Beschreibung
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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen fristgerecht und vollständig einreichen: - Nachweis Handelsregistereintrag (Nummer der Firma, Amtsgericht), insoweit zutreffend - Nachweis der Berufsqualifikation - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576 - Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 – 4 GWB vorliegen - Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe i. S. v. § 124 Abs. 1 GWB, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegen - nur bei Bewerbergemeinschaften: Erklärung Bewerbergemeinschaft unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters und Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung Der Auftraggeber wird von den ausgewählten Bewerbern die Einreichung von geeigneten Belegen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen verlangen, mindestens aber Gewerbezentralregisterauszug, Auszug aus dem Bundeszentralregister für alle geschäftsleitenden Personen der ausgewählten Bewerber / Mitglieder ausgewählter Bewerbergemeinschaften, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für alle ausgewählten Bewerber / Mitglieder ausgewählter Bewerbergemeinschaften, Nachweis der Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Abgabepflichten durch alle ausgewählten Bewerber / Mitglieder ausgewählter Bewerbergemeinschaften. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: - Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den Jahren 2020 - 2024 - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Gefordert wird ein Mindestumsatz von 800.000 €/a (netto) in 3 Geschäftsjahren zwischen 2020 und 2024. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied diesen Mindestumsatz in diesen 3 Geschäftsjahren erzielt haben. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgaben: (1) Berufliche Leistungsfähigkeit / Personal. Personalbestand des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft in den Jahren 2022, 2023 und 2024, die im Leistungsbereich tätig sind. (2) Leistungsfähigkeit des Unternehmens Bereich Technische Ausrüstung (TA) Nachweis der Leistungsfähigkeit durch projekt- und leistungsspezifische Angaben zu Referenzprojekten, die der Wettbewerbsteilnehmer innerhalb des Zeitraums 1.1. 2015 bis 31.12.2024 in den wesentlichen Leistungsteilen bearbeitet hat. (3) Leistungsfähigkeit des Unternehmens Bereich Elektrotechnik/Messen/Steuern/Regeln (EMSR) Nachweis der Leistungsfähigkeit durch projekt- und leistungsspezifische Angaben zu Referenzprojekten, die der Wettbewerbsteilnehmer innerhalb des Zeitraums 1.1. 2015 bis 31.12.2024 in den wesentlichen Leistungsteilen bearbeitet hat. Unabhängig von der Anzahl eingereichter Referenzen werden nur diejenigen Referenzen gewertet, die die nachfolgend genannten Mindeststandards erfüllen. Je Bewerber / Bewerbergemeinschaft und Leistungsbereich werden nur die drei Referenzen mit den jeweiligen Höchstpunktzahlen gewertet. Referenzen, die beide Leistungsbereiche abdecken (und die Mindestanforderungen erfüllen), werden in beiden Leistungsbereichen einzeln gewertet. Die Leistungsfähigkeit in den Bereichen TA (2) und EMSR (3) können auch in getrennten Referenzen nachgewiesen werden. Maximal erreichbare Punktzahl von 294 in den Auswahlkriterien: (1) Berufliche Leistungsfähigkeit/Personal, maximal 54 Punkte erreichbar (2) Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens Bereich TA anhand von Referenzprojekten, maximal 3 x 41 Punkte erreichbar (3) Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens Bereich EMSR anhand von Referenzprojekten, maximal 3 x 39 Punkte erreichbar Die Leistungskriterien und deren Punktebewertung sind in der Bewertungsmatrix Stufe 1 — Auswahlkriterien, die den Vergabeunterlagen beiliegt, enthalten. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (1) Der Personalbestand des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, die im Leistungsbereich tätig sind, muss in den Jahren 2022, 2023 und 2024 mindestens 5 Vollzeitäquivalent pro Jahr betragen. (2) Vorlage mindestens einer geeigneten Referenz für den Nachweis der Leistungsfähigkeit im Bereich Technische Ausrüstung (TA). Eine Referenz im Bereich TA wird nur gewertet, wenn das Referenzprojekt die 2 Mindestbedingungen kumulativ erfüllt: — Bearbeitung der Lph 3 - 4 (HOAI) für Trink- oder Abwasseranlagen mit anrechenbaren Kosten für Ausschließlich Technische Ausrüstung > 1.000 TEUR netto, — Planung für eine Trink- oder Abwasseranlage, deren Realisierung während des laufenden Betriebes durchgeführt wurde/wird. (3) Vorlage mindestens einer geeigneten Referenz für den Nachweis der Leistungsfähigkeit im Bereich Elektrotechnik/Messen/Steuern/Regeln (EMSR). Eine Referenz Bereich EMSR wird nur gewertet, wenn das Referenzprojekt die 2 Mindestbedingungen kumulativ erfüllt: — Bearbeitung der Lph 3 – 4 (HOAI) für Trink- oder Abwasseranlagen mit anrechenbaren Kosten für ausschließlich EMSR > 250 TEUR netto — Planung für eine Trink- oder Abwasseranlage, deren Realisierung während des laufenden Betriebes durchgeführt wird/wurde. Referenzprojekte, die beide Leistungsbereiche abdecken (und die Mindestanforderungen erfüllen), werden in beiden Leistungsbereichen einzeln gewertet.