Zusätzliche Informationen
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Durch die Maßnahmen sollen benötigte Flächen für allgemeinen Unterricht, Fachunterricht, Verwaltung und Schulmensa und eine schulintegrierte Kita geschaffen werden. Durch eine adressbildende Architektur an der Walddörferstraße soll es zu einer Aufwertung der Schule im Stadtraum kommen. Als Ergebnis der Untersuchungen einer Potenzialanalyse wird ein Standort eines Zu- und Ersatzbaus im Bereich des heutigen Gebäudes 01 als bevorzugt benannt („Variante 2a“). Eine alternative Aufteilung des Neubauvolumens auf zwei Baukörper („Variante 2“) ist als Option denkbar. Für den Ersatzneubau der Schule sind folgende Hauptnutzflächen zu realisieren: • Allgemeiner Unterricht: 768 m² (8 Klassenräumen und Differenzierungsflächen + 2 Klassenräumen von 60 m² ohne Differenzierung) • Fachräume: 384 m² (4 Fachräumen und Sammlungsflächen) • Gemeinschaftsflächen: max. 378 m² • Lehrer/Verwaltung: 288 m² • Ganztagsbedarf: 312 m² (240m² Essbereich+ 72m² Küche) • Für eine schulintegrierte Kindertagesstätte mit ca. 100 KiTa-Plätze sind ca. 700 m² NGF/ 750 m² BGF vorgesehen. Ein Raumprogramm liegt vor und wird mit der Angebotsaufforderung den Bietern zur Verfügung gestellt. Maßnahmen zur Sielsanierung und Sanierung des Schulhofes sind Bestandteil des Projekts. Folgende Gebäude bleiben im Bestand erhalten: Gebäude 6 – Kreuzbau, BJ Ende 60er, 2013 saniert, Mitfläche ca. 1440 m² Gebäude 4 – Gymnastik Halle, BJ 2001, GKL 4, Mietfläche ca. 460m² Gebäude 7 – Sporthalle BJ 1967, Sanierungsbedürftig, GKL 4, Mietfläche 625,60 m Folgende Gebäude werden abgerissen: Gebäude 01 - BJ 1977, Mietfläche ca. 1.410 m², 2 geschossig Verwaltungsgebäude, z.T. Unterkellert, GKL 4, Hauptelektroverteiler, Hauptwasseranschluss Gebäude 02 - BJ Ende 50, Mietfläche ca. 400 m², 1-geschossiges Klassenhaus Gebäude 03 - BJ 1958, Mietfläche ca. 458m², 2-geschossiges Klassenhaus, GK 4 Gebäude 05 - BJ 1992, Schulpavillon, ca. 178 m², jetzige Kita, Abriss erst nach Neubau Gebäude 08 - BJ 1974, Fachgebäude, GKL 4, Mietfläche ca. 474 m² Gebäude 09 - BJ 1974, Fachgebäude, GKL 4, Mietfläche ca. 518 m² Gebäude 10 - BJ 2014, Garage, GKL 4, Mietfläche ca. 18 m² Derzeit ist der Standort mit einer Gasheizung in Gebäude 06 versehen. Die Anbindung des Standortes an das Fernwärmenetz ist vorzusehen. Für den Neubau ist ein Gründach mit PV-anlage vorgesehen. Die bestehende Kita in Gebäude 5 soll bis zur Fertigstellung des Neubaus bestehen bleiben. Der Schulbetrieb muss während der Bauzeit aufrecht erhalten bleiben. Das Projektbudget für den Neubau beträgt ca. 7,8 Mio. Euro brutto für die KG 300 und ca. 2,5 Mio. Euro brutto für die KG 400. Die zu vergebenden Leistungen umfassen für alle erforderlichen Anlagengruppen: • Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 54 HOAI • Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 54 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) • Mitwirkung bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen. • Mitwirkung bei der Nachhaltigkeitszertifizierung • Schnittstellenkoordination zwischen Anlagen der Technischen Ausrüstung und Anbindungen von Bauteilen der Baukonstruktion wie z.B. Stellantrieben, Dachentwässerung • Erarbeitung einer Planungsgrundlage sofern über die Vorgaben des Raumbuchs hinausgehend für die ausreichende Zieldefinition erforderlich Die Erarbeitung eines TGA-Konzepts für Maßnahmen der Technischen Ausrüstung im Zuge von Abbruchmaßnahmen, Bearbeitung noch festzulegenden in Bauabschnitten und Herstellung von Ausweichflächen sowie betreffende Planungsleistungen inkl. Objektüberwachung dafür eines Lüftungskonzepts unter Berücksichtigung möglicher Heranziehung von Fensterlüftung sind Bestandteil der Aufgabe. Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV- Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technische Ausrüstung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2018) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-5 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 28 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.