Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten der Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch ab 01.10.2025 (8 Lose)

Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch ab dem 01.10.2025 (8 Lose) Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2025 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um zwei Läufer und einen Rollstuhlfahrer. Im …

CPV: 60130000 Passagerartransport på väg för särskilda ändamål
Plats för avrättning:
Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten der Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch ab 01.10.2025 (8 Lose)
Plats för tilldelning:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Tilldelningsnummer:
087.31:Werkstattbeförderung V_2025 (8 Lose)

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten der Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch ab 01.10.2025 (8 Lose)
Beschreibung : Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch ab dem 01.10.2025 (8 Lose)
Kennung des Verfahrens : e089e6eb-1f10-479e-9fb1-f9b543aae163
Interne Kennung : 087.31:Werkstattbeförderung V_2025 (8 Lose)
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : In den Weinäckern 8
Stadt : Wiesloch
Postleitzahl : 69168
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 854 265,6 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2.) die Vorgaben und Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz -LTMG) eingehalten werden. 3.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen. 4.) alle funktionalen Anforderungen und vertraglichen Maßgaben der Ausschreibungsunterlagen beim Angebot erfüllt sind sowie dort genannte Normen und Standards zur Kenntnis genommen und deren Einhaltung bestätigt wird. Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 746): Es ist anzugeben, ob das Unternehmen börsennotiert ist. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 706): Es ist die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) des Unternehmers gem. § 3 GWG anzugeben. Hinweis: Diese Angabe ist bei börsennotierten Unternehmen nicht erforderlich. HINWEIS ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die EVergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige/n elektronische/n Angebotsabgabe/n darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform und /oder mittels E-Mail bzw. Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Zur Angebotsabgabe: Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support unter Tel.-Nr.: 0711/66601-475 oder per E-Mail zur Verfügung über bietermrn@staatsanzeiger.de (Kontaktdaten werden auch systemseitig angezeigt). Die Vergabeunterlagen sind nach Registrierung komplett elektronisch im System auszufüllen und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Es ist zu beachten, dass alle Fragestellungen der Ausschreibungsunterlage individuell zu beantworten sind. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass bloße Verweise auf standardisierte Unterlagen (z.B. vorgefertigte Broschüren) nicht zulässig sind und nicht als Angebotsbestandteil gewertet werden. Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System beantwortet. Es können nur Fragen rechtzeitig bearbeitet werden, die voraussichtlich bis 06.06.2025 über die E-Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Sollten die Auskünfte von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen. Die Vergabestelle stellt ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis (Preisteil + Infofragebögen) muss innerhalb des E-Vergabe-Systems ausgefüllt werden. Angeforderte und ergänzende Unterlagen sind bieterseitig im EVergabe-System als Anlage hochzuladen und dem Angebot somit beizufügen. Der Bieter muss sein digitales Angebot rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das EVergabe- System einreichen. Das Ende der Angebotsfrist ist dabei unbedingt zu beachten. Die einzureichenden Unterlagen sind der "Checkliste für Bietende" zu entnehmen. Es gelten ausschließlich die Ausschreibungsbedingungen. Daher werden Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters nicht akzeptiert. Das Einreichen solcher Unterlagen kann zum Angebotsausschluss führen. Beachten Sie auch die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen. HINWEIS ZUR LOSWEISEN ANGEBOTSABGABE: Es kann auf ein oder mehrere oder alle Lose ein Angebot abgegeben werden. HINWEIS ZUM LTMG: Der Auftragnehmer hat die am 01.07.2013 in Kraft getretenen Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in Baden-Württemberg (LTMG) zu beachten. In dieser Hinsicht haben der Auftragnehmer sowie die von ihm eingebundenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" mit Einreichung des Angebots abzugeben. Unberührt bleiben etwaige weitergehende Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Zahlung von höheren Entgelten, die sich aus Tarifverträgen und gesetzlichen Vorgaben ergeben, die der Auftragnehmer anzuwenden hat. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 09. März 2012, zuletzt geändert am 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Rollstuhlbeförderung zur WfbM Wiesloch, Senioren (V4)
Beschreibung : Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2025 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um zwei Läufer und einen Rollstuhlfahrer.
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : In den Weinäckern 8
Stadt : Wiesloch
Postleitzahl : 69168
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2028

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 95 558,4 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 321298-2025
Zusätzliche Informationen : Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskonzept
Beschreibung : Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualitätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Beförderung zur WfbM Wiesloch, Senioren (V5)
Beschreibung : Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2025 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um vier Läufer.
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : In den Weinäckern 8
Stadt : Wiesloch
Postleitzahl : 69168
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2028

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 138 657,6 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 321298-2025
Zusätzliche Informationen : Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskonzept
Beschreibung : Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualitätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Rollstuhlbeförderung zur WfbM Wiesloch, FuB mit Begleitperson (V6)
Beschreibung : Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2025 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um einen Läufer und drei Rollstuhlfahrer. Es ist eine spezialisierte Begleitperson einzusetzen.
Interne Kennung : LOT-0003

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : In den Weinäckern 8
Stadt : Wiesloch
Postleitzahl : 69168
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2028

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 219 643,2 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 321298-2025
Zusätzliche Informationen : Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskonzept
Beschreibung : Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualitätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Beförderung im PKW zur WfbM Wiesloch, FuB (V13)
Beschreibung : Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2025 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um einen Läufer, der mit einem PKW befördert werden muss.
Interne Kennung : LOT-0004

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : In den Weinäckern 8
Stadt : Wiesloch
Postleitzahl : 69168
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2028

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 28 591,2 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 321298-2025
Zusätzliche Informationen : Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskonzept
Beschreibung : Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualitätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Rollstuhlbeförderung zur WfbM Wiesloch, FuB (V14)
Beschreibung : Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2025 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um drei Läufer und zwei Elektro-Rollstühle. Ein Läufer wird auf dem Hinweg in einer Anschlußtour befördert. Für diese Person ist eine Trennwand und ein Spezialgurt erforderlich.
Interne Kennung : LOT-0005

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : In den Weinäckern 8
Stadt : Wiesloch
Postleitzahl : 69168
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2028

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 115 826,4 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 321298-2025
Zusätzliche Informationen : Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskonzept
Beschreibung : Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualitätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Rollstuhlbeförderung zur WfbM Wiesloch, FuB (V17)
Beschreibung : Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2025 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um drei Läufer, einen Rollstuhlfahrer und einen Rollstuhl-Umsetzer.
Interne Kennung : LOT-0006

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : In den Weinäckern 8
Stadt : Wiesloch
Postleitzahl : 68168
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2028

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 97 286,4 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 321298-2025
Zusätzliche Informationen : Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskonzept
Beschreibung : Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualitätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : Rollstuhlbeförderung zur WfbM Wiesloch, FuB mit Begleitperson (V20)
Beschreibung : Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2025 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um drei Läufer und zwei Rollstuhlfahrer. Es ist eine allgemein qualifizierte Begleitperson einzusetzen.
Interne Kennung : LOT-0007

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : In den Weinäckern 8
Stadt : Wiesloch
Postleitzahl : 68168
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2028

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 122 292 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 321298-2025
Zusätzliche Informationen : Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskonzept
Beschreibung : Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualitätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : Beförderung im PKW zur WfbM Wiesloch, FuB (V25)
Beschreibung : Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2025 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zur Kurpfalz-Werkstatt Wiesloch mit einer Laufzeit von 36 Monaten neu zu vergeben. In diesem Los handelt es sich derzeit um einen Läufer, der in einem PKW befördert werden muss. Hier ist eine spätere Abholung und frühere Heimfahrt zu berücksichtigen. Abholung 8:20 Uhr und Rückfahrt 15:00 Uhr.
Interne Kennung : LOT-0008

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : In den Weinäckern 8
Stadt : Wiesloch
Postleitzahl : 68168
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2028

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 36 410,4 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 321298-2025
Zusätzliche Informationen : Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskonzept
Beschreibung : Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Personenbeförderung Wolfert GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 14/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Personenbeförderung Wolfert GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0002
Datum des Vertragsabschlusses : 14/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen : Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie : M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen : 1
Zahl sauberer Fahrzeuge : 1
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Personenbeförderung Wolfert GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0003
Datum des Vertragsabschlusses : 14/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Personenbeförderung Wolfert GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0004
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0004
Datum des Vertragsabschlusses : 14/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen : Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie : M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen : 1
Zahl sauberer Fahrzeuge : 1
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Personenbeförderung Wolfert GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0005
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0005
Datum des Vertragsabschlusses : 14/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Personenbeförderung Wolfert GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0006
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0006
Datum des Vertragsabschlusses : 14/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0007

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Köhler-Transfer GmbH&Co.KG
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0007
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0007
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0007
Datum des Vertragsabschlusses : 14/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0008

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Personenbeförderung Wolfert GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0008
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0008
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0008
Datum des Vertragsabschlusses : 14/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen : Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie : M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen : 1
Zahl sauberer Fahrzeuge : 1
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Registrierungsnummer : 08226-A8148-09
Postanschrift : Kurfürsten-Anlage 38 - 40
Stadt : Heidelberg
Postleitzahl : 69115
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 62215221198
Fax : +49 622152291198
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7219268730
Fax : +49 7219263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Köhler-Transfer GmbH&Co.KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE272855525
Postanschrift : Mallaustrasse
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68219
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0007

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Personenbeförderung Wolfert GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : DE348255166
Postanschrift : Daimlerstr. 8
Stadt : Meckesheim
Postleitzahl : 74909
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Neckar-Kreis ( DE128 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004 LOT-0005 LOT-0006 LOT-0008

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 46cc58e7-f840-4855-8fc0-7028f44616d5 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/07/2025 07:16 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00460953-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 133/2025
Datum der Veröffentlichung : 15/07/2025