Zusätzliche Informationen
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Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“, der „Referenzbescheinigung“ und den geforderten und eingereichten Anlagen. 1. Die Eignungskriterien des Formblatts L124 „Eigenerklärung zur Eignung“ müssen erfüllt sein bzw. die entsprechend geforderten Angaben erfolgt sein. 2. Die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes geforderten Unterlagen müssen vorliegen: Formblatt L124 l Eigenerklärung zur Eignung incl. der geforderten Anlagen Formblatt L234 Bewerbergemeinschaft1* Formblatt L235 Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen1* Formblatt L236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen1* Eigenerklärung Russland-Sanktionen Referenznennung für zwei Referenzen wie unter 3. beschrieben Nachweis Zertifikat DIN 9001 oder gleichwertig*2 Versicherungsnachweis - Bestätigung der Versicherung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung / Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall: 5.000.000,- € für Personenschäden; 3.000.000,- € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden inkl. Obhuts-, Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden) Pauschal (umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen) Formular Auskunft Wettbewerbsregister (Abfrage erfolgt durch die Vergabestelle) Fragebogen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz HINWEISE: Sofern Einzelne Formblätter nicht zutreffen – bitte mit Vermerk „Nicht zutreffend“ ebenfalls beifügen. Für Bieter, die in der Bieterdatenbank PQ-VOL eingetragen sind, genügt zum Nachweis der Eignung eine Kopie des Zertifikats. Weichen die o. a. Erklärungen von den in der PQ-VOLDatenbank hinterlegten Erklärungen inhaltlich ab, sind zwingend die Erklärungen der Anlagen zu verwenden. 3. Es müssen zwei vergleichbare Referenzen zum Unternehmen/zur Aufgabenstellung benannt sein. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind. Referenzen dürfen nicht älter sein als drei Jahre, d.h. Referenz- / Leistungszeitraum ab 01.01.2022 Vergleichbare Kundengröße und Struktur d.h. Unternehmen der Gesundheitsbranche mit mehreren Standorten und einer Betreuungsstruktur von mind. 150 Geräten (Multifunktionsdrucker / Einzelplatzgeräte) Durchführung vergleichbarer Projekte: Abwicklung eines Rahmenvertrages für die Lieferung und Betriebslogistik von Druckern und Multifunktionsgeräten. Incl. Bezug von Software und Dienstleistungskomponenten, im Wesentlichen handelt es sich bei den Dienstleistungskomponenten um die Leistungen des Rollouts, ein Service- und Wartungsvertrag sowie Dienstleistungen durch sogenannte Onsite-Techniker. 4. Prüfung der Referenzen Zur Prüfung der technischen und berufliche Leistungsfähigkeit, insbesondere der Zuverlässigkeit bei der Ausführung von Aufträgen wird die Vergabestelle die benannten Referenzen prüfen. Die Prüfung bezieht sich im Fall der benannten Ausschreibung auf folgende Punkte: 1. Zuverlässigkeit / Zufriedenheit in der / mit grundsätzliche Auftragsdurchführung 2. Zuverlässigkeit / Zufriedenheit des / mit dem Roll-Out bzw. der Implementierung. 3. Zuverlässigkeit / Zufriedenheit in Wartung / Störungsbehebung und Komponentenlieferung Die Abfrage wird bei den benannten Referenzgebern zu o.g. Punkten erfolgen und kann durch diese wie folgt bewertet werden: 1 Sehr gut, die Umsetzung erfolgte stets anforderungsgemäß und beanstandungsfrei. 2 Gut, die Umsetzung erfolgte im Wesentlichen anforderungsgemäß mit nur geringen Beanstandungen. 3 Befriedigend, die Umsetzung erfolgte überwiegend anforderungsgemäß mit mehrfachen Beanstandungen. 4 Ausreichend, die Umsetzung erfolgte nur zum Teil anforderungsgemäß mit erheblichen Beanstandungen. 5 Mangelhaft, die Umsetzung erfolgte nur zu einem geringen Teil anforderungsgemäß mit schweren und wiederkehrenden Beanstandungen. 6 Ungenügend, die Umsetzung erfolgte insgesamt nicht anforderungsgemäß. Prüfung und Wertung der Eignung - Vollständige Vorlage der Unterlagen gem. der Punkte 1 bis 3 bei Abgabe des Angebotes – die Nichtvorlage der Unterlagen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. - Kein Vorliegen von Ausschlusskriterien gem. Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (L124) – ein Vorliegen von Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren - Erfüllung der Anforderungen bzgl. Referenzen gem. Beschreibung 3 und 4 HINWEIS: Wir sehen den Nachweis der Eignung zur Durchführung des Auftrages als nicht gegeben an, wenn die Überprüfung der angegebenen Referenzen bei den benannten Referenzgebern die angefragte technischen und berufliche Leistungsfähigkeit, insbesondere die Zuverlässigkeit, durch die Referenzgeber mit ausreichend oder schlechter ergibt. Unabhängig davon, ob gesamt oder nur in Teilen. In diesem Fall gibt es berechtigte Zweifel an der Eignung zur Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages und die Eignung sehen wir demzufolge als nicht gegeben an. 1 Sofern ein Bieter einen Unterauftragnehmer (s.a. L235 – Formblatt ist dann ebenfalls vollständig ausgefüllt, incl. Namen des Unternehmen den Teilnahmeantragsunterlagen beizufügen!) beauftragt oder eine Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (s.a. Anlage L1314 bzw. L234 Formblatt ist dann ebenfalls vollständig ausgefüllt, incl. Namen des Unternehmen den Teilnahmeantragsunterlagen beizufügen!) bildet, gilt für jeden Unterauftragnehmer bzw. jeden Teilnehmer an der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft die gleiche Eignungsprüfung wie für den einzelnen Bieter. Bei fehlender Eignung der Unterauftragnehmer bzw. der einzelnen Teilnehmer der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft ist der Teilnahmeantrag des Bieters auszuschließen. 2 Zertifikate) Verlangt der öffentliche Auftraggeber als Beleg dafür, dass Bewerber oder Bieter bestimmte Normen der Qualitätssicherung erfüllen, die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen, so bezieht sich der öffentliche Auftraggeber auf Qualitätssicherungssysteme, die 1. den einschlägigen europäischen Normen genügen und 2. von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so muss der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen."