Beschreibung
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§ 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Teilnahmeanträge, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen) Mindestens zwei und maximal vier Referenzprojekte aus dem Hochbau mit vergleichbaren Anforderungen an die Technische Ausrüstung von Hochbauten mit Baukosten der Kostengruppe 400 von jeweils mindestens 1.000.000 € brutto, bei denen jeweils mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 vollständig an den Bewerber beauftragt wurden, der Beginn der Bearbeitung nicht vor dem 01.01.2016 liegt und mit der Bauausführung der technischen Gewerke bis zum 31.03.2025 begonnen wurde, die Leistungen aller bearbeiteten Anlagengruppen mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sind und jeweils mindestens 2 Anlagengruppen (von Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8) vollständig in den zuvor genannten Leistungsphasen und Leistungszeiträumen bearbeitet wurden. Mindestens eines der zuvor beschriebenen, zu wertenden Referenzprojekte muss für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder gleichwertig unter Anwendung von GWB, VgV, VOB/A und VOB/B ausgeführt worden sein. Bei jedem zu wertenden Referenzprojekt handelt es sich um ein Hochbauprojekt. Bei jedem zu wertenden Referenzprojekt handelt es sich um ein Neubauprojekt und/oder einen Neubau zur Erweiterung bestehender Gebäude (Der Neubauteil erfüllt alleine die Mindestanforderungen.). Für alle wertbaren Referenzprojekte betragen die Baukosten der Kostengruppe 400 jeweils mindestens 1.000.000 € brutto. Für alle wertbaren Referenzprojekte werden jeweils mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7, 8 für alle bearbeiteten Anlagengruppen vom Bewerber vollständig bearbeitet. Der Beginn der Bearbeitung darf für alle Referenzprojekte nicht vor dem 01.01.2016 liegen. Mit der Bauausführung der technischen Gewerke muss für alle Referenzprojekte bis zum 31.03.2025 begonnen worden sein. Über alle wertbaren Referenzprojekte müssen die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 jeweils mindestens einmal vollständig in den zuvor genannten Leistungsphasen und Leistungszeiträumen vom Bewerber bearbeitet worden sein. Die Angaben zu den Referenzprojekten sind im Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzlich sind die Referenzprojekte jeweils auf einem beizufügenden Projektdatenblatt (1 Blatt DIN A3 oder 2 Blatt DIN A4) grafisch darzustellen und textlich zu erläutern. Es sind mindestens zwei Referenzprojekte und maximal vier Referenzprojekte vorzulegen, welche jedes für sich die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt. Es werden maximal vier Referenzprojekte gewertet. Werden weniger als zwei wertbare Referenzen eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die vorgelegten Referenzprojekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber bearbeitet worden sein. Eine Referenz wird auch dann gewertet, wenn der verantwortliche Projektleiter die Leistung in einem anderen Unternehmen erbracht hat. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft. Die Eignungskriterien sowie deren Wichtung und Wertung können im Detail der Wertungsmatrix Stufe 1 Teilnahmewettbewerb (Anlage A10) entnommen werden. Die Eignung kann anhand der folgenden Kriterien nachgewiesen werden: Fachkunde/Erfahrungen des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen in der Planung der technischen Ausrüstung. Drei vergleichbare Referenzprojekte, welche die zuvor genannten und der Wertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmenden Mindestanforderungen erfüllen. Jedes Referenzprojekt, welches alle zuvor genannten Mindestanforderungen erfüllt, erhält 240 Punkte. Das Referenzprojekt kann wie folgt jedes für sich 60 Zusatzpunkte erzielen: - Das Referenzprojekt beinhaltet eine Mensa / ein Bistro mit Küche (10 Punkte). - Bearbeitung von 3 bis 5 Anlagengruppen (5 Punkte) oder 6 bis 8 Anlagengruppen (10 Punkte) in den genannten Leistungsphasen und Zeiträumen. - Mindestens eine Anlagengruppe gehört zur Honorarzone III (10 Punkte). - Für das Referenzprojekt wurde eine Nachhaltigkeitszertifizierung durchgeführt (10 Punkte). - Die Baukosten der Kostengruppe 400 des Referenzprojekts betragen mindestens 1.500.000 € brutto (5 Punkte) oder die Baukosten der Kostengruppe 400 des Referenzprojekts betragen mindestens 2.500.000 € brutto (10 Punkte). - Das Projekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB oder gleichwertig bearbeitet (10 Punkte). Jedes wertbare Referenzprojekt kann somit jeweils maximal 300 Punkte erzielen. Gemäß der Wertungsmatrix Stufe 1 können insgesamt 1.200 Punkte erzielt werden, wenn drei Referenzprojekte jeweils alle Mindestanforderungen erfüllen und alle Zusatzpunkte erreichen.