Zusätzliche Informationen
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#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11. genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. 3. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. 6. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe von Erstangeboten auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der Leistungsbeschreibung der ausformulierte, mit dem obsiegenden Bieter zu schließende Beratungsvertrag. Die Bieter haben die Möglichkeit, frühzeitig noch während der Angebotsphase auf etwaige K.O.-Kriterien hinzuweisen. Mit dem Angebot dürfen die Bieter Optimierungsvorschläge einreichen. Der Auftraggeber entscheidet insbesondere auf Grundlage dieser Optimierungsvorschläge, ob Verhandlungen und eine zweite Angebotsrunde erforderlich sind. In diesem Fall übersendet der Auftraggeber den Bietern die ggf. angepassten Vergabeunterlagen, die dem zweiten verbindlichen Angebot zugrunde zu legen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, nach Angebotsabgabe Wertungsgespräche durchzuführen. Der Auftraggeber prüft und bewertet die verbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien. 7. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. 8. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen Beratungsleistungen für den Auftraggeber erbracht hat. Dieses Unternehmen hat ein Sanierungsgutachten erstellt, welches neben der Prüfung der medizinstrategischen Ausrichtung auch operative Potenziale identifiziert hat. Beide Krankenhausstandorte in Aschaffenburg und Alzenau wurden hierbei durch umfangreiche Analysen geprüft, aus denen Ergebnisverbesserungspotenziale abgeleitet wurden. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Projektphase mit relevanten Entscheidungsträgern an den Standorten validiert, so dass die Ergebnisse in der Organisation bekannt und akzeptiert sind. Die operativen Potenziale beziehen sich vor allem auf die Themen Belegungsmanagement, Personalmanagement sowie Kosten- und Prozessoptimierungen in den sekundären und tertiären Bereichen. Optimierungen im Belegungsmanagement zielen vorrangig ab, die steigenden Leistungsnachfrage am Standort Aschaffenburg in den bestehenden Kapazitäten abzubilden, was beispielsweise durch Senkung der Verweildauern, Optimierungen im Entlassungsprozess, Steigerung der Bettenauslastung und konsequente Verlagerung ambulanter Patient:innen in das ambulante Setting ermöglicht werden soll. Gleichzeitig ergeben sich aus dem Gutachten notwendige Anpassungen im Personalkörper, um die Refinanzierungssituation in den medizinischen Dienstarten zu verbessern, besonders aufgrund des Einsatzes von Fremdpersonal in den vergangenen Jahren. Darüber hinaus wurden auch Personalpotenziale im nicht-medizinischen Bereich (bspw. Verwaltungsdienst) identifiziert. In der festgelegten Umsetzungsplanung soll die Umsetzung der operativen Potenziale zeitnah erste ergebniswirksame Effekte erzielen und den Turnaround für das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau mittelfristig ermöglichen. Dieses Unternehmen hat im Rahmen dieser Beratung auch das Leistungsverzeichnis für die mit diesem Auftrag zu vergebenen Beratungsleistungen erstellt. Dieses Leistungsverzeichnis und ausgewählte Informationen über die von diesem Unternehmen erbrachten Leistungen stellt der Auftraggeber den ausgewählten Bietern in der Angebotsphase über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vermeintlich vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). 9. Bewerber sollten die auf der in Ziff. 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht kein Rechtsanspruch. 10. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen.