Zusätzliche Informationen
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An dem Standort am Norderschulweg 14 und 18 sind eine 4-zügige Stadtteilschule sowie ein 2-zügiges Gymnasium untergebracht. Perspektivisch soll das Gymnasium zur 3-Zgügigkeit aufwachsen. Auf Grund bereits bestehender Flächenangebote auf dem Standort, müssen jedoch nicht alle Flächen eines 3. Zuges neu errichtet werden. Für die Stadtteilschule sollen nach heutigem Kenntnisstand folgende Flächen realisiert werden: 2.309,60 m² für den allgemeinen Unterricht 96 m² zusätzliche Fläche für Inklusion 432 m² für Fachunterricht (4 Fachräume, 120 m² Sammlungsfläche) 624 m² für Funktions- und Gemeinschaftsflächen 349,40 m² für den Lehrkräfte- und Verwaltungsbereich (100 % MFP) 192 m² Verbesserung Ganztagsversorgung Gesamt: 4.003,00 m² HNF In einem weiteren Abstimmungsprozess mit dem Bezirk Mitte werden derzeit ergänzende Flächen- sowie Ausstattungsmehrbedarfe geklärt, die für bezirkliche Nutzungen erforderlich werden. Dies betrifft im Wesentlichen die Funktionsbereiche Aula/Mensa und Sport, die für außerschulische Nutzungen des Bezirkes in Frage kommen. Mit Versand der Angebotsaufforderung wird der abgestimmte Flächenbedarf mitgeteilt. Um die künftigen Bedarfe der Stadtteilschule und des Gymnasiums zu ermitteln, wird im Zuge einer Phase 0 ein Raumprogramm sowie ein Funktionsschema für die neuen Schulgebäude erarbeitet werden. Für die Bearbeitung der Phase Null ist das atelier für raumbildung (Anke Weber) in Zusammenarbeit mit Creating Communication (Vera Bacchi) beauftragt. Zudem erstellt das Büro THERRA aus Hamburg eine funktionale Leistungsbeschreibung für eine TÜ-Vergabe für eine 2-Feldsporthalle am Standort. Die vorgenannten Büros sind gem. § 6 VgV zur Vermeidung von Interessenkonflikten von der Teilnahme an der vorliegenden Ausschreibung ausgeschlossen. Das Büro gössler kinz kerber schippmann Part GmbB, Hamburg hat im Jahr 2023 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die Leistungen sind abgeschlossen. Das Büro ist gem. § 6 VgV nicht vom Verfahren ausgeschlossen. Die wesentlichen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden allen Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Phase Null soll bis Mitte/Ende des 2. Quartals 2024 abgeschlossen sein. Es ist zurzeit geplant neun Gebäude unterschiedlicher Nutzungen der Stadtteilschule zu ersetzen. Im Zuge der Neuordnung des Standortes werden ggf. auch Umbauten im Bestand zu planen sein. Hierbei handelt es sich um die Gebäude STS 1, 3, 4, 5, 7, 9, 11, 12 und 13 sowie das Gebäude Gym 5. Die Abbruchmaßnahmen werden gesondert an einen Abbruchplaner vergeben. Ursächlich für den Ersatzbau ist ein Brandschaden. Ziel ist es mit dem umfassenden Neubau den Raumbestand zu optimieren und moderne Pädagogik zu ermöglichen. Die Außenanlagen sind durch einen umfangreichen Baumbestand geprägt. Des Weiteren sind die Neubauten durch Auflagen im B-Plan eingeschränkt. Für die Neubauten wird eine Zertifizierung nach DGNB / QNG angestrebt. Im Februar 2023 ist auf dem Schulgelände eine 2-Feld-Sporthalle abgebrannt. Ein Ersatzbau wird als vorgezogene Maßnahme realisiert und ist nicht Bestandteil dieses Planungsauftrages. Etwaige Schnittstellen im Bezug auf Leitungsanbindungen oder Bauphasen respektive Baustelleneinrichtungsflächen sind im Prozess mit zu berücksichtigen und zu koordinieren. Für die Erstellung der Bauunterlage sind Baukosten in Höhe von Euro (netto) 11.649.672,50 € vorgesehen. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 300 und 400. Fertigstellung sämtlicher Maßnahmen ist für Ende des 2. Quartals 2027 geplant. Der Ersatzneubau für die Sporthalle soll schnellstmöglich geplant und realisiert werden. Für diesen Baustein ist eine Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer für Ende 2025 vorgesehen, so dass eine Nutzung zum Beginn der 2. Schuljahreshälfte 2025/2026 aufgenommen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung im laufenden Schulbetrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgt. Für die Zwischenzustände sind entsprechende Interimslösungen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs zu planen. Derzeit wird für den Sporthallenneubau eine GÜ/TÜ Vergabe ab Leistungsphase 2 angestrebt. Das Neubauvolumen (ohne Sporthalle) soll als GU-Vergabe ab Leistungsphase 5 vergeben werden. Etwaige verbleibende Umbauten im Bestand werden in Einzelvergaben realisiert. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: Leistungsphasen 1 bis 2 Objektplanung gem. § 34 HOAI Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen Leistungsphasen 1 bis 9 Objektplanung gemäß § 34 HOAI (für etwaige Umbaumaßnahmen im Bestand als Einzelvergaben) als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen Besondere Leistungen: Optional: Stufenweiser Kostenanschlag Optional: Energetische Planung Planung Umzugsmanagement Bauphasenplanung mit Auslagerungskonzept der NutzerInnen Baustelleneinrichtungs- und Logistikkonzept für die zu erwartenden Bauabschnitte Mitwirkung bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen Mitwirkung in allen beauftragten Leistungsphasen bei der Nachhaltigkeitszertifizierung Besondere Leistungen auf Grund von GU-Vergabe Aufstellen von Leitdetails Aufstellen einer funktionalen Leistungsbeschreibung Prüfen der eingegangenen GU-Angebote Prüfen der eingegangenen GU-Angebote Ausführungscontrolling Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV eine Lösungsskizze erstellen. Vertreter der BSW, des Bezirkes, des Denkmalschutzes, der BSB, der Schule sowie Vertreter der externen Projektsteuerung nehmen ggf. in beratender Funktion an den Verhandlungen teil. Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Projektsteuerung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2018) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-3 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-6 Punkte),vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-6 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 34 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend.