Neubau GGS Bensberg - Großküchentechnik

Neubau GGS Bensberg Lieferung und Montage Großkücheneinrichtung für eine Schulmensa Lieferung und Montage Großkücheneinrichtung für eine Schulmensa Beginn: Auftragsvergabe voraussichtlich April 2025 Ende: 30.11.2025 Einzelfristen als Vertragsfristen : Die Werk- und Montageplanung, einschließlich Prüfung und Freigabe, muss bis zum 01.10.2025 abgeschlossen sein. - Die Montage ist bis zur Abnahme zum …

CPV: 39314000 Industrijska kuhinjska oprema, 45421151 Montaža vgradnih kuhinj
Kraj izvršitve:
Neubau GGS Bensberg - Großküchentechnik
Organ za podeljevanje:
Stadt Bergisch Gladbach - Hochbau
Številka dodelitve:
8-30_24_8-65_43

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bergisch Gladbach - Hochbau
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Neubau GGS Bensberg - Großküchentechnik
Beschreibung : Neubau GGS Bensberg Lieferung und Montage Großkücheneinrichtung für eine Schulmensa
Kennung des Verfahrens : 513129f0-e5c4-480e-8e06-84ea750ee21f
Interne Kennung : 8-30_24_8-65_43
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45421151 Installation von Einbauküchen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39314000 Industrielle Kücheneinrichtungen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Karl-Philipp-Str. 16
Stadt : Bergisch Gladbach
Postleitzahl : 51429
Land, Gliederung (NUTS) : Rheinisch-Bergischer Kreis ( DEA2B )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDZMU Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Neubau GGS Bensberg - Großküchentechnik
Beschreibung : Lieferung und Montage Großkücheneinrichtung für eine Schulmensa Beginn: Auftragsvergabe voraussichtlich April 2025 Ende: 30.11.2025 Einzelfristen als Vertragsfristen : Die Werk- und Montageplanung, einschließlich Prüfung und Freigabe, muss bis zum 01.10.2025 abgeschlossen sein. - Die Montage ist bis zur Abnahme zum 30.11.2025 durchzuführen.
Interne Kennung : 8-30_24_8-65_43

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45421151 Installation von Einbauküchen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 39314000 Industrielle Kücheneinrichtungen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Karl-Philipp-Str. 16
Stadt : Bergisch Gladbach
Postleitzahl : 51429
Land, Gliederung (NUTS) : Rheinisch-Bergischer Kreis ( DEA2B )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 9 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Zuschlagsfrist endet am 25.04.2025 Bauwesenversicherung wird abgeschlossen Wurde für das Bauvorhaben durch die Auftraggeberin eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, beteiligt sich der/die Auftragnehmer/in an deren Kosten im Verhältnis seiner Abrechnungssumme zu den Gesamtkosten des Bauwerks. Dieser Betrag ist von der Auftragnehmerin zu zahlen und wird mit 0,3 % der Schlussrechnungssumme angesetzt. Er wird von der Schlussrechnung abgezogen. Schäden, die nicht durch die Bauwesenversicherung abgedeckt sind, gehen zu Lasten der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin kann in die Unterlagen einsehen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preiswettbewerb
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Preiswettbewerb

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Bergisch Gladbach - Hochbau -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 223 720 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Hörstke Großkücheneinrichtungen GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot vom 24.02.2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 223 720 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 25BE-GW000893
Titel : Großküchentechnik
Datum des Vertragsabschlusses : 14/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bergisch Gladbach - Hochbau
Registrierungsnummer : 053780004004-31001-55
Postanschrift : Wilhelm-Wagener-Platz 1
Stadt : Bergisch Gladbach
Postleitzahl : 51429
Land, Gliederung (NUTS) : Rheinisch-Bergischer Kreis ( DEA2B )
Land : Deutschland
Telefon : 02202140
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer : 05315-03002-81
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 221 147-3045
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Hörstke Großkücheneinrichtungen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 813 952 091
Postanschrift : Liegnitzer Str. 11
Stadt : Witten
Postleitzahl : 58454
Land, Gliederung (NUTS) : Ennepe-Ruhr-Kreis ( DEA56 )
Land : Deutschland
Telefon : +492302 - 1677
Fax : +492302 - 1641
Internetadresse : http://www.hoerstke.de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 3f04b702-2778-4b06-8f6e-f6101eaa8d7f - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/05/2025 08:34 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00307112-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 91/2025
Datum der Veröffentlichung : 13/05/2025