Beschreibung
:
Mindestanforderung an Teilnahmeanträge ist die Benennung einer den Mindestbedingungen genügenden Referenz 1 (siehe sogleich) und einer den Mindestbedingungen genügenden Referenz 3 (siehe sogleich). Ist das nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Erfüllung der Auswahlkriterien ist nicht erforderlich, durch die dort erzielbaren Punkte erhöhen sich jedoch die Chancen in der Auswertung der Teilnahmeanträge. Die Angabe der Referenzen 2 und 4 ist nicht erforderlich, durch die dort erzielbaren Punkte erhöhen sich jedoch die Chancen in der Auswertung der Teilnahmeanträge. Referenzen 1 und 2 müssen unterschiedliche Projekte sein. Referenzen 3 und 4 müssen unterschiedliche Projekte sein. Referenzen 1 und 3 oder 4 und Referenzen 2 und 3 oder 4 können aber die gleichen Projekte sein, soweit sie die Mindestbedingungen erfüllen. Die erzielbaren Punkte ergeben sich aus dem Dokument „Eignungskriterien und Auswahlmatrix“. Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der Mindestbedingungen und Auswahlkriterien ermöglicht wird. Für jede Referenz sind zudem eine Kurzbeschreibung des Projekts und der erbrachten Leistung sowie die Daten der Referenzauftraggeber vorzulegen. REFERENZ 1: Mindestbedingungen (1.a bis 1.c): 1.a) Referenzgegenständlich ist die Beauftragung des Bewerbers mit der Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Vergabeverfahrens zur Beauftragung eines Generalübernehmers mit schlüsselfertigen Planungs- und Ausführungsleistungen (GÜ) für ein Gebäude (Hochbau, nicht zulässig sind Containeranlagen) auf Basis dieser vom Bewerber erstellten Funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung des GÜ muss erfolgt sein. 1.b) Die referenzauftragsgegenständlichen Leistungen wurden vom Bewerber im Zeitraum von 2017 bis Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen (sie können also vor dem Jahr 2017 begonnen haben). 1.c) Die Auftragssumme des Generalübernehmers für die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes, auf das sich der referenzgegenständliche Auftrag des Bewerbers nach Ziffer 1.a) bezieht, beträgt mindestens 20 Mio. € (brutto) Auswahlkriterien (1.aa bis 1.ee): 1.aa) Die Auftragssumme des Generalübernehmers für die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes, auf das sich der referenzgegenständliche Auftrag des Bewerbers nach Ziffer 1.a) bezieht, beträgt mehr als 20 Mio. € (brutto). Bestbewertung ab 50 Mio. € (brutto). 1.bb) Das Gebäude, auf das sich der referenzgegenständliche Auftrag des Bewerbers nach Ziffer 1.a) bezieht, weist ein Verhältnis Herstellungskosten KG 400/300 von mindestens 0,25 (Bestbewertung ab 0,5) auf. Die Grundleistungen nach § 56 HOAI bezogen auf die technischen Anlagen der Anlagengruppen 470 des Gebäudes waren objektiv zutreffend der Honorarzone III (hohe Anforderungen) zuzuordnen. 1.cc) Das Gebäude, auf das sich der referenzgegenständliche Auftrag des Bewerbers nach Ziffer 1.a) bezieht, weist unterschiedliche Funktionsbereiche auf. Bestbewertung ab 6 Funktionsbereichen unterschiedlicher Art. 1.dd) Die referenzauftragsgegenständlichen Leistungen nach Ziffer 1.a) erfolgten für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber und das Vergabeverfahren zur Beauftragung des GÜ wurde demnach nach VOB/A, zweiter Abschnitt, bzw. SektVO durchgeführt. 1.ee) Die referenzauftragsgegenständlichen Leistungen nach Ziffer 1.a) der Erstellung der FLB und Durchführung des Vergabeverfahrens zur Beauftragung des GÜ hat der Bewerber maximal auf Stand einer Vorplanung (Leistungsphase 2) erbracht, und dem Generalübernehmer wurden die Planungsleistungen mindestens ab der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit beauftragt. REFERENZ 2: Wie Referenz 1 REFERENZ 3: Mindestbedingungen (3.a bis 3.c): 3.a) Referenzgegenständlich ist die Beauftragung des Bewerbers mit dem Controlling eines Generalübernehmers, der mit schlüsselfertigen Planungs- und Ausführungsleistungen für ein Gebäude (Hochbau, nicht zulässig sind Containeranlagen) auf Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung beauftragt ist. 3.b) Die referenzauftragsgegenständlichen Leistungen wurden vom Bewerber im Zeitraum von 2017 bis Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen (sie können also vor dem Jahr 2017 begonnen haben). 3.c) Die Auftragssumme des Generalübernehmers für die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes, auf das sich der referenzgegenständliche Auftrag des Bewerbers nach Ziffer 3.a) bezieht, beträgt mindestens 20 Mio. € (brutto) Auswahlkriterien (3.aa bis 3.cc): 3.aa) Die Auftragssumme des Generalübernehmers für die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes, auf das sich der referenzgegenständliche Auftrag des Bewerbers nach Ziffer 3.a) bezieht, beträgt mehr als 20 Mio. € (brutto). Bestbewertung ab 50 Mio. € brutto. 3.bb) Das Gebäude, auf das sich der referenzgegenständliche Auftrag des Bewerbers nach Ziffer 3.a) bezieht, weist ein Verhältnis Herstellungskosten KG 400/300 von mindestens 0,25 (Bestbewertung ab 0,5) auf. Die Grundleistungen nach § 56 HOAI bezogen auf die technischen Anlagen der Anlagengruppen 470 des Gebäudes waren objektiv zutreffend der Honorarzone III (hohe Anforderungen) zuzuordnen. 3.cc) Das Gebäude, auf das sich der referenzgegenständliche Auftrag des Bewerbers nach Ziffer 3.a) bezieht, weist unterschiedliche Funktionsbereiche auf. Bestbewertung ab 6 Funktionsbereichen unterschiedlicher Art. 3.dd) Die referenzauftragsgegenständlichen Leistungen nach Ziffer 3.a) beinhalteten die Handlungsbereiche A (Organisation), B (Qualitäten), C (Kosten), D (Termine). Je Handlungsbereich müssen die vertraglichen Leistungen des Bewerbers im Referenzprojekt zum Leistungsbild des hier vergabegegenständlichen Vertrags vergleichbar sein. REFERENZ 4: Wie Referenz 3