Beschreibung
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Fördervorhaben: Die Baumaßnahmen sind Bestandteil des Städtebauförderprogramms Lebendige Zentren (LZP) „Lebendige Innenstadt“. Projektziel: Die Stadt Borna beabsichtigt die Sanierung der Dinter-Oberschule im laufenden Betrieb und in mehreren Bauabschnitten – gegliedert in die Sanierung des Schulgebäudes inkl. der Sporthalle und der Außenanlagen, optional den Neubau einer Mensa. Der Schulstandort liegt am Dinterplatz 3 in 04552 Borna (Flurstück 520), die Schule wird von insgesamt 440 Schülerinnen und Schülern (hiervon 50 Inklusion) über die Klassenstufen 7 bis 10 besucht.Kostenrahmen Die Kostenrahmenschätzung der Stadt Borna beziffert vorläufige Baukosten der Kostengruppen 200 bis 700 DIN 276, Stand Februar 2025, von rund 7,506 Mio. EUR brutto. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich in Anlage A. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Sofern erkennbar ist, dass der wirtschaftliche Rahmen überschritten wird, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Das Objekt „Dinter-Oberschule“ liegt im zentralen Bereich des Ortskerns Borna und ist insbesondere durch die räumlichen Gegebenheiten in seinem Erweiterungspotential begrenzt. Erschließung / Infrastruktur: Das Grundstück ist mit allen Medien an das zentrale Versorgungsnetz angeschlossen. Baurechtliche Einflussfaktoren, gesetzliche Bestimmungen: Es bestehen dem Grunde nach keine besonderen städtebaulichen Anforderungen, der Denkmalschutz-Status des Objektes ist zwingend zu beachten. Es handelt sich um eine Sanierung und Erweiterung des bestehenden Gebäudeensembles im laufenden Betrieb. Bei der Planung sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung zu beachten. Das geplante Bauvorhaben richtet sich nach § 34 BauGB und ist genehmigungspflichtig.Bestandsobjekt Das Gesamtvorhaben gliedert sich in die beiden nachfolgend genannten Teilobjekte: Objekt 1: Sanierung Bestandsgebäude inklusive Sporthalle sowie Abbruch Bestandsgebäude Hausgrund 6 (Flurstück 525). Der Bauabschnitt 1 muss aufgrund der Sanierung im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Teilbauabschnitte untergliedert werden.Objekt 2: Außenanlagen. Es ist zu beachten, dass Schulgebäude und Turnhalle planungsseitig als ein Objekt zusammengefasst gemäß § 11 Abs. 2 HOAI umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt bauabschnittsweise nach Stand der Kostenentwicklung vorangegangener Teilmaßnahmen im laufenden Betrieb, vorgesehen sind. Die näheren Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Umsetzungsstand: Planungs- und Bauzeit: Für die erforderlichen Planungsleistungen wurden sechs Lose gebildet. Konkret handelt es sich um folgende Lose: Los 1 – Objektplanung gemäß §§ 34 ff. i.V. Anlage 10 HOAI, Los 2 – Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. i.V. Anlage 14 HOAI, Los 3 – Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 1 bis 3, 8) i.V. Anlage 15 HOAI, Los 4 – Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 4 bis 7) i.V. Anlage 15 HOAI, Los 5 – Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11, Los 6 – Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff. HOAI i.V. Anlage 12, Die Beauftragung der Planer soll jeweils stufenweise erfolgen. Zwecks der Vergabe der Planungsleistungen wird ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß den §§ 74, 17 VgV durchgeführt. Der Ablauf der Angebotsfrist ist voraussichtlich im April/Mai 2025. Mit den Planungen soll Mitte 2025 begonnen werden. Für den Baubeginn ist das 2. Quartal 2026 avisiert. Die Inbetriebnahme und Fertigstellung der Oberschule ist im Dezember 2030 beabsichtigt. Die Projektsteuerung soll das gesamte Bauvorhaben vom Planungsbeginn über die gesamte Bauphase bis zum endgültigen Abschluss des Vorhabens begleiten. Die orhandene Unterlagen zum Bauvorhaben befinden sich in den Vergabeunterlagen. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich an den Projektstufen 1 bis 5 des o. g. AHO-Heftes. Ein Anspruch auf die Gesamt-Beauftragung besteht nicht. Konkret umfassen die zusätzlichen besonderen Leistungen: Als besondere Leistung sollen zur umfassenden Unterstützung der Stadt die Projektsteuerungsleistungen durch eine umfassende Betreuung im Bereich Fördermittelmanagement und -abrechnung kombiniert werden. Hierzu gehören die Beantragung, Buchung und digitale Sicherung aller Fördermittelauszahlungen und Fördermittelbescheide, die Erarbeitung von Anträgen zur Kostenabweichung bzw. Kostenerhöhung, die Unterstützung der Stadt bei förderrechtlichen Fragen, die Prüfung aller Rechnungen und Belege auf Förderfähigkeit, die Zusammenstellung von Auszahlungsunterlagen und ggf. erforderlicher Zwischenverwendungsnachweise sowie die Unterstützung bei der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises nach den Vorgaben des Bundes, bzw. der SAB. Auch ist zur Transparenz für die Dauer der Auftragserbringung ein passwortgeschützter Online-Zugang zur Projekt-, Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs- Datenbank des Auftragnehmers erforderlich. Anrechenbare Kosten: Die Gesamtprojektkosten werden derzeit auf 7,506 Mio. EUR brutto geschätzt. Die anrechenbaren Kosten für die Projektsteuerungsleistungen betragen rund 6.010.000,00 Euro netto (KG 200 bis 700, ohne KG 710). Mit Erstellung der neuen Kostenberechnung im Zuge des Abschlusses der Planungsphase 3 HOAI durch die beauftragten Planer, wird diese dann als Grundlage zur Honorarermittlung für die Projektstufen 1 bis 5 rückwirkend angesetzt. Die Honorarpauschalierung ist vorläufig, solange die Kostenberechnung vom Auftraggeber noch nicht freigegeben ist.