Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZ5NK4 Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Bewerberauswahl Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in drei Stufen. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Nachweis der Eignung / Mindestanforderungen Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der EU-Auftragsbekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben der EU-Auftragsbekanntmachung, der Aufforderung zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb und den Teilnahmeformularen. Hinweis Bewerbergemeinschaften: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: Die Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB müssen als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag erfolgen. Gleiches gilt für die Eigenerklärung gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG). Die Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen ist mit dem Formblatt 07_Eigenerklärung zur Russland-Sanktion einzureichen. Die folgenden Termine für die Durchführung des Vergabeverfahrens stehen unter Vorbehalt: - KW 28 (2025): Einreichung Teilnahmeantrag - KW 31 (2025): Absagen und Angebotsaufforderungen - KW 41 (2025): Einreichung Angebot, Ideenskizzen, Personalkonzept - KW 45 (2025): Wertungstag - KW 46-51 (2025): Verhandlungsphase - KW 04-05 (2026): Gemeinratssitzung - KW 06-08 (2026): Zuschlagserteilung - 31.03.2026: Ende der Bindefrist Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren Für das Bearbeiten und Erstellen der Teilnahmeanträge (Phase 1) wird den Bewerbern keine Entschädigung gewährt. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle. Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots inkl. der Ideenskizzen und Personalkonzept in Phase 2 wird den Bietern eine pauschalierte Entschädigung gewährt. Die Bieter, die ein den Anforderungen des Vergabeverfahrens entsprechendes, wertbares Angebot inkl. der Ideenskizzen und Personalkonzept abgegeben haben, erhalten eine pauschalierte Kostenerstattung in folgender Höhe: 12.500 EUR netto. Die Teilnahme an etwaigen Verhandlungsgesprächen wird nicht gesondert vergütet. Einzelheiten erhalten die Bieter in den Angebotsunterlagen. Vorbefasste Unternehmen Die Vergabestelle hat im Zusammenhang mit dem Projekt "Neubau von zwei Brücken für die Bürgergartenschau 2029 in Vaihingen an der Enz" bereits auf die Unterstützung dritter Unternehmen zurückgegriffen. Die Vergabestelle wird vor diesem Hintergrund allen Bewerbern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, die einschlägigen Informationen, die im Zusammenhang mit der Einbeziehung dieser Unternehmen ausgetauscht wurden oder daraus resultieren, mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stellen § 7 Abs. 2 VgV. Den vorbefassten Unternehmen ist es unbenommen, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen