Sonstige Begründung
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Die NBank beabsichtigt, das IT-Fachverfahren "BAFSYS 2" zur digitalen und medienbruchfreien Bearbeitung von Förderanträgen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zu beschaffen. Dieses System stellt die funktionale und technische Weiterentwicklung des seit 2016 im Einsatz befindlichen Verfahrens "BAFSYS 1" dar. Die Wartung und Weiterentwicklung von BAFSYS 1 wird durch den Anbieter - die Datagroup IT Solutions GmbH - zum Jahr 2027 eingestellt. Ein technischer Systemwechsel ist daher zwingend geboten. Bei "BAFSYS 2" handelt es sich um die einzige am Markt verfügbare Lösung, die vollumfänglich alle fachlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen der NBank erfüllt. Insbesondere ist die vollständige Integration einer elektronischen Aktenbearbeitung ("E-Akte") in einer gesicherten Terminalserverstruktur realisiert. Die Aktenführung erfolgt direkt im Fachverfahren ohne zusätzliche DMS-Schnittstelle. Diese Anforderung wurde im Rahmen einer umfassenden Markterkundung als zwingendes Leistungskriterium definiert. Andere Systeme bieten entweder keine systemintegrierte E-Akte oder erfordern externe Komponenten, was Sicherheits- und Konsistenzrisiken birgt. BAFSYS 2 ist überdies funktional identisch zur Vorgängerversion BAFSYS 1 und gewährleistet somit: die vollständige Datenmigration ohne Formatbruch, die Fortführung sämtlicher historisch entwickelter Förderprozesse, minimale Schulungs- und Umstellungsaufwände, ein Höchstmaß an Systemverfügbarkeit und Anwenderakzeptanz. Ein Anbieterwechsel würde zu unverhältnismäßig hohem Aufwand führen, da sämtliche Prozesse, Schnittstellen und Datenstrukturen neu entwickelt, integriert und geschult werden müssten. Dies widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und würde den Förderbetrieb akut gefährden. Aufgrund der engen Systemverwandtschaft beider Versionen ist nur die Datagroup als Herstellerin von BAFSYS 1 in der Lage, die erforderliche technische Kompatibilität sicherzustellen. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV ist eine Direktvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn "nur ein bestimmter Unternehmer aus technischen Gründen allein in der Lage ist, den Auftrag auszuführen" - und keine vertretbare Alternative existiert. Die vorliegende Marktlage erfüllt diesen Ausnahmegrund. Dies wird durch Rechtsprechung u. a. der VK Bund (VK 2-52/20), des OLG Düsseldorf (VII-Verg 102/11) sowie des EuGH (C-385/02) gestützt. Insbesondere die vollständig systemintegrierte elektronische Aktenbearbeitung, wie sie BAFSYS 2 bietet, ist nachweislich ein technisches Alleinstellungsmerkmal, das andere Systeme nicht erfüllen. Die Integration in eine Terminalserverarchitektur ohne externes DMS ist sicherheitsrechtlich zwingend erforderlich (DSGVO Art. 32, BAIT, MaRisk, OZG, interne Revisionsanforderungen). Der Betrieb paralleler oder angebundener Drittsysteme ist für die NBank aus Compliance- und Sicherheitsgründen nicht vertretbar. Die geplante Systemumstellung ist zudem zeitlich dringlich, da der bisherige Systembetrieb nur noch bis Ende 2026 gesichert ist. Der Aufbau eines neuen Systems durch Dritte würde zeitlich die Realisierbarkeit bis zum Stichtag 01.01.2026 überschreiten. Eine Eigenentwicklung ist aus Ressourcengründen ausgeschlossen. Die Nutzung des künftigen Kernbankensystems der NBank kommt nicht in Betracht, da dessen Einführung frühestens 2030 erfolgt. Die Ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfolgt gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, um dem Transparenzgebot Rechnung zu tragen und Nachprüfungsverfahren auszuschließen. Die Direktvergabe an die Datagroup erfüllt sämtliche Anforderungen an Verhältnismäßigkeit, Transparenz und unionsrechtliche Zulässigkeit. Die systembedingte Alternativlosigkeit wurde dokumentiert und nach objektiven Kriterien geprüft. Fazit: Die Vergabe des Auftrags an die Datagroup IT Solutions GmbH ist technisch, wirtschaftlich und rechtlich alternativlos. Sie ist der einzige Anbieter, der die geforderten Leistungen vollumfänglich und rechtssicher erbringen kann. Der Auftrag wird daher gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.