Beschreibung
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1. Eigenerklärung, dass der Bewerber als Systemhersteller oder Generalunternehmer grundsätzlich für Instandsetzungsarbeiten an den ausgeschriebenen Versorgungsnummern oberhalb der IHS 2 geeignet ist. Für den Fall, dass keine Hersteller-/Generalunternehmereigenschaft vorliegt, muss eine Zertifizierung zur Instandhaltung der Versorgungsnummern durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt sein. Das entsprechende Zertifikat (z.B. IRV BAAINBw, etc.) ist vorzulegen. (Los 1 und Los 2) 2. Eigenerklärung, dass das vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzte Personal über eine mindestens 4-jährige qualifizierte Berufserfahrung in der Werksinstandsetzung von Systemen/Geräten besitzt. (Los 1 und Los 2) 3. Schriftlicher Nachweis, dass der Bewerber im Besitz einer aktuellen durch den Hersteller/Generalunternehmer bzw. BAAINBw freigegebene gerätebezoge-nen Instandsetzungsdokumentation auf Basis Arbeitsvorgangsebene ist, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Hauptinstandsetzung (IHS 4) zur Herstellung des Zustandskodes E0 und V0 (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel ver-wendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist. Dieser Nachweis schließt die Dokumentation für die selbst instand zu setzenden Baugruppen mit ein. (Los 2) 4. Eigenerklärung, dass der Bewerber als Systemhersteller oder Generalunternehmer der ausgeschriebenen Versorgungsnummern die systembezogenen technischen Unterlagen im für die Leistungserbringung oberhalb der IHS 2 erforderlichen Umfang im Besitz hat und dass die Dokumente jeweils (nachweis-bar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente). Für den Fall, dass keine Hersteller-/Generalunternehmereigenschaft vorliegt, legt der Bewerber eine vom eine vom Systemhersteller (Rheinmetall Land-systeme GmbH) rechtsgültig unterzeichnete Erklärung vor, aus der hervorgeht, dass der Systemhersteller dem Bewerber über die gesamte Vertragslaufzeit Zugriff auf die systembezogenen technischen Unterlagen im für die Leistungserbringung oberhalb der IHS 2 erforderlichen Umfang gewährt und dass die Dokumente jeweils (nachweisbar) auf dem aktuellen Stand sind (gelenkte Dokumente). Aus der Erklärung muss auch hervorgehen, dass der Bewerber berechtigt ist, die Dokumentation an Dritte weiterzugeben. (Los 1 und Los 2) 5. Schriftlicher Nachweis, dass der Bewerber über den aktuellen Stand der Dokumentation oder über einen schriftlichen Nachweis des Systemherstellers/Generalunternehmers zur Konformität der Dokumentation für die durch ihn ggf. selbst instand zu setzenden Baugruppen (IHS 4) besitzt. (Los 1 und Los 2) 6. Eigenerklärung, dass der Bewerber die wiederverwendbaren Baugruppen auf aktuellen K-Stand des Systemherstellers/Generalunternehmers umrüsten wird. (Los 2) 7. Eigenerklärung, dass der Bewerber alle systembezogenen Sonderwerkzeuge Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel im für die Leistungserbringung IHS 4 erforderlichen Zustand (einschließlich gültiger Kalibrierung) und Umfang im Besitz hat und diese für die Instandsetzung zur Verfügung stehen. (Los 1 und Los 2) 8. Eigenerklärung zum Vorliegen eines Nachweises einer durchgeführten gültigen Schweißzertifizierung nach DIN 2303, die wenn erforderlich (Panzerungsfunktion) neben dem Q2- auch den Q3-Anteil in der Zertifizierung beinhaltet, sowie Eigenerklärung, dass der Bieter das für die nachgewiesenen Schweißzertifikate notwendige Equipment im Besitz hat und dieses für die Instandsetzung zur Verfügung steht. (Los 2) 9. Eigenerklärung zum Vorliegen sonstiger systembezogener festgelegter Nachweise, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie). (Los 2) 10. Eigenerklärung, dass wir die Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung durchführen. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller). (Los 2) 11. Eigenerklärung, dass, gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden. (Los 2) 12. Vorlage eines aktuellen Zertifikats DIN EN ISO 9001:2015 oder ein Zertifikat in vergleichbarer oder höherwertiger Form von einer akkreditierten Gesellschaft. (Los 1 und Los 2) 13. Eigenerklärung zur uneingeschränkten Einhaltung und Anwendung der NATO-Qualitätsrichtlinie für Entwicklung, Konstruktion und Produktion AQAP 2110:2017. (Los 1 und Los 2) Im Falle einer Beauftragung von Unterauftragnehmern sind die Bedingungen gemäß Ziff. 1 bis 13 auch durch den Unterauftragnehmer zu erfüllen. Die Forderungen beziehen sich auf den jeweiligen Leistungsanteil des Unterauftragnehmers.