Planung der Bauleistung Leistungsphase 1 bis 9 zur Sanierung der Wehranlage

Planung der Bauleistung Leistungsphase 1 bis 9 zur Sanierung der Wehranlage des Wasserkraftwerkes Maxwehr ober- und unterwasserseitig. Dies beinhaltet Stahlwasserbau, Betonwasserbau, Bauwerksanierung, Wasserbaustraße und Fangedammes des Tosbeckens, der Wehranlage und der Bausubstanz der Wehranlage. Planung der Bauleistung Leistungsphase 1 bis 9 zur Sanierung der Wehranlage des Wasserkraftwerkes Maxwehr ober- und …

CPV: 71000000 Arhitekturne, gradbeniške, inženirske in inšpekcijske storitve
Rok:
31. oktober 2025. 10:00
Vrsta roka:
Oddaja ponudbe
Kraj izvršitve:
Planung der Bauleistung Leistungsphase 1 bis 9 zur Sanierung der Wehranlage
Organ za podeljevanje:
Stadtwerke Landshut
Številka dodelitve:
2025-052-DL

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadtwerke Landshut
Tätigkeit des Auftraggebers : Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Planung der Bauleistung Leistungsphase 1 bis 9 zur Sanierung der Wehranlage
Beschreibung : Planung der Bauleistung Leistungsphase 1 bis 9 zur Sanierung der Wehranlage des Wasserkraftwerkes Maxwehr ober- und unterwasserseitig. Dies beinhaltet Stahlwasserbau, Betonwasserbau, Bauwerksanierung, Wasserbaustraße und Fangedammes des Tosbeckens, der Wehranlage und der Bausubstanz der Wehranlage.
Kennung des Verfahrens : 8635f157-2974-49a4-b686-3882ea005eaa
Interne Kennung : 2025-052-DL
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Landshut
Postleitzahl : 84028
Land, Gliederung (NUTS) : Landshut, Kreisfreie Stadt ( DE221 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Korruption : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrug : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Planung der Bauleistung Leistungsphase 1 bis 9 zur Sanierung der Wehranlage
Beschreibung : Planung der Bauleistung Leistungsphase 1 bis 9 zur Sanierung der Wehranlage des Wasserkraftwerkes Maxwehr ober- und unterwasserseitig. Dies beinhaltet Stahlwasserbau, Betonwasserbau, Bauwerksanierung, Wasserbaustraße und Fangedammes des Tosbeckens, der Wehranlage und der Bausubstanz der Wehranlage.
Interne Kennung : 2025-052-DL

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen (stufenweise Beauftragung). Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Lph. 1-4; Stufe 2: Lph. 5-9. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Landshut
Postleitzahl : 84028
Land, Gliederung (NUTS) : Landshut, Kreisfreie Stadt ( DE221 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 mindestens 500.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr betragen (Mindestkriterium). Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge.
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Der Bieter muss in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Jahresdurchschnitt über mindestens 3 fest angestellten technische Mitarbeiter inkl. Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrages verfügen (Mindestkriterium). Der Nachweis ist mittels Eigenerklärung im Angebotsformular zu führen. Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, hat dies den Ausschluss des Angebotes zur Folge.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Jeder Bieter hat mindestens drei Referenzen (Mindestkriterium) des Unterneh-mens im Referenzzeitraum seit 10/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist im Tätig-keitsbereich des Auftrags (Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI) anzugeben, die den nachfolgend genannten Kriterien (kumulativ) entsprechen: Eine Referenz wird nur dann gewertet, • wenn sie mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist, was bedeutet, dass o mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 43 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht wurden o mit anrechenbaren Kosten (KG 300-400) von mind. 2 Mio. EUR netto o für einen öffentlichen Auftraggeber. • die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 43 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum vom 10/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abge-schlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Refe-renz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht zwangsläufig. Es sind jeweils anzugeben: • Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, • Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anfor-derungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, • Baukosten • Ausführungszeit.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 2.500.000 EUR; Sach und Vermögensschäden: 1.500.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGEMitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGEPartners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Zahl
Beschreibung : Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage der nachfolgend benannten Zuschlags(unter)kriterien und deren Gewichtung: 1. Schriftliches Konzept: Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf nachstehenden Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Planungsleistungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der angehängten Sachberichte (schriftliches Konzept) im Hinblick auf: a) Projektspezifische Besonderheiten und Herausforderungen (1-5 Punkte; Gewichtung 10fach) b) Herangehensweise und Organisation (1-5 Punkte; Gewichtung 10fach) c) Kostensteuerung und -verfolgung (1-5 Punkte; Gewichtung 5fach) d) Terminplanung und -einhaltung (1-5 Punkte; Gewichtung 5 fach) e) Berücksichtigung der Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten (1-5 Punkte; Gewichtung 5fach) f) Qualitätssicherung im Rahmen der Planung (1-5 Punkte; Gewichtung 5fach). Die genannten (Unter)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert (Faktor 5/10). Die Punkte werden wie folgt ermittelt: 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut erfüllt. 4 Punkte: Das Kriterium wird gut erfüllt. 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend erfüllt. 2 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend erfüllt. 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft erfüllt. Es können insg. max. 200 Punkte erreicht werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis in Euro
Beschreibung : 2. Honorarangebot (Die Angaben zum Honorarangebot sind im Formblatt "Honorarangebot" zu machen): Im Hinblick auf die gewünschten Angaben und die Wertung des Honorarangebotes wird auf Folgendes hingewiesen: Für die Bewertung des Honorars für die Grundleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke wird von einer fiktiven Summe von anrechenbaren Kosten für die Kostengruppen 300-400 in Höhe von EUR 2.500.000 netto ausgegangen. Ausgehend von der vorgenannten Summe von anrechenbaren Kosten wird anhand der im Vertrag vorgegebenen und im Honorarangebot angegebenen Honorarparameter das Honorar für die Grundleistungen des Ingenieurbauwerks einschließlich Nebenkosten als konkrete Zahl zu Wertungszwecken ermittelt. Als Bezugsgröße für die Berechnung des konkreten Wertungsbetrages für die Nebenkosten wird das Netto Grundleistungshonorar einschl. Zu- bzw. Abschlägen zzgl. ggf. Honorar für Besondere Leistungen (ohne Wertungsbetrag für Stundensätze) zugrunde gelegt; Die angegebenen Stundensätze werden jeweils mit 50 multipliziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. das Honorar für die Grundleistungen einschließlich Nebenkosten und die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorar Angebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 60 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 300 Punkte. Insgesamt können mit beiden Zuschlagskriterien max. 500 Punkte erreicht werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 23/10/2025 10:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 31/10/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Nachforderung richtet sich nach § 51 Abs. 2 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 31/10/2025 10:01 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : siehe Ingenieurvertrag

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Stadtwerke Landshut - Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtwerke Landshut
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadtwerke Landshut - Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer : 0000
Stadt : Landshut
Postleitzahl : 84028
Land, Gliederung (NUTS) : Landshut, Kreisfreie Stadt ( DE221 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 871 1436 2014
Sonstige Kontaktpersonen :
Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Stadt : München
Postleitzahl : 80534
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 8bbd1a8c-56da-4e4d-ad61-fe3b9708686b - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 30/09/2025 16:14 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00644135-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 189/2025
Datum der Veröffentlichung : 02/10/2025