Beschreibung
:
Vorlage von 1 Referenz vergleichbarer Leistung des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2018 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %): -- - Bauwerkskosten gem. DIN 276; KG 300 + 400 (brutto) in Euro - LPH 2, 3, 5, 8 gem. § 34 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht - LPH 4, 6, 7 gem. § 34 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht - Honorarzone gem. § 34 HOAI - Nachhaltigkeit: Recyclingfähigkeit oder Wiederverwertung oder Einsatz nachwachsender Dämmstoffe Verwendung von in besonderer Weise sortenreinen, zerlegbaren oder recyclingfähigen Baustoffen/Bauteilen in der Primärkonstruktion, wie z.B. Steck- statt Schraubverbindungen, Holz-Holz-Verbinder, einstoffliche Bauweise, etc. Oder Wiederverwendung bereits gebrauchter Bauteile, wie z. B. Fenster, Türen, Klinker, Konstruktionsteile aus Holz oder Stahl, etc. Oder Verwendung von nachwachsenden Dämmstoffen als Primärdämmung, wie z.B. Holzfaser, Zellulose, Hanf, etc. -- Die Referenz ist in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix. –- Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet: Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. –- Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2-8 im o.g. Referenzzeitraum, Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht. –- Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen. –- Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird. Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.