Sonstige Begründung
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Es besteht aus technischen Gründen kein Wettbewerb, weil die zu beschaffende Softwarebereitstellungslösung nur von einem Unternehmen beschafft werden kann. Die zu beschaffende Softwarebereitstellungslösung muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Plattformübergreifende Bereitstellung (Windows, macOS, Linux) von Windows-Anwendungen auf beliebigen Endgeräten (,,Bring your own device"-Support) - Integration von VDI um Kompatibilitätsgrenzen verschiedener Betriebssysteme oder Geräteklassen zu überwinden. - Nahtlose Integration in vorhandene Virtualisierungsumgebungen (z. B. App-V, Cloudpaging, VMWare, Proxmox, Hyper-V, Parallels RAS) - Zentrale Verwaltung von Softwarepaketen mit rollen- und standortbasierter Zuweisung - Lizenzmanagement mit Einhaltung komplexer Lizenzbedingungen (z.B. Named User, Concurrent User, Device-Lizenzen) - Möglichkeit zur Integration in bestehende Verzeichnisdienste (z. B. Active Directory, ADFS, Entra ID) - Webbasierter Zugang zu allen verfügbaren Anwendungen über ein zentrales, nutzerspezifisches Portal) - Mandantenfähigkeit für den Einsatz an verschiedenen Hamburger Hochschulen (die HCU pilotiert) Hochschulen oder Standorten - DSGVO-konforme Datenverarbeitung mit der Möglichkeit zum On-Prem oder Cloud-Serverhosting innerhalb der EU. - Skalierbarkeit für eine steigende Anzahl von Nutzern und Anwendungen Streaming von Anwendungen statt Installationen - Ausführung der Anwendungen in isolierten Containern - Offline-Nutzung von cloudbasierten Lizenzen - Webbasierte Administration der Anwendungen - Gut erreichbarer Support für Systemanpassungen sowie Paketierungsservice (Deutsch und Englisch) Die Software AppsAnywhere der Firma AppsAnywhere Ltd. ist eine marktweit einzigartige Lösung, die alle genannten Anforderungen erfüllt. Die Hochschule hat im Vorfeld des Verfahrens eine umfassende, das gesamte Gebiet der Europäischen Union erfassende Markterkundung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es derzeit keine andere Softwarelösung gibt, die in vergleichbarer Weise alle oben genannten Anforderungen erfüllt. Zu der benötigten Beschaffung gibt es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Softwarebereitstellungslösungen, die nicht die oben genannten Anforderungen erfüllen, zu beschaffen, kommt nicht ernsthaft in Betracht. Die Softwarebereitstellungslösung AppsAnyhwere ist im Bildungsbereich weit verbreitet - weit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus. Nur eine betriebssystemübergreifende, BYOD-fähige, on-demand-taugliche, interoperable Softwarebereitstellungslösung, die mehrere Bereitstellungsmethoden bewerkstelligen kann (insbesondere Original Setup, Streaming, Virtual Desktop Infrastructure, einfache Bereitstellung und nahtlose Bedienung), genügt vollauf den Anforderungen eines digitalen Hochschulbetriebes, sofern die Softwarebereitstellungslösung eine rollenbasierte SW-Bereitstellung, Softwarebereitstellung in Poolräumen und die gleichzeitige Verfügbarkeit unterschiedlicher Softwareversionen leistet und dabei mandantenfähig und skalierbar ist. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, dass ein Anbieter über einen guten Support im Fehlerfall, z.B. bei Systemanpassungen, und einen guten Paketierungsservice verfügt. Eine funktionale Ausschreibung würde das Risiko einer nicht zielführenden Beschaffung mit erheblichem Integrationsaufwand und eingeschränkter Nutzerfreundlichkeit bedeuten. Auch wäre es nicht vernünftig, anstelle der zu beschaffenden Softwarebereitstellungslösung eine andere Softwarebereitstellungslösung zu bezuschlagen. In erster Linie können andere Softwarebereitstellungslösungen die Anforderungen für den digitalen Universitätsbetrieb nur teilweise erfüllen. Außerdem ergäben sich Personalkosten für Evaluierung und Implementierung, Kosten für neue Hardware und Infrastruktur sowie Kosten für Fremdsupport und Schulungen in Höhe von ca. 392.400 EUR bis ca. 592.400 EUR. Dazu kommen nur schwer bezifferbare potenzielle Opportunitätskosten. Zudem bestünde beim Bezuschlagung einer anderen Softwarebereitstellungslösung das Risiko, dass sich die Softwareverfügbarkeit für die Studierenden verzögert. Sobald sich dieses Risiko verwirklicht, kann die HCU nicht mehr ihrem gesetzlichen Auftrag nach § 3 HmbHG nachkommen. Der Auftraggeber müsste demnach nachvollziehbare eigene Interessen opfern, um den Wettbewerb sicherzustellen. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Denn die Anforderungen, die die Softwarebereitstellungslösung erfüllen können soll, sind auf die Bedürfnisse des Bildungsbereichs und speziell den Bedürfnissen einer Hochschule wie der HCU zugeschnitten.