Prüfung des dem Bund zum Stichtag 30.06.2025, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2024, und 30.06.2026, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2025, in Rechnung gestellten Saldos des Verrechnungskontos sowie der in Rechnung gestellten vom Bund übernommenen Ausfallhaftung zum erweiterten Antragstellerkreis zum Eigenmittelprogramm „Studienkredit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMBF und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des …

CPV: 79210000 Računovodske in revizorske storitve
Kraj izvršitve:
Prüfung des dem Bund zum Stichtag 30.06.2025, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2024, und 30.06.2026, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2025, in Rechnung gestellten Saldos des Verrechnungskontos sowie der in Rechnung gestellten vom Bund übernommenen Ausfallhaftung zum erweiterten Antragstellerkreis zum Eigenmittelprogramm „Studienkredit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Organ za podeljevanje:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Številka dodelitve:
04513-4/2(2025)

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Bildung und Forschung
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Prüfung des dem Bund zum Stichtag 30.06.2025, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2024, und 30.06.2026, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2025, in Rechnung gestellten Saldos des Verrechnungskontos sowie der in Rechnung gestellten vom Bund übernommenen Ausfallhaftung zum erweiterten Antragstellerkreis zum Eigenmittelprogramm „Studienkredit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Beschreibung : Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMBF und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des Studienkredites sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung). Notleidende Kredite für diesen Personenkreis werden durch die KfW über ein Verrechnungskonto gemäß Ziffer 5.3 der Vereinbarung vom 28.05./04.06.2020 jeweils zum 30.06. und 31.12. mit dem Bund abgerechnet. Für die rechnerische und sachliche Feststellung der Richtigkeit der Rechnungen der KfW im Rahmen der in den Vereinbarungen geregelten Abrechnung der Ausfallhaftung für den vorübergehend erweiterten Antragstellerkreis um zusätzliche ausländische Studierende ist die Beauftragung eines externen Wirtschaftsprüfers geboten, der in Kredittransaktionen entspre-chend qualifiziert ist.
Kennung des Verfahrens : 3962912f-3ee0-4074-a0fb-d4c1e079186b
Interne Kennung : 04513-4/2(2025)
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Prüfung des dem Bund zum Stichtag 30.06.2025, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2024, und 30.06.2026, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2025, in Rechnung gestellten Saldos des Verrechnungskontos sowie der in Rechnung gestellten vom Bund übernommenen Ausfallhaftung zum erweiterten Antragstellerkreis zum Eigenmittelprogramm „Studienkredit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Beschreibung : Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMBF und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des Studienkredites sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung). Notleidende Kredite für diesen Personenkreis werden durch die KfW über ein Verrechnungskonto gemäß Ziffer 5.3 der Vereinbarung vom 28.05./04.06.2020 jeweils zum 30.06. und 31.12. mit dem Bund abgerechnet. Für die rechnerische und sachliche Feststellung der Richtigkeit der Rechnungen der KfW im Rahmen der in den Vereinbarungen geregelten Abrechnung der Ausfallhaftung für den vorübergehend erweiterten Antragstellerkreis um zusätzliche ausländische Studierende ist die Beauftragung eines externen Wirtschaftsprüfers geboten, der in Kredittransaktionen entspre-chend qualifiziert ist.
Interne Kennung : 04513-4/2(2025)

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Konzepte
Beschreibung : Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Bundesministerium für Bildung und Forschung -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesministerium für Bildung und Forschung -

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Bildung und Forschung
Registrierungsnummer : 991-00227BMBF-78
Postanschrift : Kapelle - Ufer 1
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10117
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Internetadresse : https://www.bmbf.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : +49228-94990
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228-94990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Bildung und Forschung
Registrierungsnummer : 991-00227BMBF-78_
Postanschrift : Heinemannstraße 2
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Internetadresse : https://www.bmbf.de
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 8dbeae46-435b-46f1-9509-c1df45fb4a46 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 10/04/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00235693-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 72/2025
Datum der Veröffentlichung : 11/04/2025