themenfelder: Maschinentechnik, Apparate- und Rohrleitungsbau, BoP, Bautechnik, Elektrotechnik, Leittechnik, Verfahrenstechnik, TGA: 30 Punkte - Projektrelevante bzw. -spezifischer Technologie in Bezug auf Großwasserraumkessel: 10 Punkte - Projektrelevante bzw. -spezifischer Technologie in Bezug auf industrielle Wärmepumpensysteme >500kW: 30 Punkte - Projektrelevante bzw. -spezifischer Technologie in Bezug auf ein System zur Wasseraufbereitung: 10 Punkte - Ausführungsplanung und Realisierung Bautechnik für eine Anlage im projektrelevanten Bereich (HOAI-Leistungsphasen 5 - 8): 20 Punkte 16. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, ein für die Auftragsabwicklung vorgesehenes Projektteam zusammenstellen zu können, dass jeweils mindestens einmal die folgenden Themenfelder abdeckt: Projektmanagement, Maschinentechnik, Apparate- und Rohrleitungsbau, Bautechnik, Elektro- und Leittechnik, Verfahrenstechnik und Genehmigungsplanung.