Beschreibung
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Die nachfolgenden Erklärungen sind mit dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag abzugeben: 4. Referenzen Schlüsselfertigbau Wohnungsneubau Durch die Bewerber sind mind. 2 in den letzten 5 Jahren fertiggestellte und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzprojekte für die Erbringung schlüsselfertiger Bauleistungen im Wohnungsneubau zu benennen und die geforderten Erklärungen hierzu abzugeben. 5. Referenzen schlüsselfertiger Wohnungsneubau in Holz- und Holzhybridbauweise Durch die Bewerber ist mind. ein in den letzten 5 Jahren fertiggestelltes und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbares Referenzprojekt für die Erbringung schlüsselfertiger Bauleistungen im Wohnungsneubau in Holz- und Holzhybridbauweise zu benennen und die geforderten Erklärungen hierzu abzugeben. 6. Referenzen schlüsselfertiges Hochhaus Durch die Bewerber ist mind. ein in den letzten 5 Jahren fertiggestelltes und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbares Referenzprojekt für die Erbringung schlüsselfertiger Bauleistungen Hochhaus (auch abweichend zur Wohnnutzung) zu benennen und die geforderten Erklärungen hierzu abzugeben. 7. Referenzen für Planungsleistungen im Bereich Architektur/Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung Durch die Bewerber sind mind. 2 fertiggestellte und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzprojekte für Planungsleistungen im Wohnungsneubau für die Erbringung von Leistungen der Architektur/Objektplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung und der Freianlagenplanung zu benennen und die geforderten Erklärungen hierzu abzugeben. Mindestens ein fertiggestelltes und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbares Referenzprojekt für Planungsleistungen mit einem Erschließungskonzept für eine öffentliche Verkehrs- und Straßenplanung. Die Vergabestelle behält sich das Nachfordern von Nachweisen für die Referenzangaben oder sonstige Überprüfungen vor. geforderte Mindestanforderungen: Zu 4.: (Referenzen Schlüsselfertigbau Wohnungsneubau) Es werden nur solche Bewerber zugelassen, deren Referenzprojekte kumulativ die folgenden Anforderungen erfüllen: 4a mindestens ein Referenzprojekt mit mindestens 75 Mio. EUR netto Bausumme (bezogen auf die Kostengruppen 300, 400 und 500 gemäß DIN 276) mit mindestens 450 Wohneinheiten oder mit mindestens 30.000 m2 BGF und 4b mindestens ein weiteres Referenzprojekt mit mindestens 50 Mio. EUR netto Bausumme (jeweils bezogen auf die Kostengruppen 300, 400 und 500 gemäß DIN 276) mit mindestens 300 Wohneinheiten oder mindestens 21.000 m2 BGF. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 5 Jahren (2020-2025) fertiggestellt, wenn die Gebäudehülle dicht ist. Ein Referenzobjekt wird als vergleichbar erachtet, wenn es sich um einen Bau des Wohnungswesens (z. B. Miet- und Eigentumswohnungsbau, Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau, Quartiersbauten, Altersgerechtes Wohnen) handelt. Als nicht vergleichbar gelten bspw. Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einfamilienhäuser. Zu 5.: (Referenzen schlüsselfertiger Wohnungsneubau in Holz- und Holzhybridbauweise) Es werden nur solche Bewerber zugelassen, deren Referenzprojekte kumulativ die folgenden Anforderungen erfüllen: 5a mindestens zwei Referenzprojekt in Holz- bzw. Holzhybridbauweise davon eines mit mindestens 3.000 m² Holz-Hybird-Decken und eines davon mit mindestens 3.000 m² Holz-Fassade. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 5 Jahren (2020-2025) fertiggestellt, wenn die Gebäudehülle dicht ist. Ein Referenzobjekt wird als vergleichbar erachtet, wenn es sich um einen Holz- bzw. Holzhybridbau des Wohnungswesens (z. B. Miet- und Eigentumswohnungsbau, Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau, Quartiersbauten, Altersgerechtes Wohnen) handelt. Als nicht vergleichbar gelten bspw. Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einfamilienhäuser in Holz- bzw. Holzhybridbauweise. Zu 6.: (Referenzen schlüsselfertiges Hochhaus) Es werden nur solche Bewerber zugelassen, deren Referenzprojekte kumulativ die folgenden Anforderungen erfüllen: 6a mindestens ein Referenzprojekt mit mindestens 9 Vollgeschossen und mit einer Höhe von über 22 Metern nachweisen können. Die Berechnung der Gebäudehöhe erfolgt gem. Musterbauordnung. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 5 Jahren (2020-2025) fertiggestellt, wenn die Gebäudehülle dicht ist. Ein Referenzobjekt wird als vergleichbar erachtet, wenn es sich um ein Hochhaus des Wohnungswesens (z. B. Miet- und Eigentumswohnungsbau, Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau, Quartiersbauten, Altersgerechtes Wohnen) oder einer anderweitigen Nutzung (z.B. Gewerbe, Büro. Gesundheitswesen) handelt. Zu 7.: (Referenzen für Planungsleistungen im Bereich Architektur/Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung) Es werden nur solche Bewerber zugelassen, die mindestens zwei Referenzprojekte vorweisen, die alle die folgenden Anforderungen erfüllen: Jeweils in den letzten 5 Jahren (2020-2025) fertiggestellte Projekte aus dem Bereich Architektur/ Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung für Neubauvorhaben mit mindestens 350 Wohneinheiten, davon mindestens ein Referenzobjekt in Holz- bzw. Holzhybridbauweise. Es muss mindestens die Ausführungsplanung (vgl. LP 5 gem. HOAI) erbracht worden sein. Mindestens ein Referenzprojekt mit einem Erschließungskonzept für eine öffentliche Verkehrs- und Straßenplanung..