VOEK 403-24 Vergabe von Baumkontroll- und Pflegeleistungen für Liegenschaften der BImA in den Direktionen Potsdam und Erfurt

--Baumkontrollleistungen an insgesamt ca. 1.379 Bäumen in -Potsdam und Brandenburg – Los 1 (ca. 429 Bäume) -Chemnitz und Sachsen – Los 2 (ca. 71 Bäume) -Sachsen - Los 3 (ca. 140 Bäume) -Dresden und Umgebung – Los 4 (ca. 269 Bäume) -Cottbus – Los 5 (ca. 246 Bäume) -Sachsen und …

CPV: 77200000 Gozdarske storitve, 77211500 Storitve vzdrževanja dreves
Kraj izvršitve:
VOEK 403-24 Vergabe von Baumkontroll- und Pflegeleistungen für Liegenschaften der BImA in den Direktionen Potsdam und Erfurt
Organ za podeljevanje:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Številka dodelitve:
VOEK 403-24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : VOEK 403-24 Vergabe von Baumkontroll- und Pflegeleistungen für Liegenschaften der BImA in den Direktionen Potsdam und Erfurt
Beschreibung : --Baumkontrollleistungen an insgesamt ca. 1.379 Bäumen in -Potsdam und Brandenburg – Los 1 (ca. 429 Bäume) -Chemnitz und Sachsen – Los 2 (ca. 71 Bäume) -Sachsen - Los 3 (ca. 140 Bäume) -Dresden und Umgebung – Los 4 (ca. 269 Bäume) -Cottbus – Los 5 (ca. 246 Bäume) -Sachsen und Lausitz – Los 6 (ca. 224 Bäume) und --Baumpflegeleistungen (Rahmenvereinbarung) an max. Bäumen/für max. Leistungen in € netto in: -Potsdam und Brandenburg – Los 7 (max. 640 Bäume/max. 51.930,- €) -Chemnitz und Sachsen – Los 8 (max. 17.040,- €) -Sachsen - Los 9 (max. 33.600,- €) -Dresden und Umgebung – Los 10 (max. 64.560,- €) -Cottbus – Los 11 (max. 59.040 €) -Sachsen und Lausitz – Los 12 (max. 53.760,- €)
Kennung des Verfahrens : ee7bd376-0d08-46e0-8a44-3344eff45a7a
Interne Kennung : VOEK 403-24
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14480
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : und weitere Orte: 16547 Birkenwerder, 15831 Blankenfelde-Mahlow, 15827 Dahlewitz, 14513 Teltow, 15837 Baruth/Mark, 15344 Straußberg, 15320 Neuhardenberg, 16792 Zehdenick, 14669 Ketzin, 16244 Finowfurt, 16303 Schwedt, 16248 Niederfinow, 14548 Geltow des Loses 1 (Baumkontrolle = BK) und des Loses 7 (Baumpflege = BPf)

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Chemnitz
Postleitzahl : 09130
Land, Gliederung (NUTS) : Chemnitz, Kreisfreie Stadt ( DED41 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : und weitere Orte: 09669 Frankenberg/Sachsen, 09603 Großschirma/Ortsteil Siebenlehn des Loses 2 (BK) und des Loses 8 (BPf).

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Marienberg
Postleitzahl : 09496
Land, Gliederung (NUTS) : Erzgebirgskreis ( DED42 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : und weitere Orte: 09525 Olbernhau, 09484 Kurort Oberwiesenthal, 08289 Schneeberg des Loses 3 (BK) und des Loses 9 (BPf).

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01099
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : und weitere Orte: 01778 Geising, 01796 Pirna des Loses 4 (BK) und des Loses 10 (BPf).

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Cottbus - Chóśebuz
Postleitzahl : 03048
Land, Gliederung (NUTS) : Cottbus, Kreisfreie Stadt ( DE402 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Leistungsort für Los 5 (BK) und Los 11 (BPf.).

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Königsbrück
Postleitzahl : 01936
Land, Gliederung (NUTS) : Bautzen ( DED2C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : und weitere Orte: 01589 Riesa, 01458 Ottendorf-Okrilla, 01900 Großröhrsdorf, 02797 Oybin, 02827 Görlitz, 02708 Löbau, 02625 Bautzen, 02943 und 02944 Weißwasser , 02708 Ebersbach und 02627 Weißenberg des Loses 6 (BK) und des Loses 12 (BPf).

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 16.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : VOEK 403-24 Los 1 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Beschreibung : Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Interne Kennung : VOEK 403-24 Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Oberhavel ( DE40A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Teltow-Fläming ( DE40H )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Havelland ( DE408 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Barnim ( DE405 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam-Mittelmark ( DE40E )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Uckermark ( DE40I )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : VOEK 403-24 Los 2 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Beschreibung : Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Interne Kennung : VOEK 403-24 Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Chemnitz, Kreisfreie Stadt ( DED41 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mittelsachsen ( DED43 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : VOEK 403-24 Los 3 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Beschreibung : Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Interne Kennung : VOEK 403-24 Los 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Erzgebirgskreis ( DED42 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : VOEK 403-24 Los 4 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Beschreibung : Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Interne Kennung : VOEK 403-24 Los 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ( DED2F )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : VOEK 403-24 Los 5 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Beschreibung : Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Interne Kennung : VOEK 403-24 Los 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Cottbus, Kreisfreie Stadt ( DE402 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : VOEK 403-24 Los 6 Vergabe von Baumkontrollleistungen
Beschreibung : Auf den einzelnen Liegenschaften sind planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) vorzunehmen. Die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz sind zu beachten und einzuhalten. Die Baumkontrollleistungen erfolgen nach der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.). Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Die Regelkontrollen umfassen die sorgfältige, fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme (Sichtkontrolle) jedes Baumes auf der WE vom Boden aus. Hierbei sind von allen Seiten des Baumes Wurzelbereich, Stamm und Krone auf Zustand sowie Gefahren hin zu kontrollieren. Besonderes Augenmerk gilt allen Bäumen, welche bis zu einer Baumlänge vom Schutzgut entfernt stehen. Zu prüfen ist, ob es im Zuge von Pflegemaßnahmen zu Beeinträchtigungen im Sinne des Natur- und Artenschutzrechtes kommen kann, mögliche Beeinträchtigungen sind zu dokumentieren. Die einzelbaumweise Feststellung erforderlicher Pflegemaßnahmen bzw. eingehende Untersuchung sowie deren Begründung und Dokumentation sind im Baumkataster zu erfassen. -- Die Auftragnehmerin (AN) liefert: - zur dauerhaften Identifikation der Bäume Baumplaketten - einmal jährlich unaufgefordert eine digitale Karte je Wirtschaftseinheit im PDF-Format mit dem Inhalt: 1- Hintergrundkarte ist ein aktuelles Luftbild 2- alle im Rahmen der Regelkontrolle erfassten Einzelbäume 3- Maßnahmenbäume, welche bei einer flächigen Kontrolle erfasst wurden 4- mit einer Legende zu WE-Nummer, Erstellungsdatum und Maßstab 5- mit Aktualisierung nach jedem Kontrollgang 6- als Format DIN A4 bzw. DIN A3 -- Die konkrete Datenerfassung erfolgt gemäß Anlage „Baumkatastermuster“. Bei der Neuerstellung/Überarbeitung dessen durch die AN sind darin vorzunehmen: a.- Erfassung des Baumbestandes auf der Wirtschaftseinheit für ein- und mehrstämmige Bäume b.- Eintrag zu Art und Umfang der zu erhebenden Baumdaten c.- die GPS-Koordinaten eines jeden Einzelbaumes als Shape (.zip-Archiv); das bei der Aufnahme zu verwendende Koordinatensystem ist ETRS 89 / UTM Zone 32 N. d.- die Kennzeichnung an den Einzelbäumen, an denen in Folge der Regelkontrolle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen e.- Ersatz alter, am Baum befindlicher Baumplaketten in Absprache mit der AG Die Baumkatasterneuerstellung umfasst die Regelkontrolle aller Bäume, dabei ist ein für die WE bereits erstelltes Baumkataster hinsichtlich seines Inhaltes auf den Standard gem. Baumkatastermuster bzgl. der Ausgangsdaten zu überprüfen und zu überarbeiten, und die Baumkennzeichnung bereits beim ersten Kontrollgang zu vervollständigen, sofern die AG die Angaben zur bestehenden Beschilderung auf der jeweiligen WE und die dort derzeit höchste genutzte Baumnummer mitgeteilt hat. Die erhobenen Daten werden innerhalb von 1 Woche nach Erfassung in elektronischer Form wie vor benannt durch die AN der AG zur Verfügung gestellt. -- Die AN hat an den auftragsbezogenen Besprechungen teilzunehmen und über den Auftragsfortschritt zu unterrichten. -- Die AN plant direkt nach Zuschlag die vertraglich angenommenen Leistungen im Rahmen der Baumkontrolle; der geplante Ausführungsbeginn für jede einzelne WE ist mindestens 4 Wochen vorab per E-Mail mitzuteilen. -- Zur Ausführung der Tätigkeiten kann es notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu werden die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 1 Woche vor dem geplanten Leistungsbeginn von der Auftragnehmerin per Informationszettel an einem zentralen Punkt (Auftraggeberin) informiert.
Interne Kennung : VOEK 403-24 Los 6

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bautzen ( DED2C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Görlitz ( DED2D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : VOEK 403-24 Los 7 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Beschreibung : Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Interne Kennung : VOEK 403-24 Los 7

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Oberhavel ( DE40A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Teltow-Fläming ( DE40H )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Havelland ( DE408 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Barnim ( DE405 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam-Mittelmark ( DE40E )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Uckermark ( DE40I )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 51 930 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : VOEK 403-24 Los 8 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Beschreibung : Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Interne Kennung : VOEK 403-24 Los 8

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Chemnitz, Kreisfreie Stadt ( DED41 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mittelsachsen ( DED43 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 17 040 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 51 930 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0009

Titel : VOEK 403-24 Los 9 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Beschreibung : Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Interne Kennung : VOEK 403-24 Los 9

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Erzgebirgskreis ( DED42 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 33 600 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0010

Titel : VOEK 403-24 Los 10 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Beschreibung : Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Interne Kennung : VOEK 403-24 Los 10

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ( DED2F )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 64 560 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0011

Titel : VOEK 403-24 Los 11 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Beschreibung : Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Interne Kennung : VOEK 403-24 Los 11

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Cottbus, Kreisfreie Stadt ( DE402 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 59 040 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0012

Titel : VOEK 403-24 Los 12 Vergabe von Baumpflegeleistungen
Beschreibung : Auf den einzelnen Liegenschaften finden planmäßig ein- bis zweimal jährlich (belaubt, unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Hinsichtlich geplanter Pflegemaßnahmen sind daher die jeweiligen kommunalen Vorgaben (z.B. Baumschutzsatzung) und die gesetzlichen Vorgaben zum Natur-, Biotop-, und Artenschutz, sowie Landschafts- und Wasserschutz zu beachten und einzuhalten. Die Baumpflegeleistungen werden nach der ZTV-Baumpflege (2017) der FLL durchgeführt. -- Die Leistung ist möglichst umweltschonend durchzuführen. Zu beachten sind die Maßnahmen zur Umweltvorsorge unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung. -- Die konkrete Leistung wird mittels Einzelauftrag (EA) per E-Mail an die AN vergeben. Ein Einzelauftrag kann mehrere WE beinhalten. Die Abstimmung für die WE ist jeweils einzeln von der AN durchzuführen. Der Beginn der Leistungserbringung durch die AN hat spätestens 4 Wochen nach Zugang des Einzelauftrages durch die AG zu erfolgen und kann nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen. -- Bei Maßnahmen gem. ZTV-Baumpflege handelt es sich um: 1. Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) 2. Kronenpflege 3. Lichtraumprofilschnitt 4. Totholzentfernung 5. Entfernung von Stamm- und Stockaustriebe 6. Formschnitt 7. Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) 8. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung 9. Fällung 10. Stubben fräsen 11. Fremdbewuchsentfernung und Zusatzleistungen: Aufwand außer der vorgenannten Maßnahmen (z.B. Teilnahme an Besprechungen). -- Durchführung der Pflegemaßnahmen: a.- Pflegemaßnahmen sind fachgerecht und pfleglich auszuführen (u. a. nach ZTV-Baumpflege). b.- Jeglicher Verkehr wird durch die Pflegemaßnahmen nicht mehr als nötig beeinträchtigt. c.- Fällschnitte müssen niedrig (Stubbenhöhe ca. 10% vom Durchmesser des zu fällenden Gehölzes / Baumes) und in Böschungsbereichen parallel zum Verlauf der Böschung geführt und dem Gelände angepasst sein. Erforderlichenfalls müssen die Stubben nachgeschnitten werden. d.- Bei Fällung von einzelnen Baumteilen mehrstämmiger Bäume (Zwiesel), ist die Baumplakette am verbleibenden Stamm wieder zu befestigen. e.- Von allen zu fällenden Bäumen sind die Baumplaketten einzusammeln und nach Abschluss der Maßnahme der AG zu übergeben. Die Baumnummer des gefällten Baumes ist mit Sprühfarbe auf dem verbleibenden Stubben zu vermerken. f.- Stubben fräsen: Stubben bis 30 cm unter dem Erdniveau entfernen, anschließend mit Boden ebenerdig auffüllen g.- Der verbleibende Bestand ist zu schonen. h.- Arbeitsbereiche, die sich außerhalb der Reichweite für die maschinelle Bearbeitung befinden oder die Beschädigung der verbleibenden Bäume, Sträucher oder der geschützten Biotope zu befürchten ist, müssen motormanuell bearbeitet werden. i.- Bei Erkennen von Gefahren, welche der Baumkontrolleur nicht dokumentiert hat, ist eine Rücksprache mit der AG und dem Baumkontrolleur vorzunehmen. Es sind Fotos mit Zeitstempel von den Gefahren anzufertigen. j.- Erforderliche verkehrsrechtliche Genehmigungen werden von der AN beantragt. -- Materialbeseitigung: Wirtschaftlich nicht nutzbares Holz ist, sofern die AG nicht anderes bestimmt, von der AN zu entsorgen. Die AG behält sich vor, dass das Material seitens der AN täglich beräumt wird. -- Die zu bearbeitenden Bäume befinden sich an Gebäuden oder auch Straßen/ Gehwegen, diese auch im öffentlich zugänglichen Raum. Sofern erforderlich, ist durch die AN eine Baustelleneinrichtung (Absperren nach Regelabsperrplan, Aufstellen einer mobilen Lichtsignalanlage, Einrichten einer Vollsperrung, Aufstellen von Parkverbotsschildern etc.) zu stellen. -- Es kann notwendig sein, verpachtete oder vermietete WE zu betreten. Hierzu sind die betroffenen WE-Nutzer schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Leistungsbeginn von der AN per Informationszettel an einem zentralen Punkt (AG) zu informieren.
Interne Kennung : VOEK 403-24 Los 12

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77211500 Baumpflege
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin dies spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform verlangt. Die Auftragnehmerin kann diesem Gesuch innerhalb von 10 Werktagen widersprechen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bautzen ( DED2C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Görlitz ( DED2D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 53 760 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistungen erklärt der Bieter: - eine verantwortliche Person rechtzeitig vor Arbeitsbeginn (im Einweisungsprotokoll) als Einsatzleitung zu benennen, die am Arbeitsort für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich und für die AG während der Auftragserledigung ständig erreichbar ist und die deutsche Sprache beherrscht. - sicherzustellen, dass die Beschäftigten der AN den sicherheitsrelevanten Weisungen des von der AG eingesetzten Koordinators i.S. §6(1) DGUV Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention“ Folge leisten.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Wertungspreis
Beschreibung : Als Wertungspreis wird der Gesamtangebotspreis in € netto einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € netto laut Preisblatt festgelegt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 67 673,97 Euro
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 279 930 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : treevolution.de GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot treevolution.de GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 403-24 Los 1
Datum des Vertragsabschlusses : 17/03/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : treevolution.de GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot treevolution.de GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 403-24 Los 2
Datum des Vertragsabschlusses : 17/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : treevolution.de GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot treevolution.de GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 403-24 Los 3
Datum des Vertragsabschlusses : 17/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : treevolution.de GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot treevolution.de GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 403-24 Los 4
Datum des Vertragsabschlusses : 17/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : treevolution.de GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot treevolution.de GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 403-24 Los 5
Datum des Vertragsabschlusses : 17/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 6

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : treevolution.de GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot treevolution.de GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 403-24 Los 6
Datum des Vertragsabschlusses : 17/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 6

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0007

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 68 640 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : city forest GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot city forest GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0007
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 403-24 Los 7
Datum des Vertragsabschlusses : 10/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0008

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 11 360 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : city forest GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot city forest GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0008
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 403-24 Los 8
Datum des Vertragsabschlusses : 10/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0009

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 22 400 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : city forest GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot city forest GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0009
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 403-24 Los 9
Datum des Vertragsabschlusses : 10/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0010

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 43 040 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : city forest GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : angebot city forest GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0010
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 403-24 Los 10
Datum des Vertragsabschlusses : 10/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0011

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 39 360 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : city forest GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot city forest GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0011
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 403-24 Los 11
Datum des Vertragsabschlusses : 10/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0012

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 35 840 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : city forest GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot city forest GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0012
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 403-24 Los 12
Datum des Vertragsabschlusses : 10/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer : 991-80032-33
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Fax : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : treevolution.de GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 279247126
Stadt : Herrsching am Ammersee
Postleitzahl : 82211
Land, Gliederung (NUTS) : Starnberg ( DE21L )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : treevolution.de GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004 LOT-0005 LOT-0006

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : city forest GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE171737897
Postanschrift : DE171737897
Stadt : Radeburg
Postleitzahl : 01471
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : city forest GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0007 LOT-0008 LOT-0009 LOT-0010 LOT-0011 LOT-0012

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : afe86d36-89f1-42be-bc25-8c2d4408c380 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/04/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00226270-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 69/2025
Datum der Veröffentlichung : 08/04/2025