Beschreibung
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Die Stadt Hilpoltstein plant ein neues Betriebsgebäude mit Werkstatt auf dem Gelände der Kläranlage Hilpoltstein, Paulusmühle 3, zu errichten. Das bestehende Betriebsgebäude entspricht nicht mehr den jetzigen Anforderungen. Das neue Betriebsgebäude soll für 10 MitarbeiterInnen ausgelegt sein. Auf dem künftigen Standort des Betriebsgebäudes steht derzeit noch ein Rechengebäude, welches aber nicht mehr in Betrieb ist und abgerissen werden soll. Der vorgesehene Standort für das neue Betriebsgebäude mit Werkstatt ist im Lageplan, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingezeichnet. Bei dem gelben Bauwerk Nr. 2 handelt es sich um das abzubrechende Rechengebäude. Die Bauwerke 8 und 9 befinden sich derzeit im Bau und sind der Kläranlage zugehörig. Bauwerk 3 ist der Bestand Sandfang und Fettabscheider. Bei dem Bauwerk 10 handelt es sich um des bestehende Betriebsgebäude, welches teilweise umgebaut werden soll. Innerhalb der gestrichelten Fläche soll das neue Betriebsgebäude inklusive Werkstatt entstehen. Sollte wider Erwarten der Platz hier für die Werkstatt nicht ausreichend sein, so sollte die am westlichen Rand hinter dem Bauwerk 9 noch auf dem Grundstück neu errichtet werden. Folgende Räume sind in das neue Betriebsgebäude (zweigeschossig) einzuplanen (ASR beachten!): Schaltwarte, Büroräume, Sanitätsraum, Labor mit Lager, WC´s, Küche mit Aufenthaltsraum, Besprechungszimmer, Trockenraum, Schwarz/Weiß Bereich Herren und Damen incl. Duschen, Technikraum, EDV-Raum, Wasch- und Trockenraum, Archiv, Flure und Treppenhaus. An das Betriebsgebäude anschließen soll ein Werkstattgebäude mit Schlosserwerkstatt und Lagerraum. Sollte der Platz ausreichen, könnte noch eine Elektrowerkstatt mit Lager eingeplant werden. Alternativ stünden auch Räumlichkeiten im dann alten Betriebsgebäude zur Verfügung. Die freiwerdenden Räume im alten Betriebsgebäude sollen entkernt und umgenutzt werden (v. a. Lagerräume). Es ist angedacht, die Gebäudehülle zu sanieren. Die Außenanlagen sollen durch den Architekten nach Fertigstellung der Gebäude wieder hergerichtet werden. Die Küche mit Aufenthaltsraum soll durch den Architekten geplant und beschafft werden. Es wird hierfür kein gesonderter Küchenplaner beauftragt werden. Die Wärmeversorgung soll über Nahwärme erfolgen, welche sich derzeit in Planung befindet. Eine Übergabestation sowie die Heizverteilung ist vorzusehen, dies wird jedoch durch den Fachplaner HLS erfolgen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie und wirtschaftlichen Betrachtung wurde schon ein Grobentwurf für einen Neubau und Umbau mit Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes entwickelt. Aufgrund dessen hat sich der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein für einen Neubau entschieden. Der Grobentwurf für einen Neubau ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Es handelt sich hierbei nur um einen Grobentwurf, ob der Neubau an sich möglich wäre. Die Umsetzung kann auch anders erfolgen. Zeitablauf: Vergabe Architektenleistung: Oktober 2025 Beschlussfassung Vorplanung: Dezember 2025 Beschlussfassung Entwurf: März 2026 Genehmigungsplanung: Mai 2026 Ausführungsplanung u. Ausschreibung: Juli 2026 Vergabe Bauarbeiten: September 2026 Baubeginn: Oktober / November 2026 Bauzeit: ca. 1 Jahr Damit Fertigstellung Ende 2027 Beauftragt werden hierfür stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V. m. Anl. 10 Nr. 10.1. Der Architekt ist zudem zuständig für den Abbruch des bestehenden Rechengebäudes (also KG 200), die Planung, Ausschreibung und Überwachung des Einbaus der Küche (KG 470 im Leistungsbild Technische Ausrüstung) sowie für die Herrichtung der Außenanlagen. Als weitere Besondere Leistung wird optional die Mitwirkung bei der Beschaffung sowie Abrechnung von Fördermitteln (ggf. Fördermittel nach RZWas 2025), die Bestandsaufnahme des alten Rechengebäudes und teilweise des bestehenden Betriebsgebäudes, das Prüfen und Werten von Nebenangeboten sofern vorhanden, das Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation, die Fotodokumentation über die Baumaßnahme mit Übergabe spätestens 4 Wochen nach letzter Bauabnahme per Stick sowie die Mitwirkung bei der Überwachung der Mängelbeseitigung beauftragt. Die Vergütung erfolgt nach HOAI, wobei abweichend von § 11 HOAI alle zu beplanenden Objekte hinsichtlich der anrechenbaren Kosten addiert werden. Dies gilt auch, wenn die Werkstatt in einem gesonderten Gebäude untergebracht werden müsste. Der Umbauzuschlag wird nur auf den vom Umbau betroffenen Anteil gewährt, die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in den Umbauzuschlag einzukalkulieren.