Beschreibung
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1. Ausschluss 1 Auflistung der Umsätze des Unternehmens im angefragten Tätigkeitsbereich (im weiteren Sinne) der letzten 3 Geschäftsjahre sowie eine Gegenüberstellung des jeweiligen Jahresumsatzes im Geschäftsfeld dieser Ausschreibung am Gesamtumsatz 2. Ausschluss 2 "Eigenerklärung, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe gem. §123 Absatz 1 GWB zutrifft: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Alternativ zu der Eigenerklärung Schilderung einer Selbstreinigungsmassnahme gem § 125 GWB" 3. Ausschluss 3 Eigenerklärung EU-Sanktionspaket 4. Ausschluss 4 "Abgabe des ausgefüllten Dokuments ""Selbsterklärung Zuverlässigkeit" 5. Ausschluss 5 Abgabe des Dokuments "Vertraulichkeitserklärung" 6. Ausschluss 6 Aktueller Handelsregisterauszug (höchstens 12 Monate alt) oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung) 7. Ausschluss 7 Aktuellen Nachweis Ihrer Unternehmenshaftpflichtversicherung 8. Ausschluss 8 Akzeptanz des Supplier Code of Conducts für Geschäftspartner der RheinEnergie AG (Unterschiebenes Dokument oder Eigenerklärung zur Akzeptanz des Dokuments) 9. Ausschluss 9 Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages ___ Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung, dass die Abwicklung (Bewerbung, Angebot, Vergabe, Dokumentation) gegenüber RheinEnergie ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt. Einhaltung der deutschen und europäischen Richtlinien. 2. Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung sowie Umweltschutz. U.a. sind entsprechende Zertifizierungen hochzuladen. 3. Nachweis einer Referenzliste mit mindestens drei Referenzen über entsprechende Lieferungen (unter Nennung der Kurzbeschreibung des Lieferumfangs, des Auftragsvolumens und des Auftraggebers)