Beschreibung
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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die eine Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass, - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird. - ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte im Bereich der Schul- und/oder Kita-Verpflegung (Mindestanzahl 1): Liste geeigneter Projekte im Bereich der Schul- und/oder Kita-Verpflegung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit. 2. Erklärung zur EU Zulassung für Großküchen nach Verordnung (EG) 853/2004, unter Angabe der Zulassungsnummer und Behörde, die die Zulassung erteilt hat (soweit eine Zulassungspflicht besteht). Sofern erst für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach Verordnung (EG) 853/2004 benötigt wird, ist eine Erklärung, dass diese im Fall der Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird, abzugeben. 3. Erklärung zur Zertifizierung durch eine zugelassenen ÖkoKontrollstelle und Vorlage des Zertifikates mit Angebotsabgabe. Sollte dieses zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht erteilt worden sein, ist eine Erklärung einzureichen, dass es spätestens bis 1. Januar 2026 dem Auftraggeber nachgereicht wird. 4. Fachliche Qualifikation: Im Unternehmen des Auftragnehmers muss es mindestens eine Fachkraft geben, die dafür verantwortlich zeichnet, dass die Leistungsbeschreibung in der Speisenplanung umgesetzt wird. Als Fachkraft sind in Ernährungsfragen speziell qualifizierte Personen anzusehen, zum Beispiel Köche, Ökotrophologen oder Diätassistenten. Die Fachkompetenz ist durch Eigenerklärung oder entsprechende Nachweise zu belegen. 5. Betriebliches Hygienekonzept: Im Produktionsbetrieb muss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene ein Eigenkontrollkonzept nach HACCP installiert sein. Das Konzept ist zu dokumentieren, hierbei ist die Vorlage einer Gliederung ausreichend. Aus den Unterlagen muss ebenfalls ersichtlich sein, welches Konzept für die Personalhygiene und die Schulung der Mitarbeiter in diesen Fragen besteht. 6. Erklärung zum Gütezeichen der Fischprodukte.