Zusätzliche Informationen
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I ) Ergänzende Teilnahmekriterien für Teilnahmeanträge unter Einbindung mehrerer Unternehmen Diese ergänzenden Teilnahmekriterien gelten nur für Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften und/oder Teilnahmeanträge unter Einbindung von Eignungsverleihern/Unterauftragnehmern . G.1) TEILNAHMEANTRÄGE VON BEWERBERGEMEINSCHAFTEN - BEWERBERGEMEINSCHAFTSERKLÄRUNG Im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben sind Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften zulässig. Für den Fall der Eingehung einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist zwingend von jedem Mitglied der BG eine BG-Erklärung einzureichen. Die abgegebene Erklärung muss mindestens folgenden Inhalt haben: - Kurzbezeichnung der BG, - Bezeichnung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, - Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der BG, - Benennung des bevollmächtigten Vertreters der BG, - Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der BG während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, - Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, - Erklärung, dass alle Mitglieder der BG im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist zwingend der VORDRUCK IN TEIL G, G.1 DES TEILNAHMEFORMULARS zu verwenden. . KRITERIEN ZUM NACHWEIS DER EIGNUNG MITTELS EIGNUNGSLEIHE UND ZUM EINSATZ VON UNTERAUFTRAGNEHMERN Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 - Kriterien, die mit "E" beginnen) oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 - Kriterien, die mit "F" beginnen) auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen diesem Unternehmen und dem Bewerber/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft/der Bewerbergemeinschaft bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Unternehmen gelten als "Eignungsverleiher". Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber/einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein jeweils konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Auch selbstständig tätige Freiberufler - die nicht Mitarbeiter des Bewerbers sind - und die als Fachkräfte verbindlich zugesagt werden, sind Eignungsverleiher. . G.2) BENENNUNG VON EIGNUGNSVERLEIHERN / VERZEICHNIS Es ist anzugeben, ob sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf ein anderes Unternehmen stützt. Falls eine Eignungsleihe erfolgt, muss durch den Bewerber / das bevollmächtigte Mitglied einer Bewerbergemeinschaft der Eignungsverleiher bereit mit dem Teilnahmeantrag namentlich bezeichnet werden. Es ist zudem erforderlich, dass bezeichnet wird, in Bezug auf welches Eignungskriterium die Eignungsleihe erfolgt. Dies hat in einem Verzeichnis der Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher zu erfolgen. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.2 / G.3 DES TEILNAHMEFORMULARS zu verwenden. . G.3) BENENNUNG VON UNTERAUFTRAGNEHMER UND BEZEICHNUNG DER VORGESEHENEN TÄTIGKEITEN / VERZEICHNIS Es ist anzugeben, ob ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt. Für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist erforderlich: - Der Bewerber/der Bevollmächtigte einer Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, ob und für welche Tätigkeiten im Auftragsfall beabsichtigt ist, Unterauftragnehmer einzusetzen. - - Unterauftragnehmer sind - soweit bereits bekannt -einschließlich der von ihnen zu erbringenden Tätigkeiten im Teilnahmeformular zu benennen. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.2 / G.3 DES TEILNAHMEFORMULARS zu verwenden. . G.4) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG VON EIGNUNGSVERLEIHERN Für den Fall der Eignungsleihe ist nachzuweisen, dass dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorgelegt wird. Das gilt - sowohl für den Fall, dass sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der der Eignungsanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9, Kriterien die mit "E" beginnen) auf den Eignungsverleiher stützt, - als auch für den Fall, dass sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignungsanforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9, Kriterien die mit "F" beginnen) auf den Eignungsverleiher stützt. Stützt sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gefordert. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.4 DES TEILNAHMEFORMULARS zu verwenden.