"Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen" IFD für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben Lose 22a und 22b

Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu …

CPV: 85000000 Hälso- och sjukvård samt socialvård, 98000000 Andra samhälleliga och personliga tjänster
Sista ansökningsdag:
7 juli 2025 10:00
Typ av tidsfrist:
Inlämnande av anbud
Plats för avrättning:
"Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen" IFD für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben Lose 22a und 22b
Plats för tilldelning:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Tilldelningsnummer:
0083-DLG/2024-03.236-2

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : "Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen" IFD für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben Lose 22a und 22b
Beschreibung : Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens : 0576ebf1-6946-4bf8-9757-b7002b30b9cb
Interne Kennung : 0083-DLG/2024-03.236-2
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen : Die Leistungen sind in den Bereichen des jeweiligen Loses (Zuständigkeitsbereich/ Zuständigkeitsgebiet) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat in dem definierten Zuständigkeitsbereich oder in einer angrenzenden niedersächsischen IFD-Region mindestens einmal die Räumlichkeiten entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorzuhalten. Grundsätzlich richtet sich der Ausgangspunkt für Dienstreisen nach dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsort der jeweiligen Fachkraft für die Berechnung der Arbeitszeit und des Arbeitsweges nach dem niedersächsischen Reisekostenrecht. Dies trifft auch zu, sofern eine Fachkraft in zwei unterschiedlichen IFD für hörbehinderte Menschen eines Trägers beschäftigt ist. Zur Anwendung des niedersächsischen Reisekostenrechts siehe Ziffer 4.9 Reisekostenrecht Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B). Die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten muss barrierefrei möglich sein (näheres siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 1 660 517 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR4CV
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 2
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 2

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Landkreis Osterholz, Landkreis Verden
Beschreibung : Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Interne Kennung : Los 22 a

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen : Die Leistungen sind in den Bereichen des jeweiligen Loses (Zuständigkeitsbereich/ Zuständigkeitsgebiet) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat in dem definierten Zuständigkeitsbereich oder in einer angrenzenden niedersächsischen IFD-Region mindestens einmal die Räumlichkeiten entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorzuhalten. Grundsätzlich richtet sich der Ausgangspunkt für Dienstreisen nach dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsort der jeweiligen Fachkraft für die Berechnung der Arbeitszeit und des Arbeitsweges nach dem niedersächsischen Reisekostenrecht. Dies trifft auch zu, sofern eine Fachkraft in zwei unterschiedlichen IFD für hörbehinderte Menschen eines Trägers beschäftigt ist. Zur Anwendung des niedersächsischen Reisekostenrechts siehe Ziffer 4.9 Reisekostenrecht Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B). Die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten muss barrierefrei möglich sein (näheres siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Der Vertragsbeginn am 01. Januar 2026 bleibt unverändert, auch wenn sich aus dem Gesamtkonzept des Auftragnehmers ergibt, dass Vorarbeiten vor Vertragsbeginn zwingend notwendig sind um die Sicherstellung der Übernahme der Aufgaben zu gewährleisten. Während der Vertragslaufzeit ist eine Kündigung sowohl durch den Auftragnehmer als auch durch den Auftraggeber gemäß § 59 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in besonderen Fällen, insbesondere bei Änderungen der maßgeblichen Vertragsgrundlagen, möglich. Der Auftraggeber kann das Auftragsverhältnis einseitig kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen. Der Auftraggeber kann - unbeschadet der übrigen gesetzlichen Bestimmungen - das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn ihm aus einem durch den Auftragnehmer zu vertretendem wichtigem Grunde die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn a) der Auftragnehmer wiederholt und trotz schriftlicher Mahnung mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung in Verzug geraten ist, b) der Auftragnehmer den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt, c) der Auftragnehmer schuldhaft und nicht nur unerheblich eine der sich aus der Erklärung nach § 4 NTVergG ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt, d) der Auftragnehmer wiederholt gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmungen verstößt, e) die Kündigung zur Erfüllung gesetzlicher, aufsichtsbehördlicher oder gerichtlichen Maßnahmen oder Anordnungen geboten ist, f) der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus § 128 Abs. 1 GWB - insbesondere zur Zahlung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen - nicht ordnungsgemäß nachkommt, g) der Auftragnehmer trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung wiederholt schwerwiegend schuldhaft gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstößt, so dass es dem Auftraggeber unzumutbar ist, den Vertrag bis zum nächstmöglichen Beendigungstermin fortzusetzen, h) der Auftragnehmer in Insolvenz gerät oder die Voraussetzungen zur Durchführung eines Insolvenzverfahren gegeben sind oder i) für den Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem in der Person des Auftragnehmers liegenden Grunde unzumutbar wird. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers infolge fristloser Kündigung sind ausgeschlossen. Sollte die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund von Gesetzesänderungen nach Vertragsschluss untersagt oder eingeschränkt und dadurch für den Auftragnehmer unzumutbar werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit sofortiger Wirkung die spezifische Leistung gegenüber dem Auftraggeber zu kündigen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel : Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen Berufsfeld hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende Berufserfahrung verfügen. a) Bereich Kernaufgaben: Die geeigneten beruflichen Qualifikationen sind in der Regel: - ein abgeschlossenes Diplom-Studium, z. B. Diplom-Sozialpädagogik, Diplom-Sozialarbeit, Diplom-Psychologie, Diplom-Heilpädagogik oder vergleichbaren Studienabschlüsse oder - ein abgeschlossenes Bachelor- bzw. Master-Studium, z. B. in den Studiengängen Rehabilitationspädagogik, Management sozialer Dienstleistungen, Gesundheits- und Sozialwesen, psycho-soziale Beratung und Therapie/Mediation, Sozial- und Organisationspädagogik oder vergleichbarem Studienabschluss oder - eine ergotherapeutische Ausbildung. b) Bereich JobcoachingAP: Als Qualifikation ist die Weiterbildung zum Jobcoach des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Landschaftsverbandes Rheinland, des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen oder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. erforderlich. Die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an dieser Weiterbildung sind: - eine abgeschlossene Berufsausbildung zuzüglich einer dreijährigen Berufserfahrung zuzüglich pädagogische Zusatzqualifikation (mindestens Ausbildereignung) oder - ein Berufsabschluss in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit oder Soziales zuzüglich mindestens einer einjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen im erwerbsfähigen Alter oder - ein Studienabschluss in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit oder Soziales zuzüglich mindestens einer einjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen im erwerbsfähigen Alter. Die erforderliche Weiterbildung kann, sofern sie bei Einstellung noch nicht vorliegt, in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Zeitraum nach Einstellung erlangt werden (zur Finanzierung siehe Anlage "Übersicht zur Refinanzierung").
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung : Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix für die Lose 22a und 22b" zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Gesamtkonzept für Los 22 a und Los 22 b
Beschreibung : Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix für die Lose 22a und 22b" zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 30/06/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 07/07/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 83 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 07/07/2025 10:01 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Landkreis Cuxhaven, Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade
Beschreibung : Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Interne Kennung : Los 22b

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen : Die Leistungen sind in den Bereichen des jeweiligen Loses (Zuständigkeitsbereich/ Zuständigkeitsgebiet) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat in dem definierten Zuständigkeitsbereich oder in einer angrenzenden niedersächsischen IFD-Region mindestens einmal die Räumlichkeiten entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorzuhalten. Grundsätzlich richtet sich der Ausgangspunkt für Dienstreisen nach dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsort der jeweiligen Fachkraft für die Berechnung der Arbeitszeit und des Arbeitsweges nach dem niedersächsischen Reisekostenrecht. Dies trifft auch zu, sofern eine Fachkraft in zwei unterschiedlichen IFD für hörbehinderte Menschen eines Trägers beschäftigt ist. Zur Anwendung des niedersächsischen Reisekostenrechts siehe Ziffer 4.9 Reisekostenrecht Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B). Die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten muss barrierefrei möglich sein (näheres siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Der Vertragsbeginn am 01. Januar 2026 bleibt unverändert, auch wenn sich aus dem Gesamtkonzept des Auftragnehmers ergibt, dass Vorarbeiten vor Vertragsbeginn zwingend notwendig sind um die Sicherstellung der Übernahme der Aufgaben zu gewährleisten. Während der Vertragslaufzeit ist eine Kündigung sowohl durch den Auftragnehmer als auch durch den Auftraggeber gemäß § 59 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in besonderen Fällen, insbesondere bei Änderungen der maßgeblichen Vertragsgrundlagen, möglich. Der Auftraggeber kann das Auftragsverhältnis einseitig kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen. Der Auftraggeber kann - unbeschadet der übrigen gesetzlichen Bestimmungen - das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn ihm aus einem durch den Auftragnehmer zu vertretendem wichtigem Grunde die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn a) der Auftragnehmer wiederholt und trotz schriftlicher Mahnung mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung in Verzug geraten ist, b) der Auftragnehmer den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt, c) der Auftragnehmer schuldhaft und nicht nur unerheblich eine der sich aus der Erklärung nach § 4 NTVergG ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt, d) der Auftragnehmer wiederholt gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmungen verstößt, e) die Kündigung zur Erfüllung gesetzlicher, aufsichtsbehördlicher oder gerichtlichen Maßnahmen oder Anordnungen geboten ist, f) der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus § 128 Abs. 1 GWB - insbesondere zur Zahlung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen - nicht ordnungsgemäß nachkommt, g) der Auftragnehmer trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung wiederholt schwerwiegend schuldhaft gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstößt, so dass es dem Auftraggeber unzumutbar ist, den Vertrag bis zum nächstmöglichen Beendigungstermin fortzusetzen, h) der Auftragnehmer in Insolvenz gerät oder die Voraussetzungen zur Durchführung eines Insolvenzverfahren gegeben sind oder i) für den Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem in der Person des Auftragnehmers liegenden Grunde unzumutbar wird. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers infolge fristloser Kündigung sind ausgeschlossen. Sollte die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund von Gesetzesänderungen nach Vertragsschluss untersagt oder eingeschränkt und dadurch für den Auftragnehmer unzumutbar werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit sofortiger Wirkung die spezifische Leistung gegenüber dem Auftraggeber zu kündigen.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel : Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen Berufsfeld hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende Berufserfahrung verfügen. a) Bereich Kernaufgaben: Die geeigneten beruflichen Qualifikationen sind in der Regel: - ein abgeschlossenes Diplom-Studium, z. B. Diplom-Sozialpädagogik, Diplom-Sozialarbeit, Diplom-Psychologie, Diplom-Heilpädagogik oder vergleichbaren Studienabschlüsse oder - ein abgeschlossenes Bachelor- bzw. Master-Studium, z. B. in den Studiengängen Rehabilitationspädagogik, Management sozialer Dienstleistungen, Gesundheits- und Sozialwesen, psycho-soziale Beratung und Therapie/Mediation, Sozial- und Organisationspädagogik oder vergleichbarem Studienabschluss oder - eine ergotherapeutische Ausbildung. b) Bereich JobcoachingAP: Als Qualifikation ist die Weiterbildung zum Jobcoach des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Landschaftsverbandes Rheinland, des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen oder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. erforderlich. Die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an dieser Weiterbildung sind: - eine abgeschlossene Berufsausbildung zuzüglich einer dreijährigen Berufserfahrung zuzüglich pädagogische Zusatzqualifikation (mindestens Ausbildereignung) oder - ein Berufsabschluss in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit oder Soziales zuzüglich mindestens einer einjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen im erwerbsfähigen Alter oder - ein Studienabschluss in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit oder Soziales zuzüglich mindestens einer einjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen im erwerbsfähigen Alter. Die erforderliche Weiterbildung kann, sofern sie bei Einstellung noch nicht vorliegt, in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Zeitraum nach Einstellung erlangt werden (zur Finanzierung siehe Anlage "Übersicht zur Refinanzierung").
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung : Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix für die Lose 22a und 22b" zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Gesamtkonzept für Los 22 a und Los 22 b
Beschreibung : Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix für die Lose 22a und 22b" zu entnehmen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 30/06/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 07/07/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 83 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 07/07/2025 10:01 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : -Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Registrierungsnummer : 2799
Postanschrift : Domhof 1
Stadt : Hildesheim
Postleitzahl : 31134
Land, Gliederung (NUTS) : Hildesheim ( DE925 )
Land : Deutschland
Telefon : +4951189848102
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4131153308
Fax : +49 4131152943
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153309
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4131153309
Fax : +49 4131152943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f20f4525-9761-488e-bfca-027ddbdef388 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/06/2025 09:32 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00364453-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 107/2025
Datum der Veröffentlichung : 05/06/2025