Zusätzliche Informationen
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I. Teilnahmewettbewerb: 1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren nach der KonzVgV mit vorausgehendem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben. Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist, dass der Teilnahmeantrag bis zu dem unter Ziff. VII.1) der Verfahrensinformation genannten Termin über die Vergabeplattform eingeht. Für den Teilnahmeantrag sind die Formblätter zu verwenden, die auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können. Hierzu ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. 2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache elektronisch über die Deutsche eVergabe einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag und dem Angebot beizufügen sind, ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen und der Verfahrensinformation. 3. Da es sich um eine elektronische Ausschreibung handelt, bitten wir zu beachten, dass Anfragen/Rückfragen nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie über die vorgesehene Vergabeplattform eingehen. Postalisch, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger Weise an die Kontaktstelle gerichtete Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Sämtliche Kommunikation hat ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe stattzufinden, um sicherzustellen, dass eine angemessene Verfahrensdokumentation zu jeder Zeit gewährleistet ist. Die Beantwortungen der Fragen werden auf vorbezeichneten Vergabeplattform veröffentlicht. Eine rechtzeitige Beantwortung der Anfragen/Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Anfragen/Rückfragen bis spätestens sieben Werktage vor Ablauf der Frist über die Vergabeplattform eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist. Gleiches gilt für Anfragen/Rückfragen zum Angebot, den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren innerhalb der Angebotsfrist. Diese sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sieben Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote möglich ist. 4. Der Auftraggeber wird maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auffordern. 5. Die Teilnahmeanträge werden in einem dreistufigen Verfahren überprüft: -1.: Prüfung der formalen Anforderungen, -2.: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen, -3.: Prüfung der wirtschaftlichen/finanziellen und technisch/beruflichen Leistungsfähigkeit. Sind mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dies erfolgt anhand festgelegter objektiver Kriterien. Die Kriterien dazu sind der Anlage "Verfahrensinformation" unter Ziff. VII.6.2.2 zu entnehmen. Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann nach den Auswahlkriterien maximal 105 Punkte erreichen. Sofern Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe Punktzahl erreichen und zugleich zu den 3 besten Bewerber/Bewerbergemeinschaften gehören, entscheidet das Los über die Aufforderung zur Angebotsabgabe. 6. Für die Eignungsprüfung ist zwingend das vorgegebene Formblatt "Teilnahmeantrag" zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der vorgenommenen Bewertung auf Basis der eingereichten Unterlagen die Angaben zu hinterfragen und ggfs. Nachweise zu verlangen oder nachzufordern. 7. Die Nachweisführung der Eignung kann grundsätzlich auch durch Einreichen einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot erfolgen. Alternativ kann auch die Eintragung in die Liste des Vereins für Qualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) angegeben werden. In diesem Fall sind darüberhinausgehende, auftragsspezifische Erklärungen/Nachweise zusätzlich mit dem Angebot einzureichen, wenn diese als Mindestanforderungen definiert sind. Bieter haben selbst zu prüfen, welche Mindestanforderungen der Ausschreibung durch das Präqualifikationsverzeichnis/durch die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgedeckt werden und welche Erklärungen/Nachweise ergänzend einzureichen sind. Auf das Risiko von Unvollständigkeiten des Teilnahmeantrages wird hingewiesen sowie darauf, dass eine Nachweisführung durch Einreichen einer EEE nicht von dem Einreichen der mit den darin enthaltenen Erklärung verbundenen und angeforderten Nachweise befreit. 8. Ist der Teilnahmeantrag und/oder das Angebot unvollständig, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der gesetzlichen Vorgaben nachfordert oder der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird. Ein Anspruch auf Nachforderung oder Rücksendung der Unterlagen besteht nicht. II. Verhandlungsverfahren 1. Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert, ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Dieses Erstangebot ist vollständig auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen und muss zuschlagsfähig sein. 2. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ein Anspruch auf Verhandlungen besteht nicht. Sofern der Auftraggeber nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, werden alle Bieter mit wertbaren Angeboten zu einer Verhandlung eingeladen. 3. Die Erstangebote der Bieter werden dann im Rahmen von Bietergesprächen erörtert. Bieter, über deren Angebot verhandelt worden ist, werden zur Abgabe eines überarbeiteten und endgültigen Folgeangebotes aufgefordert. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, im Anschluss an eine erste Verhandlungsrunde eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. 5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Abweichungen des Erstangebots und aller Folgeangebote von den Vorgaben der Vergabeunterlagen von dem jeweiligen Bieter/der jeweiligen Bietergemeinschaft eine Aufklärung dahingehend zu fordern, die Konformität des Erst- und der Folgeangebote sicherzustellen. Angebote, die nicht mit den Vergabeunterlagen übereinstimmen können ausgeschlossen werden. 6. Alle Formblätter sind erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung. 7. Die Zuschlagskriterien sowie deren Wertung ergeben sich aus dieser Bekanntmachung sowie im Einzelnen aus der Verfahrensinformation und dort Ziff. VII.8. Danach können Bieter in verschiedenen qualitativen Kriterien max. 100 Wertungspunkte erreichen. Auf das Angebot mit den meisten Wertungspunkten wird der Zuschlag erteilt (wirtschaftlichstes Angebot). Einzelheiten nebst den jeweiligen Unterkriterien können der Verfahrensinformation, dort Ziff. VII. 8), entnommen werden. 8. Die Vergabestelle behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist. 9. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Ausschreibung aufzuheben. Dies insbesondere dann, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann oder bis zum Ablauf der Teilnahmefrist weniger als drei Teilnahmeanträge eingehen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Gleiches gilt für die Angebotsphase bei weniger als drei wertbaren Angeboten. 10. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Abgabe mehrere Hauptangebote ist nicht zugelassen. 11. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebots wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. 12. Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Vergabestelle hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen. 13. Für alle weiteren Details wird auf diesen Bekanntmachungstext, die Verfahrensinformation und die Vergabeunterlagen ausdrücklich verwiesen.