Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Planungsbeschleunigung in der Landes- und Regionalplanung durch modernes Verfahrensmanagement und Prozessdigitalisierung (Phase 1)

Die MORO-Studie dient der Bestandsaufnahme bereits eingeführter und geplanter verfahrensorientierter Beschleu- nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo- dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef- fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten MORO …

CPV: 73000000 Storitve na področju raziskav in razvoja ter s tem povezane svetovalne storitve
Rok:
28. oktober 2025. 10:00
Vrsta roka:
Oddaja ponudbe
Kraj izvršitve:
Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Planungsbeschleunigung in der Landes- und Regionalplanung durch modernes Verfahrensmanagement und Prozessdigitalisierung (Phase 1)
Organ za podeljevanje:
Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Številka dodelitve:
10.05.06-25.2

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Planungsbeschleunigung in der Landes- und Regionalplanung durch modernes Verfahrensmanagement und Prozessdigitalisierung (Phase 1)
Beschreibung : Die MORO-Studie dient der Bestandsaufnahme bereits eingeführter und geplanter verfahrensorientierter Beschleu- nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo- dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef- fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi- schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen. Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh- merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe- schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla- nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni- gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer- den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied- liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo- dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen. Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh- lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä- gen zur Nutzung von KI) zu formulieren.
Kennung des Verfahrens : 3c0ddb44-fcf2-4720-a49c-7f54de7011c4
Interne Kennung : 10.05.06-25.2
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 210 084,03 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Siehe Vergabeunterlage "Informationen zur Vergabe"
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Korruption : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Betrug : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : s. Dokument "Informationen zur Vergabe"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.
Zahlungsunfähigkeit : Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Planungsbeschleunigung in der Landes- und Regionalplanung durch modernes Verfahrensmanagement und Prozessdigitalisierung (Phase 1)
Beschreibung : Die MORO-Studie dient der Bestandsaufnahme bereits eingeführter und geplanter verfahrensorientierter Beschleu- nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo- dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef- fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi- schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen. Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh- merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe- schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla- nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni- gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer- den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied- liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo- dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen. Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh- lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä- gen zur Nutzung von KI) zu formulieren.
Interne Kennung : 10.05.06-25.2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus der Vergabeunterlage "Leistungsbeschreibung".

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/08/2026

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 210 084,03 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : s. Vergabeunterlagen "Eignungskriterien" und "Informationen zur Vergabe"

5.1.10 Zuschlagskriterien

Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : s. Vergabeunterlagen "Zuschlagskriterien" und "Informationen zur Vergabe"

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 21/10/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 28/10/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Siehe Vergabeunterlage "Informationen zur Vergabe"
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 28/10/2025 10:05 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Registrierungsnummer : 991-10648-23
Postanschrift : Deichmanns Aue 31 - 37
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53179
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-004010
Internetadresse : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung /ausschreibungen/_node.htm
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : 11111
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : ca5b3453-2bb2-46c3-8b06-a369fc8155df - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 19/09/2025 13:35 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00617083-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 181/2025
Datum der Veröffentlichung : 22/09/2025