Beschreibung
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Referenzen (ANLAGE 3) • Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens einer in Bezug auf den Gegenstand vergleichbaren Leistungen (konkret: Beförderungsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr - Beförderung von Schülern mit geistiger Behinderung oder herausforderndem Verhalten) aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: - Leistungsumfang, - Auftragswert, - Leistungszeit, - Leistungsjahr, - Auftraggeber, - Ansprechpartner mit Kontaktdaten, - Versicherung, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Technische Ausstattung (ANLAGE 4) • Eigenerklärung zur Anzahl und Fahrzeugart der zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung benutzbaren Fahrzeuge. - Anzahl PKWs mit vier Fahrgastplätzen (Sitzplätzen) Kürzel "PKW" - Anzahl PKWs mit sieben oder acht Fahrgastplätzen (Sitzplätze), Kürzel "Kleinbus" • Eigenerklärung, dass die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge den "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli 2005; Az: S 33/S 37/S 02/36.38.02, VkBl. 2005 S. 604) (ANLAGE) genügen. • Eigenerklärung, dass die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere denen der StVZO und der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) genügen. Mitarbeiter (ANLAGE 5) • Eigenerklärung zur Anzahl und Alter der Mitarbeiter, die für die jeweilige auftragsgegenständliche Personenbeförderung eingesetzt werden, getrennt nach Fahrer und Begleitpersonen. • Eigenerklärung über die Befähigung der Mitarbeiter gem. den einschlägigen Regelungen über die Personenbeförderung, der Fahrerlaubnisverordnung und des Straßenverkehrsgesetzes, die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzt werden. Die als Fahrer eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine gültige Fahrerlaubnis einschließlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (soweit erforderlich) verfügen, eine Fahrerlaubnis auf Probe ist unzureichend. Der Führerschein darf nicht eingezogen sein. • Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, gem. den gesetzlichen Vorgaben des Masernschutzgesetz über einen Masernschutz verfügen. • Eigenerklärung über erfolgreiche Teilnahme der Mitarbeiter, die für die Auftragsabwicklung eingesetzt werden, an einem Erste-Hilfe-Kurs. Der Kurs muss innerhalb der letzten zwei vollen Kalenderjahre vor Beginn der Tätigkeit mit den vertragsgegenständlichen Leistungen absolviert worden sein. • Eigenerklärung über die Qualifikation der als Begleitperson einzusetzenden Mitarbeiter in Bezug auf die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von einschlägigen Vorstrafen gem. § 72a Abs. 1 SGB VIII bei den Mitarbeitern, die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzt werden. Der Auftraggeber behält sich im Fall der Auftragserteilung vor, vom Auftragnehmer für jeden Mitarbeiter, der eingesetzt wird, ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Soweit im Laufe der Vertragsabwicklung neue Mitarbeiter eingesetzt werden, behält sich der Auftraggeber weiter vor, für diese Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis vor dem ersten Einsatz des Mitarbeiters zu verlangen. Unternehmensorganisation (ANLAGE 6) • Eigenerklärung - zum Vorhandensein schriftliche Verfahrensanweisung Umgang mit Betriebsstörungen - zum Vorhandensein einer schriftlichen Arbeitsanweisung für Sicherheit im Fahrdienst - zum Vorhandensein eines Beschwerdemanagementsystem im Unternehmen - zum Vorhandensein eines Systems zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit - zur Durchführung von dokumentierten Schulungen für das Fahr- und Begleitpersonal mindestens 2x / Jahr - zur Durchführung von Mitarbeiterschulungen gem. Anlage 2 des "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli 2005; Az: S 33/S 37/S 02/36.38.02, VkBl. 2005 S. 604) (ANLAGE) - zur Überprüfung des Zustands und der Einsatzfähigkeit der zu verwendenden Fahrzeugen vor Fahrtantritt - zur konkreten Zuordnung des Fahrpersonals zu den konkreten Fahrzeugen und zur Einweisung bei kurzfristigen Wechseln - zur Einbindung von Nachunternehmen, Tochtergesellschaften oder andere Dritte nur nach Bestätigung und Unterschrift dieser Erklärung beauftragen werde. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Nachunternehmen über ein gültiges Zertifikat "Sichere Personenbeförderung für Menschen mit Behinderung" verfügen.