Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Korruption
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gemäß unseren Bewerbungsbedingungen Punkt 4.9 Ausschluss vom Verfahren: Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hin-gewiesen wird insbesondere auf Folgendes: - Gemäß § 57 Abs. 1 VgV bzw. gemäß Ziffer 13.1 VwV Beschaffung iVm § 42 Absatz 1 UVgO werden Angebote ausgeschlossen die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. - Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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