Beschreibung
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Die nachfolgend beschriebenen Rückbauarbeiten finden im Industriegebiet Saarlouis-Roden, dort in der Gemarkung Roden (Röderberg), in einem Teilbereich des Werksgeländes des Automobilherstellers FORD statt. (Anlage Lageplan) Der definierte Rückbaubereich umfasst im Wesentlichen eine nahezu vollständig befestigte Lagerfläche im Außenbereich des ehemalige Endmontagewerk C, die nach Aufgabe der Fahrzeugproduktion am Standort Saarlouis nicht weiter als Stell- und Auslieferungsfläche für Neufahrzeuge genutzt wird. In dem ca. 145.000 m² großen Areal sind mehrere, voneinander räumlich getrennte, bauliche Objekte auf einer überbauten Gesamtfläche von ca. 6.600 m² - zurückzubauen. Rückbauarbeiten betreffen somit ca. 4,6 % der Gesamtfläche des Compound. Die Fläche Compound wird wie folgt begrenzt: im Osten durch die innerbetriebliche Weststraße, dort der westliche Straßenrand, • im Norden durch den Böschungsfuß zum tiefer liegenden Winterstauplatz, • im Süden durch die Henry-Ford-Straße (Nebenstraße), dort der Grünstreifen, • im Westen durch den Böschungsfuß der Henry-Ford-Straße (öffentliche Straße). Die Rückbaumaßnahme betrifft folgende (mit der übernommenen FORD-Nummerierung näher bezeichnete) bauliche Objekte: • Geb. 701: Bürogebäude, überdachte Flächen, Bahnverladerampe, GF: ca. 3.300 m², • Geb. 704: Leitstelle und Überdachung, GF: ca. 2.228 m², • Geb. 755: Langzeitkonservierung, GF: ca. 168 m², • Geb. 722: Versandbüro, GF: ca. 144 m², • Geb. 771: Sprinklerzentrale und Wassertank, GF: ca. 570 m², • Geb. 744: Lokreparaturgrube, GF: ca. 166 m², • Geb. 703: Waggonwaage: GF: ca. 40 m². Die o. a. Rückbauobjekte sowie die vom Auftraggeber (AG) vorgegebenen BE- und Abfallbereitstellungsflächen sind aus südlicher Richtung über die bestehende, befestigte Zufahrt zum Compound bei Geb. 722 zugänglich. Zeitgleich zu den hier beschriebenen Rückbauarbeiten finden in der Fläche Compound durch einen Dritten Arbeiten zum Flächenaufbruch und Geländeerschließung statt. Die AN der jeweiligen Lose 2 und 3 müssen sich koordinieren und für einen reibungslos funk-tionierenden Bauablauf sorgen. Die Rückbauarbeiten sind grundsätzlich schnellstmöglich, insbesondere jedoch im Rahmen der vorgegebenen Fristen auszuführen. Es gelten vertragsstrafenbewehrte Ausführungsfristen. Diese ergeben sich aus § 9 des Vertrages. Die einzelnen Rückbauobjekte sind bis zu den jeweils vorgegebenen Endterminen vollständig zurückzubauen, die dabei anfallenden Abbruchmassen allumfassend aus der Örtlichkeit zu entfernen und die Teil-Baustelle vollständig zu räumen. Das Baufeld steht dem AN erst ab dem 02.01.2026 zur Verfügung. Die Rückbauarbeiten finden statt im Zeitraum 02.01.2026 bis 21.03.2026.