Zusätzliche Informationen
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Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung - zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in nach § 1 NIngG(1-4) berechtigt sind. Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ darf nur führen oder anderweitig verwenden, wer nach § 6 oder als ausländische Dienstleisterin oder ausländischer Dienstleister nach § 12 Abs. 1 und 2 zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt ist. (2) Die Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ darf nur führen oder anderweitig verwenden, wer nach § 10 oder als ausländische Dienstleisterin oder ausländischer Dienstleister nach § 12 Abs. 1 und 2 dazu berechtigt ist. (3) Eine Bezeichnung, die einer Berufsbezeichnung nach Absatz 1 oder 2 ähnlich ist, insbesondere eine Wortverbindung mit einer solchen Berufsbezeichnung oder eine Übersetzung in eine andere Sprache, darf nur verwenden, wer nach Absatz 1 oder 2 berechtigt ist, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. § 12 Abs. 3 bleibt unberührt. (4) Bezeichnungen nach den Absätzen 1 bis 3 Satz 1 dürfen im Namen oder in der Firma einer Gesellschaft geführt oder anderweitig verwendet werden, wenn die Gesellschaft nach § 15, § 16 oder § 18 zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung nach Absatz 1 oder 2 berechtigt ist. Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen - zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebene Aufgabe mit den entsprechenden Leistungen gehört und - deren bevollmächtigte Vertreter/innen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind, Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Bietergemeinschaften teilnahmeberechtigter natürlicher oder juristischer Personen. Alle Nachweise sind gem. einer vorgegebenen Kurzform im Teilnahmeantrag anzugeben. Darüber hinaus sind die Referenzen jeweils separat in aussagefähiger, bewertbarer Form darzustellen (z.B. kurze nachvollziehbare Erläuterung zur Baumaßnahme, Bauzeit (Dauer), beauftragte Leistungsphasen, Bilder, etc.). Es können zur Darstellung der Referenzen pro Projekt max. 3 Einzelblätter in DIN A4 Format als Anlage eingereicht werden. 1.1 Referenzen für den Teilnahmewettbewerb: Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber mit der ausgeschriebenen Leistung maximal 3 vergleichbare Referenzen vorzulegen, bei denen der Bewerber den Neubau eines Gebäudes aus dem Bereich Bildungseinrichtungen mit jeweils mindestens 4.000m² BGF fertiggestellt und nach dem 01.01.2018 erbracht hat. Die Leistungen müssen für öffentliche Auftraggeber erbracht worden sein. Teilleistung 1) Qualitätssichernde Projektsteuerung in den Bereichen Planung und Ausführungsvorbereitung entsprechend den Leistungen in den Leistungsphasen 4 und 5 oder in den Bereichen Ausführung und Projektabschluss entsprechend den Leistungen in den Leistungsphasen 8 und 9. Teilleistung 2) Qualitätssichernde Projektsteuerung in den Bereichen Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projekt-abschluss entsprechend den Leistungen in den Leistungsphasen 4,5,8 und 9. Teilleistung 3) Qualitätssichernde Projektsteuerung in den Bereichen Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projekt-abschluss entsprechend den Leistungen in den Leistungsphasen 4,5,8 und 9 bei der Durchführung kommunaler ÖPP Projekte oder bei Generalübernehmerleistungen. Je nach Umfang der erbrachten Teilleistungen werden die eingereichten Referenzen wie folgt bewertet: Erbringung der Teilleistung 1.): 1 Punkt Erbringung der Teilleistung 2.): 2 Punkte Erbringung der Teilleistung 3.): 3 Punkte Pro Referenz sind maximal 3 Punkte und insgesamt maximal 9 Punkte erreichbar Es muss mindestens ein Punkt in Summe aller Referenzen erreicht werden (Ausschlusskriterium) Alle Nachweise sind gem. einer vorgegebenen Kurzform im Teilnahmeantrag anzugeben. Darüber hinaus sind die Referenzen jeweils separat in aussagefähiger, bewertbarer Form darzu-stellen (Kurze, nachvollziehbare Erläuterung der Maßnahme und der erbrachten Leistungen, Bilder, etc.). Es können zur Darstellung pro Maßnahme max. 3 Einzelblätter in DIN A4 Format als Anlage ein-gereicht werden. Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Verhandlung eingeladen.