Zusätzliche Informationen
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Angaben der Bewerber gemäß § 122 GWB ff. bzw. § 75 VgV. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen: • ausgefüllter Bewerberbogen, • Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Kopie); • Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck); • Anlage 1C: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/Zusammenarbeit (Vordruck); • Anlage 1D: Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck); • Anlage 1E: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck); • Anlage 1F: Eigenerklärung zu Scientology (Vordruck); • Anlage 1G: Eigenerklärung zu einer (mind. vorgesehenen) Teilnahme (Vordruck) bzw. Fortbildungsnachweis (Kopie) an einer vergaberechtlichen Fortbildung mit dem Schwerpunkt VOB Teile A/B/C für eine maßgeblich am Projekt beteiligte Person (ältestens Oktober 2019); • Anlage 1H: Erklärung zur Bereitschaft oder der Teilnahmenachweis an einer Fortbildung zur Inklusion an staatlichen Schulen oder zum Barrierefreien Bauen gem. DIN 18040 (mind. Teil 1) für eine maßgeblich am Projekt beteiligte Person (Vordruck); • Anlage 1I: Eigenerklärung gem. 5. RUS-Sanktionspaket (Vordruck), • Anlage 1J: Einverständniserklärung personenbezogene Daten • Anlage 1K: Eigenerklärung zur einvernehmlichen Verkürzung der Angebotsfrist auf 21 Tage • Anlage 1L: Bevollmächtigung des Vertreters im Falle einer Bietergemeinschaft (Vordruck); • Anlage 1M: Angaben zu Auftragsanteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck); • Anlage 1N: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften (Vordruck); • Anlage 1O: Eigenerklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck); • Anlage 2A: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung • Anlage 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers (Vordruck); • Anlage 3A1: Nachweis der beruflichen Befähigung des/r für die Leistung verbindlich eingesetzten Projektleiters/in (Kopie); • Anlage 3A2: Nachweis der Qualifikation der verantwortlichen Projektleitung (3A2.1) sowie der stellvertretenden Projektleitung (3A2.2) (Vordruck); • Anlage 3B1 und 3B2: Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe von: Projektbeschreibung, Leistungsumfangs- und -zeitraum, Baukosten + bearbeiteter Fläche, maßgeblich beteiligten Mitarbeiter/Projektleiter, Bauherr mit Ansprechpartner + Telefonnummer, Referenzschreiben oder -bestätigung vom AG nach Abschluss der beauftragten Leistungen; • Anlage 3C: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (Vordruck). Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll, die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Schriftform oder per Signatur zu unterschreiben. Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bietern einer Bietergemeinschaft, Nachunternehmern oder Eignungsleihern sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden nur hierfür gescannte Unterschriften zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2019) mit Abschluss der LPH 8 oder Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-3 Punkte), vergleichbare Projektsteuerungsaufgabe (0-8 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-4 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 36 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV durch ein unabhängiges Gremium unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.