Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Betrug
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Korruption
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.