Zusätzliche Informationen
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Das 4-zügige Gymnasium befindet sich im Bezirk Hamburg Wandsbek. Das Gymnasium wurde in den 70ger und 80ger Jahren errichtet. Derzeit befinden sich auf dem Standort eine Sporthalle Nr.02Bj 1979, einer Sporthalle Nr.03 Bj 1984, dem Eingangszentrum Nr.01) Bj 1983, Fachgebäude Nr.07 Baujahr 1980, Klassengebäude Nr 05 Bj 1975, Oberstufenhaus Nr.04 Bj 1992 und einer Hausmeisterwohnung Nr.06 Bj 1979. Die Außenanlage hat einen umfangreichen schützenswerten Baumbestand sowie ein Biotop, welches als Vorbereitung für den Neubau bereits verlegt wurde. Auf Grund des vorliegenden Bürgervertrages „Buergerschafts-Drs_21-5231_HGI_Buergervertrag_fuer_Poppenbuettel“ wurde der Standort HHG für die Errichtung einer Mehrzweckhalle benannt. Für diese Maßnahme wurden Fördermittel des Bundes gemäß „Bundesprogramm Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt. Die Grundlagen der RZBau sind maßgeblich und müssen berücksichtigt werden sowie die Vorgaben des Protokolls zum Koordinierungsgespräch des Projektträgers Jülich , die Inhalte des Zuwendungsbescheides und der vorliegenden Änderungsbescheide. Im Bereich der 2Feldhalle werden Jurymittel mit umgesetzt, dies gehört mit zur Steuerungsaufgabe. Weiterhin sind am Standort allgemeine Unterrichtsflächen, Ganztags- und Essenseinnahmeflächen mit Vitalküche mit ca. 1.267 m² zu errichten Die Gebäudeabrisse sind wie die Sanierung der Außenanlagen und Siele (abschnittsweise) umzusetzende Maßnahmen am Standtort. Alle Maßnahmen erfolgen im laufenden Schulbetrieb. Auf Grund der unterschiedlichen Maßnahmen und des abschnittsweisen Gesamtablaufes ist hier eine Betrachtung von terminlichen, schulischen und wirtschaftlichen Aspekten in der Steuerungsaufgabe erforderlich. Zu beachten ist, dass die einzelnen Projekte sich in unterschiedlichen Phasen nach HOAI/ AHO befinden. Der geplante Neubau befindet sich in der LP5+ 6/PS3. Wogegen sich die Außenanlagen in der LP2/PS2 befinden bis auf der Bereich der vorgezogenen Sielsanierung, dieser befindet sich in der LP6+7. Die Abrisse befinden sich lediglich in der LP/ PS1. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und eine hohe Energieeffizienz der Gebäude (GEG40) werden erwartet. Die Schule ist in Abstimmung mit dem Bauherrn eng mit einzubeziehen, um die nutzerspezifischen Anforderungen optimal umsetzen zu können. Die Projektsteuerungsleistung wird nach Ausscheiden des derzeitigen Projektsteuerers BKSA im, interimsweise durch Schulbau Hamburg übernommen. Mit dem Versand der Angebotsaufforderung wird ein Projektstatusbericht zur Verfügung gestellt. Das o.g. Büros ist gem. § 6 VgV nicht von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen am Standort ist ein Baukostenbudget (KG 200-600) von ca. 8,3 Mio. netto vorgesehen. Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS beträgt ca. 10,1 Mio. Euro netto. Die zu vergebenden Leistungen für die o.g. Projektnummern bestehen aus: • Projektsteuerung für die Projektstufen 2 (22-1037, 22-1038, 22-0714) und 4 (22-0761, 22-0777) Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 und §3 AHO Heft Nr. 9, • Projektsteuerung für die Projektstufen 3 - 5 (22-1037, 22-1038, 22-0714) und für die Projektstufe 5 (22-0761, 22-0777), Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 und §3 AHO Heft Nr. 9, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). • Einarbeiten in die vorangegangen PS 1 (22-1037, 22-1038, 22-0714) sowie vervollständigen des Planungsteams • Einarbeiten in die vorangegangenen Projektstufen 3 (22-0761, 22-0777) sowie ggf. vervollständigen des Planungsteams • Umzugsmanagement (koordinieren und organisieren der Umzugsaktivitäten) • Unterstützung bei den generellen Bauherrenaufgaben für die durch Bundesmitteln (z.B.GEG40 Standard - BEG NWG und weitere) geförderte Maßnahmen • Beratung der SBH im Umgang mit Bundesförderprogrammen und deren Umsetzung unter Einhaltung der gemäß Bundesförderung geforderten Richtlinien Vertreter der Schule werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen. Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV- Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Projektsteuerung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2018) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Projektsteuerungsaufgabe (0-6 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-4 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 30 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.