Stadt Königswinter - Entwässerung und Transport des auf der Kläranlage Königswinter-Oberdollendorf anfallenden Klärschlammes

Der anfallende Klärschlamm auf dem Klärwerk Königswinter-Oberdollendorf soll mittels einer mobilen Entwässerungseinrichtung getrocknet und zur Verbrennung zur KVA Bonn transportiert werden. Die Leistung für die Entwässerung und den Transport des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit ein Jahr. Optional ist eine Verlängerung …

CPV: 90513900 Storitve odlaganja mulja
Rok:
12. november 2025. 11:00
Vrsta roka:
Oddaja ponudbe
Kraj izvršitve:
Stadt Königswinter - Entwässerung und Transport des auf der Kläranlage Königswinter-Oberdollendorf anfallenden Klärschlammes
Organ za podeljevanje:
Stadt Königswinter
Številka dodelitve:
LOT-0001 E32496293

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Königswinter
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : KoPart eG
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Stadt Königswinter - Entwässerung und Transport des auf der Kläranlage Königswinter-Oberdollendorf anfallenden Klärschlammes
Beschreibung : Der anfallende Klärschlamm auf dem Klärwerk Königswinter-Oberdollendorf soll mittels einer mobilen Entwässerungseinrichtung getrocknet und zur Verbrennung zur KVA Bonn transportiert werden. Die Leistung für die Entwässerung und den Transport des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit ein Jahr. Optional ist eine Verlängerung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen um ein Jahr möglich. Die Anschrift der Kläranlage lautet: Abwasserwerk der Stadt Königswinter, Kläranlage, Am Strandbad 1, 53639 Königswinter Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes wird dringend empfohlen und kann nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel. Nr. 02244/889 -4802 Herr Denkert oder -4801 Herr Hombeuel vorgenommen werden. Die kontinuierliche Entwässerung und Abfuhr des Klärschlammes ist jederzeit sicherzustellen.
Kennung des Verfahrens : 3e67aa0d-8457-4462-b7d6-af331e0528e2
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90513900 Schlammentsorgung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Am Strandbad 1
Stadt : Königswinter
Postleitzahl : 53639
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Abwasserwerk der Stadt Königswinter, Kläranlage

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport.de/E32496293 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine EMail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. ] Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Dienstleistung - Entwässerung und Transport Klärschlamm
Beschreibung : Der anfallende Klärschlamm auf dem Klärwerk Königswinter-Oberdollendorf soll mittels einer mobilen Entwässerungseinrichtung getrocknet und zur Verbrennung zur KVA Bonn transportiert werden. Die Leistung für die Entwässerung und den Transport des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit ein Jahr. Optional ist eine Verlängerung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen um ein Jahr möglich. Die Anschrift der Kläranlage lautet: Abwasserwerk der Stadt Königswinter, Kläranlage, Am Strandbad 1, 53639 Königswinter Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe eines Angebotes wird dringend empfohlen und kann nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel. Nr. 02244/889 -4802 Herr Denkert oder -4801 Herr Hombeuel vorgenommen werden. Die kontinuierliche Entwässerung und Abfuhr des Klärschlammes ist jederzeit sicherzustellen.
Interne Kennung : LOT-0001 E32496293

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90513900 Schlammentsorgung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Leistung für die Entwässerung und den Transport des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung durch einen Vertragspartner erfolgt. Die maximale Laufzeit beträgt 2 Jahre, d.h. bis maximal zum 31.12.2027. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien vorbehalten.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Am Strandbad 1
Stadt : Königswinter
Postleitzahl : 53639
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Abwasserwerk der Stadt Königswinter, Kläranlage

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:startup#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung a. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: i. für Sach- und Vermögensschäden mind. 500.000,00 € ii. für Personenschäden mind. 1.000.000,00 €
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit durch mindestens 3, in Bezug zur zu vergebenden Leistung vergleichbaren (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf), Refe-renzen. Die aufzuführenden Mindestangaben und vorgegebenen Mindestanforderun-gen sind dem beigefügten Formblatt „Referenzformular“ zu entnehmen. Mindestvoraussetzungen der in diesem Verfahren vorzulegenden Referenzen: a. Mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referen-zen. b. Ausreichende Erfahrung des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu ver-gebenden Leistung im Bereich Entwässerung vergleichbar sind. c. Die Leistung wurde innerhalb der letzten drei Kalenderjahre, einschließ-lich des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sach- und fachgerecht, sowie mangelfrei (keine erhebliche oder fortdauernde Schlechtleis-tung) erbracht. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in diesem Zeitraum liegt. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der Ab-schluss des jeweiligen Projektes. d. Es dürfen nur bereits abgeschlossene Projekte eingereicht werden. Es werden nur Referenzen anerkannt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : - Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung - Formular VHB_521 . Eigenerklärung Ausschlussgründe - Eigenerklärung Russland entspr. Verordnung (EU) 2022576 - Eigenerklärung csx 59 Informationen zum Bieter - aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 06/11/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.subreport.de/E32496293

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.subreport.de/E32496293
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 12/11/2025 11:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 49 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Referenzen: Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 – Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29-319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 12/11/2025 11:00 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Stadt Königswinter
Überprüfungsstelle : Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadt Königswinter
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadt Königswinter
Organisation, die Angebote bearbeitet : Stadt Königswinter

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Königswinter
Registrierungsnummer : 053820024024-04001-64
Postanschrift : Dollendorfer Straße 39
Stadt : Königswinter - Oberpleis
Postleitzahl : 53639
Land, Gliederung (NUTS) : Rhein-Sieg-Kreis ( DEA2C )
Land : Deutschland
Kontaktperson : KoPart e.G.
Telefon : 0211430770
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : KoPart eG
Registrierungsnummer : 00007243
Abteilung : Kommunale Beschaffung
Postanschrift : Kaiserswerther Straße 199 - 201
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 40474
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : KoPart eG
Telefon : 0211430770
Internetadresse : https://KoPart.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer : 05315-03002-81
Abteilung : Vergabekammer Rheinland
Postanschrift : Zeughausstraße 2 – 10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer Rheinland
Telefon : 02211473045
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 7bb22e4f-d0b0-4095-8a3c-ca52024da13d - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 10/10/2025 13:46 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00668623-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 196/2025
Datum der Veröffentlichung : 13/10/2025