Transport und Entsorgung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2034

Transport und Entsorgung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2034 Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Restabfällen. Der Begriff „Entsorgung“ schließt folgendes Leistungsspektrum ein: • die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in …

CPV: 90500000 Storitve v zvezi z odpadki, 90512000 Storitve prevoza odpadkov, 90510000 Odstranjevanje in obdelava odpadkov, 90513000 Storitve obdelave in odstranjevanja nenevarnih odpadkov
Rok:
16. september 2025. 12:00
Vrsta roka:
Oddaja ponudbe
Kraj izvršitve:
Transport und Entsorgung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2034
Organ za podeljevanje:
Stadt Dessau-Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Številka dodelitve:
Stpfl/RM-SM 177/25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Dessau-Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Transport und Entsorgung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2034
Beschreibung : Transport und Entsorgung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2034
Kennung des Verfahrens : 0197c5c5-8da8-446a-95ce-2e84d1d6ce5d
Interne Kennung : Stpfl/RM-SM 177/25
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90512000 Transport von Haushaltsabfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dessau-Roßlau
Postleitzahl : 06842
Land, Gliederung (NUTS) : Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt ( DEE01 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Es findet ein europaweites offenes Verfahren gem. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) statt.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 2
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 2

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Betrug : Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Korruption : Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Die Vergabestelle schließt ein Unternehmen darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren aus, wenn nach § 123 Abs. 4 Nr. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder Nr. 2 der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Die Vergabestelle schließt ein Unternehmen darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren aus, wenn nach § 123 Abs. 4 Nr. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder Nr. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Zahlungsunfähigkeit : Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 3 das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 4 der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 5 ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 6 eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 7 das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 8 das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder Nr. 9 das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Transport und Entsorgung von Restabfällen
Beschreibung : Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Restabfällen. Der Begriff „Entsorgung“ schließt folgendes Leistungsspektrum ein: • die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in der Polysiusstr. 2 im Stadtteil Dessau • deren Transport zur vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage • die Behandlung/ Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch • die weitergehende Behandlung (Verwertung und/oder Beseitigung) aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie • der dabei entstehenden Behandlungsprodukte (Anlagen-Output) einschließlich • aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (z. B. zusätzliche Transportleistungen zu etwaigen weiteren Behandlungsanlagen etc.) • jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen • sowie nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Dem Auftragnehmer obliegen also pro Los alle erforderlichen Schritte von der Übernahme der Abfälle auf dem Gelände des Eigenbetriebes bis zum Abschluss der Behandlung/ Verwertung der Abfälle im Sinne der Beendigung der Abfalleigenschaft. Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen grundsätzlich zulässig, bedürfen jedoch nach Zuschlagserteilung der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der Vergabeunterlagen). Die Unterbeauftragung kommt beispielsweise in Betracht für Transporte von der Umladestation zur Behandlungsanlage, für die Erbringung von weiteren Logistikleistungen sowie für die weitere Behandlung von Anlagenoutput. Unterbeauftragungen für den Betrieb der (Haupt-) Verwertungsanlage/n sind jedoch gem. § 47 Abs. 5 VgV nicht zugelassen.
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90512000 Transport von Haushaltsabfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Leistungspflichten enden grundsätzlich für alle Lose am 31.05.2034. Dem Auftraggeber wird eine einseitige Option zur Verlängerung des Vertrages je Los bis zum 31.05.2035 eingeräumt. Bei Ausübung der Option läuft der Vertrag zu denselben Bestimmungen bis zum 31.05.2035 weiter (vgl. § 11 Abs. 2 des Entsorgungsvertrages).

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dessau-Roßlau
Postleitzahl : 06842
Land, Gliederung (NUTS) : Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt ( DEE01 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2034

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel : Faire Arbeitsbedingungen

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : • Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gilt vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann. • Es reicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist aus, wenn der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Angebotsvordruck eine Eigenerklärung dazu abgeben, dass sie im Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind. • Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist ein aktueller Auszug (max. drei Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen (vgl. Ziff. 5.1. der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024). Hierzu sind mit Abgabe des Angebotes Erklärungen des jeweiligen Unternehmens (Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft, sowie – auf Aufforderung – der Unterauftragnehmer) zum Gesamtumsatz in Formular 6 (im Anhang zu Teil III – Angebotsvordruck) erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Ziff. 5.2. der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Spezifischer Umsatz bezogen auf das vom Angebot erfasste Leistungsspektrum: • Behandlung von Restabfall bei Los 1 • Behandlung von Sperrmüll bei Los 2 in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024) Hierzu sind Erklärungen zum spezifischen Umsatz des jeweiligen Unternehmens (Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft, sowie – auf Aufforderung – der Unterauftragnehmer) in Formular 6 (im Anhang zu Teil III – Angebotsvordruck) erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Ziff. 5.2. der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Der Bieter bzw. diejenigen Unternehmen, welche die Behandlungsanlagen für die maßgebliche Behandlung betreiben, müssen über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der nach Abschnitt 7 der Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Mindesthöhe verfügen bzw. eine entsprechende Erhöhung und Anpassung seiner Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen: a) Sach- und Personenschäden 4 Mio. Euro je Schadensfall; b) Vermögensschäden 100 T Euro je Schadensfall bei einfacher Maximierung für die Schadensfälle eines Jahres. Diese Mindestanforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn sich die Versicherungssumme für diese Schäden pauschal auf mindestens 4,1 Mio. € je Schadensfall beläuft. Hierzu genügt mit dem Angebot die Erklärung in Teil III – Angebotsvordruck. Auf Aufforderung der Vergabestelle ist eine Bestätigung des Versicherungsinstitutes über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen (vgl. Ziff. 5.2. der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024): Angabe der vom Unternehmen in diesen Jahren erbrachten Leistungen im Rahmen vergleichbarer Aufträge (Transport und Behandlung von Restabfällen bei Los 1 bzw. von Sperrmüll bei Los 2 oder von Gemischen aus beiden Fraktionen als vergleichbaren Abfällen.). Der Bieter muss grundsätzlich über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der a) Behandlung von Restabfällen (für Los 1) bzw. von Sperrmüll (für Los 2); b) Sowie des Transports von Restabfall (Los 1) bzw. Sperrmüll (Los 2) oder eines Gemisches dieser Abfälle (für beide Lose) verfügen. (vgl. Ziff. 5.3.1. der Bewerbungsbedingungen). Zu den Referenzen genügt mit dem Angebot die Erklärung in Formular 7 (Anhang von Teil III – Angebotsvordruck) je Los.
Kriterium : Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung : Über die erforderliche technische Ausrüstung ist mit dem Angebot eine gesonderte Erklärung je Los in Formular 8 (im Anhang von Teil III – Angebotsvordruck) abzugeben unter Angabe: (a) der für die Transporte von der Umladestation zur ersten Behandlungsanlage vorgesehenen Ausstattung (Fahrzeuge unter Benennung von Anzahl und Kapazitäten), (b) der für die Behandlung der ausgeschriebenen Abfälle vorgesehenen Behandlungsanlage(n) einschließlich Standort/Adresse und Behandlungsverfahren, (c) pro Los mindestens einer Ersatz- bzw. Ausfallanlage, die bei Revisionen oder anderweitig bedingten Stillständen der vorgesehenen Behandlungsanlage(n) ersatzweise zur Behandlung der zu entsorgenden Abfälle zum Einsatz kommen einschließlich Betreiber, Standort /Adresse und Behandlungsverfahren. (d) Die Beschreibungen zu den jeweiligen Anlagen sollen auch Angaben zu • etwaigen Größenbegrenzungen bei der Annahme von Abfällen (z.B. aufgrund der Kapazität des Aufnahmetrichters), die ggf. eine separate Verwertung erforderlich machen, für die die Bieter einen entsprechenden Preis anbieten können (vgl. Ziff. 13.2). • Behandlungsverfahren / zulässige Eingangsstoffe (für jeweils ausgeschriebene Abfälle). • Grundzüge der Technologie und der entstehenden Stoffströme, Aussagen zum entstehenden Output und dessen weiterer Behandlung, • zu etwaigen Größenbegrenzungen bei der Annahme von Abfällen, • zur Wärme-/ Stromerzeugung, auch zur Abgabe von Strom und Wärme (möglichst Bezifferung der Einspeisung) enthalten.
Kriterium : Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung : Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG iVm EfbV: • Mit dem Angebot soll der Bieter zunächst durch Eigenerklärung (vgl. Angebotsvordruck, Abschnitt 3.3) bestätigen, dass er für die von seinem Angebot umfassten Tätigkeiten für die von ihm zu erbringenden Leistungen als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG i.V.m. EfbV zertifiziert ist. Werden Leistungen von Unterauftragnehmern erbracht, sind für diese ebenfalls Erklärungen zu Zertifikaten abzugeben. • Auf Aufforderung hat der Bieter der Vergabestelle das entsprechende Zertifikat vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag wird nach § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (vgl. Ziff. 13 der Bewerbungsbedingungen): Dies bestimmt sich nach dem niedrigsten Wertungspreis. Dieser wird anhand der nachfolgenden Elemente berechnet: • Transportpreis; • Behandlungspreis; • Für Los 1: (a) Optionaler Zusatzpreis für die separate Verwertung von langen Teilen, (b) Optionaler Zusatzpreis pro Stillstandstag aufgrund zu hoher radioaktiver Strahlung; • Vom AG vorgegebener, für alle Bieter hinzuzurechnender Aufschlag nach BEHG gem. 7 a) des Vertrages; • Mehrwertsteuer. Die Bieter haben zusätzlich die Möglichkeit, für den Fall der Zuschlagserteilung auf beide Lose einen Rabatt anzubieten. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für jedes Los wird ein „Gesamtwertungspreis“ als Summe der o.g. Positionen unter Berücksichtigung eines etwaigen Rabattes gebildet: Das Angebot je Los mit dem danach niedrigsten Wertungspreis wird als das wirtschaftlichste gewertet.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 16/09/2025 12:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 106 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle kann gem. § 56 Abs. 2 VgV Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Diese sind dann nach § 56 Abs. 4 VgV bis zum Ablauf einer von ihr festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten, Frist vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 56 Abs. 3 VgV die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen ist. Vorliegend sind dies in erster Linie Preisangaben. Dies gilt nicht, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bitte beachten: Fehlen wesentliche Preisangaben nach Ablauf der Angebotsfrist, zieht dies einen Ausschluss des Angebots wegen Unvollständigkeit nach sich (vgl. Ziff. 3.11. der Bewerbungsbedingungen).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 16/09/2025 12:01 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Landesverwaltungsamt - Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir v.a. darauf hin, • dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; • dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist; • dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Dessau-Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Stadt Dessau-Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Landesverwaltungsamt - Vergabekammern

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Transport und Entsorgung von Sperrmüll
Beschreibung : Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Sperrmüll. Der Begriff „Entsorgung“ schließt folgendes Leistungsspektrum ein: • die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in der Polysiusstr. 2 im Stadtteil Dessau • deren Transport zur vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage • die Behandlung/ Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch • die weitergehende Behandlung (Verwertung und/oder Beseitigung) aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie • der dabei entstehenden Behandlungsprodukte (Anlagen-Output) einschließlich • aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (z. B. zusätzliche Transportleistungen zu etwaigen weiteren Behandlungsanlagen etc.) • jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen • sowie nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Dem Auftragnehmer obliegen also pro Los alle erforderlichen Schritte von der Übernahme der Abfälle auf dem Gelände des Eigenbetriebes bis zum Abschluss der Behandlung/ Verwertung der Abfälle im Sinne der Beendigung der Abfalleigenschaft. Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen grundsätzlich zulässig, bedürfen jedoch nach Zuschlagserteilung der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der Vergabeunterlagen). Die Unterbeauftragung kommt beispielsweise in Betracht für Transporte von der Umladestation zur Behandlungsanlage, für die Erbringung von weiteren Logistikleistungen sowie für die weitere Behandlung von Anlagenoutput. Unterbeauftragungen für den Betrieb der (Haupt-) Verwertungsanlage/n sind jedoch gem. § 47 Abs. 5 VgV nicht zugelassen.
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Leistungspflichten enden grundsätzlich für alle Lose am 31.05.2034. Dem Auftraggeber wird eine einseitige Option zur Verlängerung des Vertrages je Los bis zum 31.05.2035 eingeräumt. Bei Ausübung der Option läuft der Vertrag zu denselben Bestimmungen bis zum 31.05.2035 weiter (vgl. § 11 Abs. 2 des Entsorgungsvertrages).

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dessau-Roßlau
Postleitzahl : 06842
Land, Gliederung (NUTS) : Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt ( DEE01 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2034

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel : Faire Arbeitsbedingungen

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : • Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gilt vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann. • Es reicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist aus, wenn der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Angebotsvordruck eine Eigenerklärung dazu abgeben, dass sie im Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind. • Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist ein aktueller Auszug (max. drei Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen (vgl. Ziff. 5.1. der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024). Hierzu sind mit Abgabe des Angebotes Erklärungen des jeweiligen Unternehmens (Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft, sowie – auf Aufforderung – der Unterauftragnehmer) zum Gesamtumsatz in Formular 6 (im Anhang zu Teil III – Angebotsvordruck) erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Ziff. 5.2. der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Spezifischer Umsatz bezogen auf das vom Angebot erfasste Leistungsspektrum: • Behandlung von Restabfall bei Los 1 • Behandlung von Sperrmüll bei Los 2 in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024) Hierzu sind Erklärungen zum spezifischen Umsatz des jeweiligen Unternehmens (Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft, sowie – auf Aufforderung – der Unterauftragnehmer) in Formular 6 (im Anhang zu Teil III – Angebotsvordruck) erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Ziff. 5.2. der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Der Bieter bzw. diejenigen Unternehmen, welche die Behandlungsanlagen für die maßgebliche Behandlung betreiben, müssen über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der nach Abschnitt 7 der Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Mindesthöhe verfügen bzw. eine entsprechende Erhöhung und Anpassung seiner Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen: a) Sach- und Personenschäden 4 Mio. Euro je Schadensfall; b) Vermögensschäden 100 T Euro je Schadensfall bei einfacher Maximierung für die Schadensfälle eines Jahres. Diese Mindestanforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn sich die Versicherungssumme für diese Schäden pauschal auf mindestens 4,1 Mio. € je Schadensfall beläuft. Hierzu genügt mit dem Angebot die Erklärung in Teil III – Angebotsvordruck. Auf Aufforderung der Vergabestelle ist eine Bestätigung des Versicherungsinstitutes über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen (vgl. Ziff. 5.2. der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024): Angabe der vom Unternehmen in diesen Jahren erbrachten Leistungen im Rahmen vergleichbarer Aufträge (Transport und Behandlung von Restabfällen bei Los 1 bzw. von Sperrmüll bei Los 2 oder von Gemischen aus beiden Fraktionen als vergleichbaren Abfällen.). Der Bieter muss grundsätzlich über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der a) Behandlung von Restabfällen (für Los 1) bzw. von Sperrmüll (für Los 2); b) Sowie des Transports von Restabfall (Los 1) bzw. Sperrmüll (Los 2) oder eines Gemisches dieser Abfälle (für beide Lose) verfügen. (vgl. Ziff. 5.3.1. der Bewerbungsbedingungen). Zu den Referenzen genügt mit dem Angebot die Erklärung in Formular 7 (Anhang von Teil III – Angebotsvordruck) je Los.
Kriterium : Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung : Über die erforderliche technische Ausrüstung ist mit dem Angebot eine gesonderte Erklärung je Los in Formular 8 (im Anhang von Teil III – Angebotsvordruck) abzugeben unter Angabe: (a) der für die Transporte von der Umladestation zur ersten Behandlungsanlage vorgesehenen Ausstattung (Fahrzeuge unter Benennung von Anzahl und Kapazitäten), (b) der für die Behandlung der ausgeschriebenen Abfälle vorgesehenen Behandlungsanlage(n) einschließlich Standort/Adresse und Behandlungsverfahren, (c) pro Los mindestens einer Ersatz- bzw. Ausfallanlage, die bei Revisionen oder anderweitig bedingten Stillständen der vorgesehenen Behandlungsanlage(n) ersatzweise zur Behandlung der zu entsorgenden Abfälle zum Einsatz kommen einschließlich Betreiber, Standort /Adresse und Behandlungsverfahren. (d) Die Beschreibungen zu den jeweiligen Anlagen sollen auch Angaben zu • etwaigen Größenbegrenzungen bei der Annahme von Abfällen (z.B. aufgrund der Kapazität des Aufnahmetrichters), die ggf. eine separate Verwertung erforderlich machen, für die die Bieter einen entsprechenden Preis anbieten können (vgl. Ziff. 13.2). • Behandlungsverfahren / zulässige Eingangsstoffe (für jeweils ausgeschriebene Abfälle). • Grundzüge der Technologie und der entstehenden Stoffströme, Aussagen zum entstehenden Output und dessen weiterer Behandlung, • zu etwaigen Größenbegrenzungen bei der Annahme von Abfällen, • zur Wärme-/ Stromerzeugung, auch zur Abgabe von Strom und Wärme (möglichst Bezifferung der Einspeisung) enthalten.
Kriterium : Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung : Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG iVm EfbV: • Mit dem Angebot soll der Bieter zunächst durch Eigenerklärung (vgl. Angebotsvordruck, Abschnitt 3.3) bestätigen, dass er für die von seinem Angebot umfassten Tätigkeiten für die von ihm zu erbringenden Leistungen als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG i.V.m. EfbV zertifiziert ist. Werden Leistungen von Unterauftragnehmern erbracht, sind für diese ebenfalls Erklärungen zu Zertifikaten abzugeben. • Auf Aufforderung hat der Bieter der Vergabestelle das entsprechende Zertifikat vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag wird nach § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (vgl. Ziff. 13 der Bewerbungsbedingungen): Dies bestimmt sich nach dem niedrigsten Wertungspreis. Dieser wird anhand der nachfolgenden Elemente berechnet: • Transportpreis; • Behandlungspreis; • Vom AG vorgegebener, für alle Bieter hinzuzurechnender Aufschlag nach BEHG gem. 7 a) des Vertrages; • Mehrwertsteuer. Die Bieter haben zusätzlich die Möglichkeit, für den Fall der Zuschlagserteilung auf beide Lose einen Rabatt anzubieten. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für jedes Los wird ein „Gesamtwertungspreis“ als Summe der o.g. Positionen unter Berücksichtigung eines etwaigen Rabattes gebildet: Das Angebot je Los mit dem danach niedrigsten Wertungspreis wird als das wirtschaftlichste gewertet.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 16/09/2025 12:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 106 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle kann gem. § 56 Abs. 2 VgV Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Diese sind dann nach § 56 Abs. 4 VgV bis zum Ablauf einer von ihr festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten, Frist vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 56 Abs. 3 VgV die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen ist. Vorliegend sind dies in erster Linie Preisangaben. Dies gilt nicht, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bitte beachten: Fehlen wesentliche Preisangaben nach Ablauf der Angebotsfrist, zieht dies einen Ausschluss des Angebots wegen Unvollständigkeit nach sich (vgl. Ziff. 3.11. der Bewerbungsbedingungen).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 16/09/2025 12:01 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Landesverwaltungsamt - Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir v.a. darauf hin, • dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; • dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist; • dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Dessau-Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Stadt Dessau-Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Landesverwaltungsamt - Vergabekammern

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Dessau-Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Registrierungsnummer : DE254917646
Postanschrift : Wasserwerkstraße 13
Stadt : Dessau-Roßlau
Postleitzahl : 06842
Land, Gliederung (NUTS) : Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt ( DEE01 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sabine Moritz, Betriebsleiterin
Telefon : 0340-2041072
Fax : 0340-2042972
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Landesverwaltungsamt - Vergabekammern
Registrierungsnummer : 03455141529
Postanschrift : Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt : Halle (Saale)
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : 49 345 514-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 0197c5d1-4156-49f3-896d-dc7609b962fc - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 07/08/2025 16:26 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00523848-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 152/2025
Datum der Veröffentlichung : 11/08/2025