Sanierung von Wohnungen hier: Vergeben Aufträge im 6.Quartal des DBS (Januar-März 2025)

Die Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Die Sanierungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Wohnungen benötigt. …

CPV: 45211100 Gradbena dela na stanovanjskih hišah, 45430000 Oblaganje tal in sten, 45311200 Inštalacija električnega pribora (fitingov), 44115200 Kleparske potrebščine in potrebščine za ogrevalne inštalacije, 45331000 Inštalacija ogrevalnih, prezračevalnih in klimatskih naprav, 45421000 Mizarska dela
Kraj izvršitve:
Sanierung von Wohnungen hier: Vergeben Aufträge im 6.Quartal des DBS (Januar-März 2025)
Organ za podeljevanje:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR
Številka dodelitve:
VOEK 402-22

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Sanierung von Wohnungen hier: Vergeben Aufträge im 6.Quartal des DBS (Januar-März 2025)
Beschreibung : Die Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Die Sanierungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Wohnungen benötigt. Die Auftraggeberin ist dabei bemüht, örtlich und räumlich vergleichbare Wohnungen zusammenfassend in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Verfahrens zu vergeben. --- Die Leistungserbringung des jeweiligen Auftragnehmers beinhaltet sämtliche Bauleistungen, die zur technisch und handwerklich einwandfreien, schlüssel- und betriebsfertigen und allen behördlichen Anforderungen entsprechenden Sanierung der Wohnungen nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und der Technik erforderlich sind. ---- Für die Sanierung der Wohnungen werden in Abhängigkeit vom jeweiligen, wohnungsbezogenen Sanierungsbedarf im wesentlichen folgende Gewerke und Leistungen in einheitlicher Gesamtverantwortung benötigt: - Malergewerbe - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei - Elektroinstallation - Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation - Bautischlerei / Einbau von genormten Baufertigteilen --- Die Auftraggeberin wird ihren jeweiligen konkreten Sanierungsbedarf (jeweils ca. 3-5 Whg) von örtlich und räumlich zusammengefassten Wohnungen im Rahmen des Dynamischen Beschaffungssystems mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt in dieser Region geeigneten Unternehmen (Bewerberpool) kommunizieren. Diese Unternehmen haben dann die Möglichkeit zur Besichtigung dieser Wohnungen und zur Angebotsabgabe. --- Dieses Vorgehen bezieht sich auf folgende Regionen (die jeweiligen Abrufleistungen in Form von Leistungssprints beziehen sich dann jeweils nur auf eine dieser Regionen): - Region 1: Mecklenburg-Vorpommern - Region 2: Schleswig- Holstein mit nordfriesischen Inseln / Hamburg / nördliches Niedersachsen - Region 3: Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen - Region 4: Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark - Region 5: Berlin und Brandenburg - Region 6: Sachsen und südliches Brandenburg - Region 7: Sachsen-Anhalt und Sachsen - Region 8: Thüringen und südliches Niedersachsen - Region 9: Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe - Region 10: Nord NRW - Region 11: Süd NRW - Region 12: westliches und südliche Rheinland-Pfalz und Saarland - Region 13: Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken - Region 14: Bayern - Region 15: Nördliches Baden-Württemberg und Raum Ulm - Region 16: Südliches Baden-Württemberg
Kennung des Verfahrens : db16fc84-bff3-4b3c-9f2d-b38e320c4b02
Interne Kennung : VOEK 402-22
Verfahrensart : Sonstiges zweistufiges Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Das Verfahren wird als dynamisches Beschaffungssystem im Sinne des §4b Abs.1 EU VOB/A i.V.m. § 33 ff. VgV durchgeführt, wobei die einzelnen Leistungssprints aufgrund technischer Voraussetzungen als unterschwellige Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 11 UVgO geführt werden.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45421000 Bautischlerarbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Dieses Vorgehen bezieht sich auf folgende Regionen (die jeweiligen Abrufleistungen in Form von Leistungssprints beziehen sich dann jeweils nur auf eine dieser Regionen): Region 1: Mecklenburg-Vorpommern (insbesondere: Binz, Greifswald, Rostock, Sanitz, Sassnitz, Schwerin, Stralsund, Wismar). - Region 2: Schleswig- Holstein mit nordfriesischen Inseln / Hamburg / nördliches Niedersachsen (insbesondere: Alt Duvenstedt, Altenholz, Buxtehude, Hamburg, Heide, Itzehoe, Kiel, Kronshagen, Lüneburg, Neumünster, Stade- Bützfleth). - Region 3: Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen (insbesondere: Bremen, Cuxhaven, Oldenburg, Rotenburg (Wümme), Verden (Aller), Wilhelmshaven). - Region 4: Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark (insbesondere: Braunschweig, Goslar, Hannover, Minden, Munster, Neustadt am Rübenberge, Soltau, Wriedel, Wunstorf). - Region 5: Berlin und Brandenburg (insbesondere: Berlin, Niederfinow, Potsdam, Strausberg, Teltow, Unterspreewald). - Region 6: Sachsen und südliches Brandenburg (insbesondere:Bautzen, Cottbus, Dresden, Ebersbach-Neugersdorf, Großröhrsdorf, Königsbrück, Löbau, Pirna, Riesa, Weißwasser). - Region 7: Sachsen-Anhalt und Sachsen insbesondere: Bad Brambach, Chemnitz, Delitzsch, Frankenberg/Sa., Gera, Halle (Saale), Leipzig, Marienberg, Oberwiesenthal, Olbernhau, Peissen, Schneeberg). - Region 8: Thüringen und südliches Niedersachsen (insbesondere: Bad Salzungen, Breitungen, Erfurt, Eschwege, Göttingen, Jena, Meinhard, Meiningen, Mühlhausen, Philippsthal (Werra), Sonneberg, Straufhain, Suhl, Tann (Rhön), Wildeck). - Region 9: Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe (insbesondere: Fritzlar, Kassel, Lippstadt, Marburg, Neustadt (Hessen), Paderborn, Soest, Stadtallendorf, Wolfhagen). - Region 10: Nord NRW (insbesondere: Bocholt, Dülmen, Düsseldorf, Münster, Unna, Waltrop, Wetter (Ruhr), Wuppertal). - Region 11: Süd NRW (insbesondere: Aachen, Bonn, Euskirchen, Köln, Rheinbach, Troisdorf). - Region 12: westliches und südliche Rheinland-Pfalz und Saarland (insbesondere: Bad Bergzabern, Bruchmühlbach- Miesau, Daun, Homburg, Igel, Kleinblittersdorf, Landau, Neu-stadt, Perl, Perl- Eft-Hellendorf, Saarlouis, Schweich, Traben-Trarbach, Trier, Überherrn). - Region 13: Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken (insbesondere: Bad Homburg v.d. Höhe, Bad Kissingen, Darmstadt, Diez, Frankfurt am Main, Giebelstadt, Gießen, Koblenz, Langen, Mainz, Neu-Isenburg, Oberursel (Taunus), Wetzlar, Wiesbaden). - Region 14: Bayern (insbesondere: Erding, München, Nürnberg, Regensburg). - Region 15: Nördliches Baden-Württemberg und Raum Ulm (insbesondere: Ellwangen (Jagst), Esslingen am Neckar, Heilbronn, Karlsruhe, Neu-Ulm, Ostfildern, Rastatt, Rheinstetten, Stuttgart). - Region 16: Südliches Baden- Württemberg (insbesondere: Bad Säckingen, Freiburg im Breisgau, Friedrichshafen, Grenzach-Wyhlen, Konstanz, Langenargen, Lindau, Müllheim, Radolfzell am Bodensee, Rielasingen-Worblingen, Rottweil, Sigmaringen, Tettnang, Waldshut-Tiengen, Weil am Rhein).

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - VOB/A-EU - § 4b Abs. 1 EU VOB/A i.V.m. §§ 22 bis 24 VgV

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Leistungssprint VOEK 402-22-23, Region 13-Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken
Beschreibung : Der Leistungssprint VOEK 402-22-23 ist der 23. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken Er umfasst folgende 9 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: -Gillenfelderstraße 2a, 2OG links, 56072 Koblenz -Gillenfelderstraße 2a,2.OG rechts, 56072 Koblenz -Gillenfelderstraße 2b, EG rechts, 56072 Koblenz -Laacher Str. 9a, 1.OG mitte, 56072 Koblenz -Laacher Str. 9a, 3.OG links, 56072 Koblenz -Laacher Str. 9a, 3.OG rechts, 56072 Koblenz -Laacher Str. 9b, 3.OG rechts, 56072 Koblenz -Laacher Str. 9b, 1.OG mitte, 56072 Koblenz
Interne Kennung : VOEK 402-22-23

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45421000 Bautischlerarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung : Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Leistungssprint VOEK 402-22-52, Region 9-Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe
Beschreibung : Der Leistungssprint VOEK 402-22-52 ist der 52. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 9 Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe Er umfasst folgende 6 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: -Konrad Koler Weg 11, 1.OG links, 59494 Soest -Reichenbacher Weg 14, EG rechts, 59494 Soest -Niederbergheimer Str. 124, DG, 59494 Soest -Breslauer Weg 3, EG rechts, 59494 Soest -Landshuter Weg 1, EG rechts, 59494 Soest -Konrad-Koler-Weg 15, 1.OG rechts, 59494 Soest
Interne Kennung : VOEK 402-22-52

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45421000 Bautischlerarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung : Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Leistungssprint VOEK 402-22-53, Region 8-Thüringen und südliches Niedersachsen
Beschreibung : Der Leistungssprint VOEK 402-22-53 ist der 53. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 8 Thüringen und südliches Niedersachsen. Er umfasst folgende 3 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: -Gneisenaustr. 63, 3.OG rechts, 99097 Erfurt, -Am Schwemmbach 24, 1.OG rechts, 99096 Erfurt, -Kiefernweg 10, 1.Og links, 99096 Erfurt,
Interne Kennung : VOEK 402-22-53

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45421000 Bautischlerarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung : Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Leistungssprint VOEK 402-22-54, Region 5-Berlin und Brandenburg
Beschreibung : Der Leistungssprint VOEK 402-22-54 ist der 54. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 5 Berlin und Brandenburg. Er umfasst folgende 7 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: -Rahnsdorfer 38 c, 3.OG links, 12587 Berlin, -Esplanade 26B, 4.OG links, 13187 Berlin, -Saargemünder Str. 14, EG rechts, 14195 Berlin, -Heinrich-Heine.Str. 5, 7.OG rechts, 10179 Berlin, -Leipziger Str. 61, 3.OG mitte, 10117 Berlin, -Singerstr. 114, 4.OG rechts, 10179 Berlin, -Mohrenstraße 10, 4.OG mitte, 10117 Berlin,
Interne Kennung : VOEK 402-22-54

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45421000 Bautischlerarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung : Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Leistungssprint VOEK 402-22-55, Region 8-Thüringen und südliches Niedersachsen
Beschreibung : Der Leistungssprint VOEK 402-22-55 ist der 55. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 8 Thüringen und südliches Niedersachsen. Er umfasst folgende 5 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: -Kreuzgasse 22, 1.OG rechts, 07743 Jena, MO: 1000/105345/74 -Kreuzgasse 22, 3.OG rechts, 07743 Jena, MO: 1000/105345/78 -Kreuzgasse 28, 3.OG links, 07743 Jena, MO: 1000/105345/156 -Kreuzgasse 32, 4.OG links, 07743 Jena, MO: 1000/105345/178 -Juri-Gagarin-Str. 5, 3.OG links, 07743 Jena, MO: 1000/105345/88
Interne Kennung : VOEK 402-22-55

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45421000 Bautischlerarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung : Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Leistungssprint VOEK 402-22-56, Region 5 Berlin und Brandenburg
Beschreibung : Der Leistungssprint VOEK 402-22-56 ist der 56. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 5 Berlin und Brandenburg. Er umfasst folgende 6 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: -Rahnsdorfer Str. 38c, 2.OG rechts, 12587 Berlin, -Ehrenfelsstraße 37, Haus III EG rechts, 10318 Berlin, -Arnold-Zweig-Straße 22, 1.OG links, 13189 Berlin, -Arnold-Zweig-Straße 6, 2.OG links, 13189 Berlin, -Arnold-Zweig-Straße 6, 1.OG rechts, 13189 Berlin, -Arnold-Zweig-Straße 38, 2.OG mitte, 13189 Berlin,
Interne Kennung : VOEK 402-22-56

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45421000 Bautischlerarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung : Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 129 763,67 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Allianz Partners Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot zu VOEK 402-22-23
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 257 338,65 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 402-22-23
Datum des Vertragsabschlusses : 27/01/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Klaus Fischbach GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot zu VOEK 402-22-52
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 259 074,79 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 402-22-52
Datum des Vertragsabschlusses : 09/01/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : WohnArt GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot zu VOEK 402-22-53
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 109 019,84 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 402-22-53
Datum des Vertragsabschlusses : 27/01/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Allianz Partners Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot zu VOEK 402-22-54
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : 152 894,02 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 402-22-54
Datum des Vertragsabschlusses : 31/01/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Malerfachbetrieb Dietzsch GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot zu VOEK 402-22-55
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Wert der Ausschreibung : 185 280,62 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 402-22-55
Datum des Vertragsabschlusses : 24/01/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Allianz Partners Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot zu VOEK 402-22-56
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Wert der Ausschreibung : 166 155,75 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 402-22-56
Datum des Vertragsabschlusses : 31/01/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR
Registrierungsnummer : 991-80032-33
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10623
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 49 30 3181 - 1557
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : +49 22894990
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Allianz Partners Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : USt-ID: DE 201885024
Stadt : Aschheim
Postleitzahl : 85609
Land, Gliederung (NUTS) : München, Landkreis ( DE21H )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Allianz Partners Deutschland GmbH
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0004 LOT-0006

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Klaus Fischbach GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE365000621
Stadt : Gelsenkirchen
Postleitzahl : 45891
Land, Gliederung (NUTS) : Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt ( DEA32 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Fischbach Wohnungssanierung GmbH
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Malerfachbetrieb Dietzsch GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE292767015
Stadt : Laasdorf
Postleitzahl : 07646
Land, Gliederung (NUTS) : Saale-Holzland-Kreis ( DEG0J )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Malerfachbetrieb Dietzsch GmbH
Gewinner dieser Lose : LOT-0005

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : WohnArt GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : DE289296052
Stadt : Nesse-Apfelstädt
Postleitzahl : 99192
Land, Gliederung (NUTS) : Gotha ( DEG0C )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : WohnArt GmbH
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 4c5c0cd5-7286-49bb-ae01-b5c42031b58d - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/04/2025 09:42 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00278672-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 84/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/04/2025