Beschreibung
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Im Rahmen des Innovationsprogramms Digitale Schule führt das Landesmedienzent-rum Baden-Württemberg im Auftrag des Landes Baden-Württemberg flächende-ckend Makerspaces in Baden-Württemberg ein. Diese mobilen Makerspaces, unter-gebracht in speziell ausgestatteten Fahrzeugen, sind als flexible, umfassende Ler-numgebungen konzipiert, die direkt zu den Schulen fahren, um dort interaktive, handlungsorientierte Bildungserlebnisse zu bieten. Jedes Fahrzeug wird mit verschiedenen Themenmodulen ausgestattet, die zentrale Aspekte eines Makerspaces abdecken und von einer einzelnen Person zu den Schul-standorten transportiert werden können. mobile Diese Module sind so konzipiert, dass sie bei Ankunft in den Klassenzimmern schnell zu voll funktionsfähigen Werkstätten aufgebaut werden können. Sie bieten den Ler-nenden die Möglichkeit, praktische Fähigkeiten in Bereichen wie Technik, Handwerk und digitale Medien zu entwickeln. Die mobilen Makerspaces sind für die Nutzung durch Schulklassen in der Größe von 25 bis 30 Lernenden ausgelegt. Sie zeichnen sich durch ihre Flexibilität in der Einsatz-dauer aus: von einzelnen Schulstunden, über komplette Schultage bis hin zu umfas-senden Projektwochen. Diese anpassungsfähige Struktur ermöglicht es, den Lernen-den eine vielfältige und vertiefte Erfahrung zu bieten und ihre kreativen und techni-schen Fähigkeiten auszubauen. Seitens der Schulen wird für die Nutzung keine be-sondere Ausstattung benötigt, sodass dieses Angebot allen Schulen und Schulformen zur Verfügung steht. Die zu beschaffenden Module dienen dem Transport, der Aufbewahrung, der Nut-zung als Arbeitsplätze für die Makerspace-Geräte. Die Geräte für die Module werden durch den Auftraggeber bereitgestellt. Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Auftragsfertigung der Module mit einer ab Zuschlagserteilung vierjährigen Laufzeit, bei der im Jahr 2025 initial 5 Sets bestehend aus jeweils 5 Modulen beschafft werden (Mindestabnahme). Auf Basis der Rahmenvereinbarung muss die Möglichkeit bestehen, weitere Module einzeln oder als Set, bestehend aus fünf unterschiedlichen Modulen, nachzubestel-len. Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 wird jeweils keine Mindestabnahmemenge zugesichert. Neben dem LMZ müssen die Schulen in Baden-Württemberg bzw. deren Rechtsträ-ger, das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und die Stadt- und Kreismedienzentren in Baden-Württemberg i. S. d. Medienzentrengesetzes (MedienZG BW) abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein und so die Möglichkeit haben, weitere Sets aus eigenen oder Trägermitteln zu beschaffen. Es wird geschätzt, dass das LMZ und die Schulträger zusammen insgesamt ca. 150 Module während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung abrufen werden. Die Höchstmenge, bis zu der Abrufe aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung erfolgen können, beträgt 3.000 Module innerhalb der Gesamtlaufzeit der Rahmen-vereinbarung. Diese Höchstmenge basiert auf der Anzahl an weiterführenden Schu-len in Baden-Württemberg, für die potenziell Module abgerufen werden können, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass für einzelne Schulen mehrere Module abgerufen werden.