Zusätzliche Informationen
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Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH 2. Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Spezialtiefbau Gründungen Pfähle (Mikropfähle, Bohrpfähle, Rammpfähle...) Zum Nachweis der technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle schriftlich und in einer Form, dass die Erfüllung der nachfolgend genannten Referenzanforderungen ohne weiteres nachvollzogen werden kann, folgende Referenzenprojekte und Präqualifikationsnachweise aus den vergangenen 3 Jahren (ab den Zeitpunkt der Veröffentlichung) darzulegen: 1. mind. 1 Referenzenprojekt für ohne Leistungsverzüge erzielte Errichtung einer Lärmschutzwand nach RIL 804.5501 oder einer vergleichbaren Vorschrift von mind. 2m Höhe und mind. 150m Länge als abgeschlossene und abgenommene Maßnahme. 2. mind. eine bestehende, zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen Präqualifikation „Baumaßnahmen, bei denen Kenntnisse im Eisenbahnbetrieb erforderlich sind“, der Bieter muss erklären, welche Präqualifikation(en) er hat. Die Angaben und Referenzen sind auf gesonderter Anlage (Anlage 2.25) der Vergabeunterlagen zu erklären und dem Angebot als Bestätigung, dass der Bieter über die geforderten Referenzen und Eignungsnachweise verfügt, unterzeichnet beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Erklärungen ist nicht ausreichend. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit innerhalb von spätestens 6 Tagen vorzulegen. Ein Schweißnachweis mind. der Ausführungsklasse EXC3 ist als eigene Anlage (Anlage 2.28) dem Angebot beizulegen. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine finanzielle Baufreigabe vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: Los 1, Los 2 und Los 3 (Gesamtvergabe). Angebote sind zugelassen für alle Lose. Jedes angebotene Los wird gemäß der Zuschlagskriterien (100 % Preis) gewertet und an den jeweils besten Bieter vergeben (Einzelloswertung). Sollte ein Bieter in allen Losen Bestbieter sein, so kann er den Zuschlag in allen Losen erlangen. Sofern der Bieter für mehrere Lose anbietet und für den Fall des Zuschlags auf mehrere Lose, einen Nachlass anbietet, werden angebotene Preisnachlässe losübergreifend gewertet. Ein als vom Hundert-Satz („%“) angebotener Preisnachlass bezieht sich auf die für die betreffenden Lose angebotenen Preise. Ein Preisnachlass in Form eines Betrags in „€ (netto)“ wird in Prozentsätze umgerechnet. Im Anschreiben sind vom Bieter die konkreten Lose zu benennen, auf die ein Nachlass in bestimmter Loskombination gewährt wird. Alle Loskombinationen sind grundsätzlich möglich.