Beschreibung
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(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). Zur Berücksichtigung von Referenzen über vergleichbare Leistungen werden insbesondere folgende Aspekte im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung herangezogen: Art der Maßnahme, Auftragsvolumen, Ausführungsdauer, technische und gerätespezifische Anforderungen, Ausstattung (Personal, Maschinen) mit ausreichender Verfügbarkeit, Art und Weise sowie Besonderheiten der Ausführung. Konkretisierungen hierzu können sich ggf. aus den Vergabeunterlagen ergeben. Außerdem wird von der Vergabestelle gemäß § 6 WRegG ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt angefordert. (2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 235). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt- FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere gemäß Ziffer (4) und (5). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt 007 Stadt-FR). (5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 004 Stadt-FR). (6) Berufshaftpflichtversicherung. (7) Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. (8) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung. (9) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung. (10) Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung). (11) Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). (12) Bei Straßenbauarbeiten: Name und Qualifikationsnachweis des Verantwortlichen für die Sicherungs- arbeiten an Arbeitsstellen an Straßen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbe- dingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeits- stellen an Straßen“ (MVAS 99). (13) Bei Fahrbahnmarkierungen: Qualifikationsnachweis des Unternehmens und der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertrags- bedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M), insbesondere durch - ein Zertifikat einer nach der EU-Bauproduktenverordnung notifizierten Stelle für Straßenbahnmarkierungen oder - ein Zertifikat eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Fahrbahnmarkierungen, der in einem Arbeitsverhältnis mit einer gemäß Bau- produktenverordnung notifizierten Produktzertifizierungsstelle oder notifizierten Zertifizierungsstelle für werkseigene Produktionskontrolle steht. Auf Verlangen ist eine Eigenerklärung der Leitung der notifizierten Stelle vorzulegen, worin das Beschäftigungsverhältnis und die Fachkenntnisse des beschäftigten Sachverständigen bestätigt werden. Ein entsprechender Vordruck wird ggf. bereitgestellt. (14) Qualifikationsnachweis nach RAL Gütezeichen 961 und Sicherheitsunterweisung Fremdfirmen Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV).